Freitag, 31. August 2018

- Anmahnung einer schriftlichen Antwort zu unserer Anfrage wg. Wochenendhaus

Obwohl wir auf unsere Fraktionsanfrage wegen des Wochenendhauses (siehe letzten Beitrag!) eindeutig und aus guten Gründen eine schriftliche Antwort verlangt hatten, haben wir von der Verwaltung sieben Wochen lang nichts gehört. Das hatte ganz sicher nicht nur mit den Sommerferien zu tun. Die Widersprüche und Fragen zu diesem Thema häufen sich nämlich.

Zusätzlich gibt es neue Fragen, die in unserer ersten Fraktionsanfrage noch gar nicht enthalten waren. Beispielsweise sind wir darüber informiert worden, dass auf dem Gelände vor kürzerer Zeit auch noch ein neuer 40 m tiefer Tiefenbrunnen gebohrt worden sein soll. Wir haben große Zweifel, dass es dafür eine Genehmigung bzw. auch nur eine Anmeldung gegeben hat.

Wir haben daher bei der Verwaltung dringend die schriftliche Beantwortung unserer ersten Fraktionsanfrage angemahnt. Und wir haben in diese Anmahnung auch noch weitere neue Fragen eingebracht.

Den kompletten Wortlaut unseres jüngsten Schreibens an die Verwaltung und ein Foto mit dem Schacht, unter dem höchstwahrscheinlich der Tiefenbrunnen sitzt, veröffentlichen wir im Folgenden:



Stadt Lage
Der Bürgermeister
Postfach 1970

32778 Lage

20.8..2018

Ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste
Unsere Fraktionsanfrage vom 3.7.2018


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 3. Juli 2018, also vor nunmehr fast sieben Wochen, hatten wir eine Fraktionsanfrage zum Thema „ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste“ an die Verwaltung gerichtet. Um eine bessere Grundlage für das weitere Vorgehen zu erhalten, hatten wir ausdrücklich um schriftliche Antwort gebeten.

In der Ratssitzung am 12. Juli 2018 hat der Beigeordnete Herr Paulussen zwar mündlich kurz Stellung zu unserer Anfrage genommen, aber diese Aussagen waren uns für die Planung unserer weiteren Vorgehensweise zu unbestimmt und widersprüchlich. Daher hatten wir auch in der Ratssitzung noch einmal ausdrücklich um schriftliche Beantwortung gebeten. Das ist so auch im Protokoll vermerkt.

Dennoch ist bis heute keine schriftliche Antwort bei uns eingegangen. Wir sind der Meinung, dass eine Beantwortung trotz der Ferienzeit in sieben Wochen problemlos möglich gewesen wäre. Wir möchten daher hiermit eine schriftliche Antwort noch einmal ausdrücklich anmahnen. Wir benötigen sie auf jeden Fall vor unserer nächsten Fraktionssitzung am 5. September 2018, da wir dort über das weitere Vorgehen beraten wollen.

1) Besonders wichtig und bisher unbeantwortet ist die Frage, ob der Umbau, wie bisher von Verwaltungsmitarbeitern und auch von Herrn Paulussen und Frau Büker immer bestätigt, als „Renovierung“ eingestuft worden war und damit kein Bauantrag eingefordert wurde oder aber (wie von Herrn Paulussen zu unserer Überraschung in der Ratssitzung vom 12.7.2018 öffentlich bekundet), ob von Beginn an ein Bauantrag vorgelegen hat, und zwar, wie Herr Paulussen bemerkte, in einem „vereinfachten Verfahren“. Auch in einem „vereinfachten Verfahren“ hätten sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht werden müssen und es hätte ein Genehmigungsverfahren stattfinden müssen, das mit einer Genehmigung oder Nicht-Genehmigung geendet hätte. Da sich jetzt herausgestellt hat, dass Unterlagen fehlen, wüssten wir gern, wann das von Herrn Paulussen bestätigte Bauantragsverfahren begonnen hat, von welchen Unterlagen man jetzt plötzlich entdeckt hat, dass sie fehlen, und wann - trotz der offenbar fehlenden Unterlagen - eine Baugenehmigung ausgesprochen worden ist (da ja mit stillschweigender Tolerierung der Stadt Lage immer weiter gebaut worden ist).

Dazu wüssten wir gern, warum dann sowohl zwei Mitarbeiter aus der Bauverwaltung selbst nach einer Besichtigung am 28.6.18 als auch Herr Paulussen und Frau Büker noch am 3.7.2018 ausdrücklich davon gesprochen haben, es handele sich um „Renovierungsarbeiten“, für die kein Bauantragsverfahren notwendig sei. Alles sei „im grünen Bereich“. Dieser Widerspruch ist für uns nicht auflösbar.


2) Zusätzlich zu den bereits gestellten Fragen haben sich zwischenzeitlich noch neue Fragestellungen ergeben, zu denen wir auf diesem Wege auch gern noch Antworten hätten.

Uns sind Informationen und Fotos dazu übermittelt worden, dass auf dem Gelände des alten Wochenendhauses (Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet, angrenzendes Naturschutzgebiet, Wassereinzugsgebiet, …) vor nicht allzu langer Zeit ein neuer 40 m tiefer Tiefenbrunnen gebohrt worden sei. Dazu könne es doch kaum eine Genehmigung gegeben haben, da so etwas auf dem dortigen Gelände den Umständen nach im Grunde gar nicht genehmigungsfähig sei.

Wir haben die Angaben überprüft, und soweit wir das beurteilen können, stimmen sie. Es ist die noch nicht zugewachsene Spur von einem Kettenfahrzeug zu erkennen, das den Aussagen der Zeugen nach den Brunnen vor nicht sehr langer Zeit gebohrt hat. Und außerdem ist an der angegebenen Stelle tatsächlich eine neue Beton-Abdeckplatte, die einen Schacht abdeckt. Wir legen zur Anschauung eines der Fotos bei, die uns übermittelt worden sind.

Unsere Frage ist, ob die Stadt Lage etwas von diesem neuen Tiefenbrunnen weiß, ob es eine Genehmigung gegeben hat (wann und von wem) bzw. falls es keine Genehmigung gegeben hat (wovon man den Bedingungen nach ausgehen muss), was die Stadt zu tun gedenkt, um die Rechtssicherheit und eine Gleichbehandlung wieder herzustellen.

3) Sind unsere Informationen richtig, dass die Bielefelder Architekten, die (laut Auskunft von Frau Amelung) telefonisch „Renovierungsarbeiten“ für das Wochenendhaus bei der Stadt Lage angemeldet haben, aus dem gleichen Bielefelder Büro sind (Enderweit & Partner), das vor einiger Zeit die Pläne für die Vermarktung des Neubaugebietes „Obere Bült“ vorgelegt und damit engere Kontakte zur Stadtverwaltung Lage gehabt hat?

Da wir, wie bekannt ist, großen Wert auf eine umfassende Information der Öffentlichkeit legen, wird diese Rückfrage zu unserer Fraktionsanfrage auch an die örtliche Presse übermittelt.


Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Fraktionsvorsitzender

 
Anlage: 1 Foto


Dienstag, 14. August 2018

- Text der Fraktionsanfrage der BBL zum Thema "ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses"



In unserem letzten Beitrag zum Thema „ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste“ hatten wir angekündigt, auch den Text unserer Fraktionsanfrage an die Verwaltung zu veröffentlichen. Hier ist er:

Fraktionsanfrage der BBL

3.7.2018


Ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in den letzten Tagen gingen uns Hinweise zu, dass an einem Wochenendhaus unterhalb des Verdi-Heimes in Lage-Hörste erhebliche Umbaumaßnahmen durchgeführt würden. U. a. würden neue Außenmauern gezogen, die Fensteröffnungen verändert und in erheblichem Maße andere Bauarbeiten durchgeführt. Da kein Bauschild aushinge, könnten diese Arbeiten auch nicht genehmigt sein.

Eine Rückfrage bei der Bauverwaltung der Stadt Lage hat ergeben, dass der Stadt grundsätzlich bekannt ist, dass dort Veränderungen stattfinden. Wie es aus der Bauverwaltung hieß, sind für das Gebäude von einem Bielefelder Architekten „Renovierungsarbeiten“ angekündigt worden. Diesen „Renovierungen“ habe die Stadt auch zugestimmt – offenbar aber, ohne sich die einzelnen Maßnahmen auflisten und bestätigen zu lassen. Da die Aktion unter „Renovierungsarbeiten“ lief, ist auch kein Bauantrag eingefordert worden. Daher gibt es auch keine Baugenehmigung. Bevor wir uns eingeschaltet haben, ist offenbar der Umfang der Arbeiten von der Stadt nicht kontrolliert worden, obwohl es sich um sensibles Gelände im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet direkt neben einem Naturschutzgebiet handelt.

Was jetzt dort geleistet wird, sind, wie auch die anliegenden Fotos belegen, unzweifelhaft keine „Renovierungsarbeiten“ mehr, sondern es ist ein Umbau des alten Gebäudes. Das Haus liegt, wie schon gesagt, im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein solcher Umfang des Umbaus mit erheblichen äußeren Veränderungen hätte eines Bauantrags und einer Baugenehmigung bedurft. Von den Mitarbeitern des städtischen Bauamtes werden die Arbeiten nach einer Besichtigung aber dennoch weiterhin als zulässige „Renovierungsmaßnahmen“ eingestuft, für die kein Bauantrag notwendig sei. Die Arbeiten laufen ständig weiter. Damit werden Fakten geschaffen, die später nur schwer revidierbar sind.

Wir möchten wissen:

Welche konkreten Begründungen gibt es von der Stadtverwaltung dafür, diese Bauarbeiten einfach als „Renovierungen“ einzustufen, obwohl den geschaffenen Fakten nach ziemlich eindeutig ein Umbau vorliegt? Welche Begründungen gibt es also dafür, keinen Bauantrag einzufordern, bei dem man über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung entscheiden könnte? Welche Begründungen gibt es dafür, die Baustelle nicht vorläufig erst einmal komplett stillzulegen, damit keine unrevidierbaren Fakten geschaffen werden? Geht die Verwaltung bei einer eventuellen Stilllegung von möglichen Schadenersatzansprüchen der Eigentümerin aus, weil die bisherigen Arbeiten quasi mit einem stillen Einverständnis der Stadtverwaltung abgelaufen sind?

Wir bitten um eine möglichst schnelle schriftliche Beantwortung, da die Arbeiten ständig weiterlaufen und wir ggf. sehr schnell über die Einschaltung anderer Institutionen entscheiden müssten. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns die Antwort innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen übermitteln könnten.



Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Fraktionsvorsitzender

 

Anlage: 2 Fotos

- ungenehmigter Umbau eines alten Wochenendhauses in Lage-Hörste

Auch wenn momentan Sommerferien sind: Über ein Thema müssen wir die Öffentlichkeit jetzt doch unterrichten, weil sich die Angelegenheit mittlerweile immer weiter auswächst und wir befürchten, dass daraus, was das Verhalten der Bauverwaltung der Stadt Lage betrifft, eine Art von Skandal werden könnte.

Wir werden Ihnen heute zuerst einmal darstellen, um was es geht und wie die ersten Entwicklungen aussahen. In den nächsten Beiträgen werden wir noch genauer darauf eingehen und einige eigentlich kaum glaubliche Details schildern.

Heute also zuerst einmal die Schilderung der Gesamtproblematik: Worum geht es?

Ende Juni erhielten wir von Hörster Bürgern die Nachricht, dass an einem alten Wochenendhaus unterhalb des (mittlerweile nicht mehr in Betrieb befindlichen) Verdi-Gewerkschaftshauses an der Teutoburger-Wald-Straße in Hörste umfangreiche Umbauarbeiten stattfänden. Dort sei Außenbereich und ein Landschaftsschutzgebiet (direkt neben einem Naturschutzgebiet), und die Frage sei, ob das denn so erlaubt sei. Ein Bauschild hänge nicht aus, also könnten die Arbeiten doch auch nicht angemeldet und nicht genehmigt sein.

Wir haben uns die Situation angesehen und waren auch sehr erstaunt darüber, was dort ablief. Es fand im Grunde ein Totalumbau des alten Wochenendhauses statt.

Nach einer Rückfrage bei der Bauverwaltung der Stadt Lage waren wir noch erstaunter. Dort wusste man im Prinzip, dass an dem Haus gearbeitet wurde. Details wusste man aber nicht. Offiziell genehmigt war dort offenbar auch nichts. Und kontrolliert hat man auch nichts. Aber man kam dennoch forsch zu der Aussage, dort sei alles in Ordnung. Ein Bielefelder Architekt habe vor einiger Zeit „Renovierungsarbeiten“ angemeldet, und man müsse den Eigentümern ja gestatten, ihr Eigentum zu renovieren und in Ordnung zu halten. 
Selbst nach einer Besichtigung von zwei Mitarbeitern der Bauverwaltung kamen die beiden Personen noch einmal zu der Bewertung, es handele sich doch um „Renovierungsarbeiten“, die erlaubt seien und die auch notwendig seien - obwohl selbst ein Laie auf den ersten Blick erkennen konnte, dass hier ganz massiv umgebaut wurde. 
Wir zeigen zur Anschauung zwei Fotos (die ersten beiden), die ein wenig von dem Umfang der Umbauarbeiten dokumentieren. Dazu zeigen wir als Vergleich ein Foto (das dritte), auf dem das alte Wochenendhaus im Ursprungszustand vor Beginn der Umbauarbeiten gezeigt wird. Hier können Sie erkennen, wie die Bauverwaltung der Stadt Lage im Falle eines Falles (und im Gegensatz zu vielen anderen Situationen) auch mal ganz großzügig sein kann - diese massiven Umbauarbeiten gehen bei der Bauverwaltung als "Renovierung" durch, für die man selbst im Außenbereich keine Baugenehmigung benötigt ...





Wir haben dann eine offizielle Fraktionsanfrage verfasst, weil wir Näheres über die Hintergründe erfahren wollten. Bei der Übergabe dieser Fraktionsanfrage teilten selbst der Beigeordnete Herr Paulussen und die neue Leiterin Frau Büker unserem Fraktionsmitglied mit, dort sei „alles im grünen Bereich“, es fänden ja nur Renovierungsarbeiten statt. Außerdem erhielte das Gebäude später wieder eine Bretterverkleidung und sähe damit wieder wie vorher aus.

Wir veröffentlichen im nächsten Text auf unserer Seite auch unsere Fraktionsanfrage, weil daraus bereits Einiges von der Problematik deutlich wird.

In der letzten Ratssitzung am 12. Juli 2018 ging der Beigeordnete Herr Paulussen mündlich kurz auf unsere Fraktionsanfrage ein. Er bestätigte noch einmal, dass die Stadt Lage über den Vorgang Bescheid wisse und dass alles kein Problem sei! Da man jetzt festgestellt habe (!?), dass noch Unterlagen fehlten (!?), habe man die Baustelle sicherheitshalber aber erst einmal stillgelegt. Es hätten allerdings bereits darüber neue Gespräche stattgefunden, wie es weitergehen könne (was für uns eigentlich so viel hieß wie, dass dort auf jeden Fall weiter gebaut werden soll). Auf unsere Rückfrage hin, ob das denn jetzt bedeute, dass erst einmal ein Bauantrag gestellt werden müsse, sagte der Beigeordnete zu unserer ganz großen Überraschung, dass es doch von Anfang an einen Bauantrag gegeben habe, allerdings in einem „vereinfachten Verfahren“!?

Davon war bisher nie die Rede, auch nicht in den Beiträgen der Mitarbeiter der Bauverwaltung! Wir haben den Verdacht, dass hier nachträglich ein Argumentationsgerüst konstruiert werden soll, auf das sich die Bauverwaltung zurückziehen kann. Denn selbst wenn ein Bauantrag gestellt worden wäre, hätten dort sämtliche Unterlagen vorliegen müssen (auch in einem „vereinfachten Verfahren“), ansonsten hätte es gar keine Genehmigung geben dürfen. Falls jetzt wirklich Unterlagen fehlen sollten, hätte man eine vorherige Baugenehmigung zu Unrecht ausgesprochen. Wir sind aber ziemlich sicher, dass es keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung gegeben hat. Es hat beispielsweise nie ein Bauschild ausgehangen. Wenn jemand in einem so sensiblen Gelände umbaut, hängt er/sie zuerst ein Schild mit einer Baugenehmigung aus, um mögliche Spaziergänger und Zweifler zu überzeugen. Das ist hier nie geschehen, im Übrigen bis heute nicht.

Mittlerweile haben wir auch mitgeteilt bekommen, dass die Architekten, die die „Renovierung“ bei der Stadt telefonisch angemeldet haben, Architekten des gleichen Büros sind, das vor kurzer Zeit engen Kontakt mit der Stadt Lage hatte, um dort die Planungen für ein großes neues Baugebiet vorzustellen. Das waren und sind uns jetzt zu viele der „Zufälle“ und Merkwürdigkeiten. Daher haben wir u. a. den Kreis Lippe gebeten, zu prüfen, ob dieses Problem in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Falls ja, haben wir um eine Überprüfung dazu gebeten, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist (vor allem, was eine mögliche bzw. notwendige Baugenehmigung betrifft). Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein altes Wochenendhaus aus dem Jahre 1939 (bei dem unsere Meinung nach u. a. auch die Kanalsituation völlig ungeklärt ist) in einem Landschaftsschutzgebiet „ganz einfach so“ zu einem kleinen Wohnhaus ausgebaut werden kann und dort niemand Einspruch erhebt.

Über den weiteren Verlauf demnächst mehr!

Ihre
BBL