Der folgende Antrag der BBL zum Schutz des Waldes, der Biotope und der Gewässer in Lage ist am 26.2.2010 an den Bürgermeister gegangen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BBL-Fraktion beantragt:
Die zuständigen politischen Gremien in Lage behandeln und verabschieden folgende Vorschläge, Maßnahmen und Richtlinien:
1. Als forst- und landschaftsplanerische Maßnahme wird die Wald- und Biotopfunktionskartierung, möglichst flächendeckend innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage, überarbeitet.
2. Ist in Zukunft eine Inanspruchnahme von städtischem Wald für wichtige Maßnahmen unvermeidbar, hat die Verwaltung für die Sicherstellung einer angemessenen funktionsbezogenen Ersatzaufforstung zu sorgen. Die Sicherung der vielfältigen Funktionen der Kulturlandschaft und der Waldflächen darf nicht durch eine Zerschneidung und Abtrennung von Teilflächen gefährdet werden.
3. Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung in Lage sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und insbesondere weiter zu entwickeln.
4. Flächen der naturnahen Fließgewässer, insbesondere die Werre, sind künftig grundsätzlich von der weiteren Inanspruchnahme durch die - zum Teil bereits erfolgte - Siedlungsentwicklung und ihr zugeordneten Nutzungen, die möglicherweise hohes Schadenspotential beinhalten, freizuhalten, um unter anderem einen weitgehend schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
5. Die BBL beantragt eine Begehung der umweltpolitisch empfindlichen städtischen Werreufer. Gleichzeitig empfehlen wir eine örtliche Besichtigung der Stauwerke bzw. ehemaligen Staustufen durch den Umweltausschuss.
Erläuterung und Begründung:
Die Oberflächengewässer und die Grün- und Waldflächen in der Kulturlandschaft im Stadtgebiet der Stadt Lage sind in ihren Funktionen als
· Bestandteil des Naturhaushaltes,
· Erholungsraum für die Menschen
· und als Teil der regionalen Wirtschaft
überaus wichtig und daher zu sichern.
Der Wald erbringt im Einzelnen vielfältige Funktionen, die sich in verschiedene Funktionsbereiche gliedern lassen, beispielsweise Wasserschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz, Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Erholungsfunktion, Netzfunktion. Deshalb ist Wald entsprechend seiner wirtschaftlichen Funktionen, seiner sozialen Leistungen für die Gesellschaft und seiner Bedeutung für die Umwelt zu sichern, zu bewirtschaften und zu entwickeln.
Nach der Gebietsentwicklungsplanung besteht im Stadtgebiet Lage ein derzeit unter dem Landesdurchschnitt liegender Bewaldungsgrad der Stufe „Notwendigkeit der Waldvermehrung“.
Der Schutz des Waldes und der Kulturflächen vor unnötiger Inanspruchnahme kann in der stadtplanerischen Abwägung nur von Vorhaben überwunden werden, deren Bedarf nachgewiesen ist und nicht an anderer Stelle realisierbar ist. Der Verlust an Waldfunktionen ist dann zwingend durch funktionsbezogene Ersatzaufforstungen zu kompensieren.
Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Beispielhaft nennen wir an dieser Stelle den inzwischen fast durchgängig begehbaren „Werrewanderweg“ von Waddenhausen bis Ottenhausen, dem in den letzten Jahren eine ständig erhöhte Bedeutung zugekommen ist. Deshalb sind charakteristische Landschaftsbestandteile, die naturnahen Biotoptypen, die nicht oder extensiv genutzten Flächen und die Randzonen zum Schutz der Natur als Elemente des regionalen Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Funktionen führen können, sind grundsätzlich zu unterlassen.
Alle Oberflächengewässersysteme, insbesondere auch die Werre mit ihren Zuflüssen, sind in ihren Funktionen außer nach bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen auch kommunalpolitisch zu sichern. Als zentrale Bestandteile des Naturhaushaltes, Retentionsflächen für Hochwasserabfluss, als vielfältige Lebensräume mit kleinräumigen Lebensraumnischen sowie als Vernetzungselemente im Biotopverbund sind sie dynamische Systeme, die ständig natürlichen Veränderungen unterliegen. Eine Überwachung und der Schutz vor Verunreinigungen jeder Art von Immissionen ist daher eine ständige Aufgabe. Offene oder teilweise sichtbare Veränderungen wie beispielsweise Verrohrungen, Laufverlegungen, Begradigungen, Uferbefestigungen, Geländenutzung bis an den Wasserkörper etc. stehen einer natürlichen Gewässerstruktur entgegen.
Für die Optimierung der Gewässerqualität der Kläranlage, die gereinigte Abwässer in die Werre ableitet, stehen jährlich Mittel aus den Abwassergebühren zur Verfügung. Die Verwaltung sollte dies transparent gegenüber der Öffentlichkeit darstellen. Die fließenden und stehenden Gewässer sind eine wichtige Identifikationsmöglichkeit mit der Region in und um Lage. Im Laufe des Jahres 2010 soll die Verortung von Verbesserungsmaßnahmen einzelner Gewässerabschnitte in NRW beginnen. Alle sechs Jahre soll danach, nach unseren Informationen, eine Erfolgskontrolle erfolgen.
In den bekannten Überschwemmungsbereichen in Lage müssen die Bemühungen zur Schaffung natürlicher Retentionsräume und naturnaher Fließgewässerstrukturen einschließlich naturnaher terrestrischer Uferbereiche der Hochwasserabfluss verstärkt und positiv beeinflusst werden. Flächen der naturnahen Fließgewässer, hier insbesondere die Werre mit ihren Zuflüssen, sind grundsätzlich von der Inanspruchnahme freizuhalten, um einen weitgehend schadlosen Ablauf von z. B. Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
Die Ursachen für Hochwasserschäden sind häufig darin zu suchen, dass die Überschwemmungsbereiche, oftmals im Uferbereich, zu stark und insbesondere auch durch hochwasserempfindliche Nutzungen in Anspruch genommen werden.
Die BBL empfiehlt vor Beschlussfassung eine Begehung zumindest der empfindlichen und gefährdeten Uferbereiche der Werre innerhalb des Stadtgebietes. In diesem Zusammenhang beantragt die BBL gleichzeitig die Zustandsbesichtigung der drei sich im Stadtgebiet befindlichen Stauwerke bzw. ehemaligen Stauwerke (Altrogge, Düvelsmühle, Böckhaus am Oetternbach).
Für die Nachvollziehbarkeit dieser Handlungs- und Vorgehensweise muss das Bewusstsein über die Gefahr des natürlichen Hochwasserereignisses und die Begrenztheit von Hochwasserschutzeinrichtungen in der Öffentlichkeit wachgehalten werden.
Bei der Erarbeitung unseres Antrags sind Grundlagen der Landschaftsplanung und der Gebietsentwicklungsplanung berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach unserer Auffassung nicht von den Vorgaben der Novelle des Landschaftsgesetzes NW berührt (Reduzierung des Kompensationsumfangs auf landwirtschaftliche Flächen und bei der Bewertung des Landschaftsbildes oder Änderungen der Biotoptypenbewertung).
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Frakt.-Vors.