Mittwoch, 28. Januar 2009

Streit um Falschbehauptungen über die BBL

Die BBL hatte sich gerichtlich gegen Falschbehauptungen der großen Koalition gewehrt. Das Landgericht hat den Antrag abgewiesen.


Anton Volk, Ratsmitglied und stellv. Vorsitzender der BBL, zum Streit zwischen der BBL und der großen Koalition um deren Falschbehauptungen über die BBL:

 

Bekanntlich hatte die BBL auf meine Anregung hin versucht, die weitere Verbreitung der Falschaussage, die BBL habe gegen das Kostensenkungsprogramm gestimmt, durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Detmold zu untersagen. Das Landgericht ist dem nicht gefolgt und hat den Antrag abgewiesen. Die Begründung bleibt abzuwarten. Möglicherweise hält das Landgericht Äußerungen, die aufgrund eines Pressegespräches veröffentlicht werden, für nicht hinreichend authentisch.

 

Unabhängig davon wird die BBL die Entscheidung hinnehmen und keine weitere gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Sache suchen. Das ändert aber nichts an einer Tatsache: Die Koalitionäre haben in einem Pressegespräch die genannte falsche Behauptung aufgestellt.

 

Wir werden uns vermutlich auf einen Wahlkampf nicht nur mit falschen Tatsachenbehauptungen, sondern auch auf einen Wahlkampf auf dem Niveau einer Schlammschlacht einstellen müssen.

 

Herr Hempelmann, Fraktionsvorsitzender der CDU, hat in der diesseits sachlich geführten rechtlichen Auseinandersetzung durch seinen Anwalt gegenüber dem Landgericht vortragen lassen:

 

Die in der Öffentlichkeit und der Presse gebrauchte Kurzbezeichnung "BBL" betrifft die Fraktion der BBL, einer kleinen Gruppe von Ratsmitgliedern, die sich sehr wichtig nehmen und nunmehr offenbar versuchen , sich auch gerichtlich wichtig zu machen. Der Verein ist noch unbedeutender als die BBL-Fraktion, die im vorliegenden Fall aus einer Mücke einen Elefanten machen möchte, wohl um von Wählern in einem Frühwahlkampf in irgendeiner Weise wahrgenommen zu werden.“

 

Erstaunlich nur, dass einer so unbedeutenden Gruppe so viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Und noch ein Hinweis: Die "kleine Gruppe von Ratsmitgliedern" ist die drittgrößte Ratsfraktion im Rat der Stadt Lage.

 

Wir werden uns nicht entmutigen lassen und weiterhin das Beste für Lage versuchen.

 

Anton Volk

Offenbarung: Für so unbedeutend hält Dieter Hempelmann (CDU) die FDP!

Wie Dieter Hempelmann, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Lage, in einem der BBL vorliegenden Schriftsatz an das Landgericht Detmold durch seinen Anwalt verlautbaren ließ, handelt es sich bei der BBL um eine "kleine Gruppe von Ratsmitgliedern, die sich selbst für sehr wichtig nehmen", jedoch unbedeutend seien.
Fakt ist allerdings, dass die BBL-Fraktion im Rat mit 4 Mitgliedern vertreten ist, während die FDP-Fraktion, ein Koalitionspartner der CDU, mit nur 2 Mitgliedern lediglich halb so stark ist wie die BBL!


Wir stellen uns deshalb die Frage: Wenn Sie, Herr Hempelmann, die BBL schon für so unbedeutend halten, für wie unbedeutend müssen Sie dann erst Ihren eigenen Koalitionspartner, die FDP, halten?!

Donnerstag, 22. Januar 2009

Kurzinformation: Wer ist die BBL?

Für diejenigen, die noch nichts oder nur wenig über die BBL wissen, möchten wir hier in aller Kürze einige Informationen geben:


Die BBL (Bürgerbewegung für Lage e.V.) gibt es seit 2004. Damals war seit Jahren überall eine massive Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Verwaltung und der Politik in Lage zu registrieren. Mit den alten Ratsparteien waren die Zustände nach unserer Auffassung nicht zu ändern. Also blieb nur die Gründung einer neuen politischen Kraft, die mit alten Seilschaften und Intrigen nichts zu tun hatte. Bei der Kommunalwahl am 26. Sept. 2004 erhielt die BBL auf Anhieb 10,2 % der Stimmen und wurde aus dem Stand drittstärkste Ratsfraktion. Fraktionsvorsitzender ist Heinz Walter, sein Stellvertreter  Marc-Daniel Volk, die beiden weiteren Ratsmitglieder sind Anton Volk und Rolf Höner zu Bentrup.

Unser Leitsatz in der politischen Arbeit war und ist:
Entscheidung nur nach Sachgesichtspunkten: Was ist gut für die gesamte Stadt Lage?

Dabei setzen wir auf Stärkung der Bürgerrechte und der Bürgerbeteiligung, möglichst große Transparenz in der politischen Arbeit, eine langfristige Stadtentwicklung mit Perspektiven statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen, Beachtung des Umweltschutzes, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Wir sind gegen Beschlüsse in Hinterzimmern und Tagungen hinter verschlossenen Türen  und gegen eine Entmündigung der Bevölkerung.


An unseren Grundsätzen wird sich auch für die kommende Wahl im Juni 2009 nichts ändern. Und wir glauben, dass wir diesmal noch genau so wichtig sind wie beim letzten Mal - einiges hat sich nämlich immer noch nicht geändert in Lage. Wenn Sie unsere Grundüberzeugungen teilen und Interesse daran haben, bei uns mitzumachen: Schreiben Sie uns eine Mail, rufen Sie uns an, kommen Sie einfach vorbei!

Heinz Walter
Vors. BBL
Fraktionsvorsitzender

 

Überprüfung: Transport des städtischen Grünschnitts in die Nähe von Magdeburg

Es geht in dem Schreiben um den unserer Meinung nach untragbaren Zustand, dass der städtische Grünschnitt im Namen einer süddeutschen Firma unter Mitarbeit städtischer Bediensteter in die Nähe von Magdeburg gebracht wird - das kann so nicht fortgeführt werden.



BBL Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

 

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

 

32778 Lage

 

17.01. 2009

 

Städtische Entsorgung von Grünschnitt über die Fa. Hegewald, Waldbreitbach

Unsere Anfrage und die Antwort der Verwaltung in der Ratssitzung vom 13.11.08

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

unsere o.g. Anfrage und die daraufhin erfolgte Antwort der Verwaltung, dass unter städtischer Beteiligung die Entsorgung des Grünschnitts über die Fa. Hegewald in die Nähe von Magdeburg geschieht, hat in uns die Überzeugung wachsen lassen, dass dieses Verfahren nicht zufrieden stellend ist.

 

Wir möchten gern andere Vorschläge erarbeiten und alternative Möglichkeiten erkunden. Dazu müssen wir zuerst einmal genau wissen, was es mit den Verträgen und Abmachungen mit der Fa. Hegewald auf sich hat und ob bzw. wann und unter welchen Umständen man zu alternativen Verfahrensweisen kommen könnte.

 

Dafür benötigen wir die Kenntnis der kompletten Verträge mit der Fa. Hegewald und die Kenntnis aller zusätzlich getroffenen (und naturgemäß ja sicher schriftlich fixierten) Abmachungen über die Verfahrensweisen.

 

Wir bitten daher um eine kurzfristige Zusendung von Kopien des gesamten abgeschlossenen Vertrages und ggf. weiterer Abmachungen mit der Firma, damit wir weiter an dem Thema arbeiten können.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

 

Frakt.-Vorsitzender

 

Überprüfung: Transport des städtischen Grünschnitts in die Nähe von Magdeburg

Dienstag, 20. Januar 2009

BBL: Lages politische Kraft


Wir sind Lages politische Kraft!

Sonntag, 18. Januar 2009

Abwaehr von Falschbehauptungen gegen die BBL im beginnenden Wahlkampf

Der Wahlkampf beginnt mit einer Schlammschlacht und mit falschen Tatsachenbehauptungen gegen die BBL (wie man es erwarten durfte). Damit das nicht ausartet, ist die folgende Aufforderung zu einer Gegendarstellung am 15.01. 2009 an die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegangen:


BBL

Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V.

c/o Heinz Walter, Quellenstr. 10, 32791 Lage

 

 

Herrn

Louis-Dieter Hempelmann

Detmolder Str. 27

 

32791 Lage

 

 

14.01.2009

 

 

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

 

die Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V. - BBL - wendet sich an Sie wegen einer falschen Tatsachendarstellung Ihrerseits in der Lippischen Landeszeitung, Ausgabe vom Freitag, 09.01.2009, und Lippe aktuell, Ausgabe vom 10.01.2009.

 

Wir gehen davon aus, dass die dort zitierten Äußerungen von Ihnen stammen und Sie Ihre Äußerungen nicht etwa wie der Bürgermeister leugnen wollen.

 

Die LZ gibt Ihre Aussage folgendermaßen wieder:

„Als Ausgangspunkt ihres gemeinschaftlichen Wirkens betrachten die Koalitionäre die Verwaltungsreform und das Kostensenkungsprogramm, das sie gegen die Stimmen der BBL durchsetzten.“ In der Lippe aktuell heißt es: „… und das gegen die Stimmen der BBL durchgesetzte Kostensenkungsprogramm betrachten die drei Politiker als wichtigste Zutaten ihres Erfolgsrezeptes.“

 

Diese Äußerungen sind nachweislich falsch:

In der Niederschrift der Ratssitzung vom 16. März 2006 können Sie unter TOP 1.7.3 nachlesen, dass unser Fraktionsvorsitzender für die Fraktion der BBL den Beschlussvorschlag nicht etwa abgelehnt, sondern ausdrücklich begrüßt hat. Das entsprach auch unserer damaligen Beschlusslage aufgrund der internen Diskussion im Anschluss an die Sitzung des HFA vom 02.03.2006. Bei der Abstimmung im Rat gab es insgesamt eine „Neinstimme“, die nicht von der BBL stammte. Seitens unserer Fraktion waren aber alle vier Ratsmitglieder anwesend. Wie Sie daraus „gegen die Stimmen der BBL“ machen wollen, dürfte interessant sein.

Die von einem Teil unserer Fraktion geäußerte Kritik betraf nicht die Einführung des KSP als solches, vielmehr waren die Einsparvorschläge einigen Mitgliedern der Fraktion nicht ausreichend. Soweit ein Mitglied der Fraktion sich in der Sitzung des HFA noch gegen das Kostensenkungsprogramm in dieser Form ausgesprochen hatte, erfolgte dies nicht, weil er gegen das KSP war, sondern mit der ausdrücklichen Begründung, dass er die „aufgezeigten Maßnahmen … nicht als ausreichend beurteilte“ und nach seinem „Dafürhalten …… umfangreichere Einsparungen erforderlich“ seien. Das können Sie der Niederschrift des HFA vom 02.03.2006 entnehmen.

 

Ihre falsche Darstellung zur Stimmabgabe der BBL sowie das Weglassen der Erklärung, warum die Kritik gegenüber dem KSP erfolgte, ist geeignet, das Ansehen der BBL in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Es wird (und soll sicherlich auch) damit der Eindruck erweckt, die BBL sei gegen Einsparungen. Tatsächlich forderte die BBL sogar noch weitere Einsparungen. Die pauschale Behauptung „gegen die Stimmen der BBL“ ist deshalb grundsätzlich zu unterlassen. Sofern Sie darüber berichten wollen, dass die BBL gegenüber dem KSP teilweise Bedenken erhob, ist dies – um den falschen Eindruck zu vermeiden - nur zulässig, wenn gleichzeitig der Grund dafür genannt wird.

 

Wir fordern Sie deshalb auf, diese falsche Tatsachenäußerung öffentlich zu widerrufen und zu erklären, dass Sie die falsche Äußerung nicht wiederholen werden. Zur Umsetzung ist allein eine strafbewehrte Widerrufs- und Unterlassungserklärung hinreichend. Wir fordern Sie auf, uns eine solche bis spätestens

 

Montag, den 19. Januar 2009, 17.00 Uhr

 

unabhängig von Postlaufzeiten in geeigneter Form zukommen zu lassen. Sie können sich dabei des beigefügten Vorschlages bedienen. Da Sie die Äußerungen ausdrücklich im Namen der Fraktion der CDU abgegeben haben, ist diese ebenso betroffen.

 

Entgegen der Üblichkeit bei derartigen Unterlassungsansprüchen haben wir ausdrücklich davon abgesehen, uns anwaltlich vertreten zu lassen, um Sie nicht mit den dann von Ihnen zu tragenden Kosten zu belasten. Wir gehen insoweit von Ihrer Einsicht in die Unzulässigkeit derartiger Falschbehauptungen aus.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Bürgerbewegung für Lage e.V.

Für die Fraktion:

Anton Volk

 


 

 

 

 

Strafbewehrte Widerrufs- und Unterlassungserklärung

 

 

Ich verpflichte mich, zugleich auch für die von mir vertretene Fraktion der CDU im Rat der Stadt Lage, gegenüber der Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V. bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Fraktion des BBL zu zahlenden Vertragstrafe, deren Höhe von dieser festzusetzen und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist,

 

  1. die Behauptung, das Kostensenkungsprogramm der Stadt Lage sei gegen die Stimmen der BBL durchgesetzt worden, in angemessener, öffentlicher Weise – z.B. durch Erklärung in der LZ und in Lippe aktuell, ggfls. durch bezahlte Anzeige, zu widerrufen;

 

  1. die Behauptung, das Kostensenkungsprogramm der Stadt Lage sei gegen die Stimmen der BBL durchgesetzt worden, zukünftig zu unterlassen.

 

 

Lage, den ….. Januar 2009

 

Freitag, 16. Januar 2009

Hörste-Konferenz: Neubaugebiet für Hörste im Gespräch

Zum Thema "Hörste-Konferenz": In der letzten (nicht-öffentlichen) Sitzung am 14. Januar 2009 wurde - nach über 2 Jahren Tagungszeit - das erste Mal die Katze aus dem Sack gelassen: Der Bürgermeister deutete an, man könne das alte HGL-Gelände "Hang am Sternberg" ja eventuell auch in Teilen zu einem Neubaugebiet für eine Wohnsiedlung machen! Ansonsten könne eventuell eine Ortskerngestaltung nicht bezahlt werden, und man könne ja nur das planen und machen, was auch bezahlt werden könne.

Das, was wir immer gesagt haben, liegt jetzt auf dem Tisch: Nach unserer Meinung ging und geht es bei der "Hörste-Konferenz" nur darum, den „Hang am Sternberg“ irgendwie zu einem Baugebiet zu machen, auch gegen den Willen der Bevölkerung. Alles andere scheint da weniger wichtig.

Man muss sich vorstellen: Ursprünglich sollte ein Luftkurort mit einem von Fachleuten entwickelten umfassenden modernen Dorfentwicklungsplan für das 21. Jahrhundert fit gemacht werden. Das war eigentlich auch der letzte Stand der Dinge nach dem Anhören aller Fachleute. Stattdessen bringt der Bürgermeister jetzt die Rezepte des vergangenen Jahrhunderts ins Spiel! Ein wunderschönes großes Grundstück in Hörste ist frei und sollte eigentlich für Kurortzwecke genutzt werden - und einigen "Planern" fällt offenbar tatsächlich nichts anderes ein als das, was man vor 20 Jahren gemacht hätte und hat: "Machen wir doch ein Wohngebiet daraus"! Nur, dass sie noch nicht gemerkt haben, dass die Zeiten sich völlig geändert haben! Selbst der Beigeordnete Paulussen musste auf Nachfrage zugeben, dass man heute eigentlich nicht mehr neue Baugebiete auf grüne Wiesen plant - aber in Hörste und für den Hang am Sternberg sei es etwas anderes!!?

Wir wissen nicht, ob es noch etwas nutzt und ob man noch an die Vernunft appellieren kann. Aber wir versuchen es weiter mit Überzeugungsarbeit und orientieren uns nicht an persönlichen Interessen, sondern an Fakten und Meinungen von Fachleuten, die es ziemlich sicher besser wissen als wir alle zusammen.

Genau zu dem obigen Thema erschien vor wenigen Tagen in der LZ vom 02. Januar 2009 ein ganz aktuelles Interview mit dem Chef des Umweltbundesamtes Andreas Tröge. Aus presserechtlichen Gründen geben wir hier nur eine Zusammenfassung und einige Auszüge wieder:

Überschrift des Artikels: „Jetzt muss das Ressourcen-Bewusstsein kommen“

INTERVIEW: Umweltbundesamts-Chef Andreas Troge lenkt den Blick auf endliche Lebensgrundlagen

 

(…) Für ein neues Ressourcenbewusstsein plädiert Troge auf die Fragen von Matthias Armborst.

Auf den Hinweis des Redakteurs, dass bereits am 23.9.2008 sämtliche Rohstoffe aufgebraucht gewesen sein, die der Weltbevölkerung eigentlich für das gesamte Jahr zugestanden hätten, antwortet der Chef des Umweltbundesamtes:

„ … Wir entreißen der Erde weit mehr natürliche Ressourcen, als sie auf Dauer bereitstellen kann. Seit Ende September leben wir von der Substanz. Und wenn wir dann noch die Umweltbelastungen hinzurechnen, die bei der Herstellung unserer Produkte außerhalb Deutschlands entstehen, hätte Deutschland seinen „Overshoot Day“ sogar schon im Frühjahr – für den Rest des Jahres zehren wir unser natürliches Kapital auf.“

Auf die weitere Frage, ob daher bei der Nutzung unserer Ressourcen drastisch gespart werden müsse, sagt Andreas Troge:

„Ja, denn wir werden in den nächsten Jahrzehnten eine dramatische Rohstoffverknappung bekommen – wegen des starken Bevölkerungswachstums und wegen des wachsenden Pro-Kopf-Wohlstands, gerade in den Schwellenländern. Nach dem Klima- brauchen wir deshalb jetzt ein Ressourcenbewusstsein. Wir müssen unseren täglichen Konsum hinterfragen und mehr wissen wollen über das,was wir kaufen und verbrauchen.“

Daraufhin fragt der Redakteur, ob man stärker auf nachwachsende Rohstoffe setzen solle. Die Antwort von Troge:

„Grundsätzlich ja, wobei nachwachsende Rohstoffe wie Holz häufig als unendlich missverstanden werden. Dabei haben auch sie eine Begrenzung, und zwar ihre jeweilige Wachstumsrate. Wir können der Knappheit nicht entfliehen, indem wir einfach endliche Rohstoffe durch nachwachsende ersetzen – wir müssen auch unterhalb ihrer Zuwachsrate bleiben. …“

Als weiteres Beispiel für die Ausbeutung von Ressourcen nennt Troge dann den Hausbau:

„ …Unter Rohstoffgesichtspunkten ist es viel günstiger, ein altes Haus zu sanieren, als ein neues zu bauen. Wer ein altes Gebäude saniert, spart rund zwei Drittel an Baumaterialien, also Steine, Erden, Holz und Metalle – wie Stahl, Kupfer oder Zink. Das Umweltbundesamt schätzt, dass wir in Deutschland pro Jahr etwa 90 Millionen Tonnen neues Baumaterial einsparen könnten, falls wir den Bestand effizienter nutzten würden. Im Übrigen werden wir viele unserer Neubauten künftig nicht mehr brauchen. Deutschland altert, und zwar rapide.“

Und auf die Frage des Redakteurs, was denn daraus folge, kommt Troge dann zu einer Aussage, die man fast direkt auf die oben geschilderte Situation aus der „Hörste-Konferenz beziehen könnte:

„Dass Eigenheime in dünner besiedelten Gebieten an Wert verlieren. Mein Appell lautet: Hören wir auf, immer neue Neubaugebiete auf der grünen Wiese auszuweisen, und ziehen wir wieder in die Stadt. Erstens würden wir der biologischen Vielfalt wieder mehr Raum geben. Zweitens bewegen wir uns in Städten mit kürzeren Wegen und günstiger, das gilt erst recht für Ältere. (...)“

Alles das sagt der Chef des Umweltbundesamtes und ein ausgewiesener Fachmann, und zwar vor wenigen Tagen! Aber was interessiert das die Planer und Macher in Lage und Hörste? Irgendetwas muss in Hörste passieren, sagen sie, und dann ist es auch eigentlich egal, was. Sollen andere gegen das Bauen auf der grünen Wiese sein und etwas von „Ressourcenschonung“ erzählen – wir wissen das besser und machen das Gegenteil. Schließlich hat man das doch immer so gemacht.

Ist das nicht traurig und deprimierend? Oder kann man noch auf so etwas wie Vernunft hoffen? Die BBL jedenfalls wird kein neues Wohnbaugebiet am "Hang am Sternberg" unterstützen, in welcher Form auch immer.

Dienstag, 13. Januar 2009

Kontrolle der Ablagerungen bei der Fa. Dietz durch die Verwaltung

BBL Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

 

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

 

32778 Lage

 

12.01. 2009

 

Kontrolle der Ablagerungen bei der Fa. Dietz und der gemachten Auflagen

Unsere Anfrage vom 02.11.08

Antworten der Verwaltung vom 21.11. 08 und vom 22.12. 08

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

auch auf die o.g. Angelegenheit müssen wir noch einmal zurückkommen, weil es noch Klärungsbedarf gibt. Immerhin geht es um mögliche schädliche bzw. unzulässige Ablagerungen in einem Landschaftsschutzgebiet. Daher möchten wir wirklich alle Zweifel beseitigt haben.

 

Konkreter Anlass für unsere erneute Nachfrage ist, dass uns Bilder übermittelt worden sind, die ganz aktuell sind und die nach unserer Interpretation Zweifel an der vertragsgemäßen vollständigen Räumung des betreffenden Waldgrundstückes und an den Aussagen der Verwaltung dazu aufkommen lassen.

 

Die Bilder, von denen wir in der Anlage einige beifügen, sind sämtlich am 10.12.2008 entstanden, also bereits nach der ersten Antwort der Verwaltung vom 21.11.2008. Wir möchten gern wissen, wie die Verwaltung diese Bilder bewertet und wie das, was auf den Bildern zu sehen ist, mit den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lage und der Fa. Dietz-Transporte vom 23.4.2007 und mit den Aussagen der Verwaltung über eine korrekte Einhaltung der Vertragsbedingungen bis in die allerneueste Zeit hinein in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir haben Zweifel an einer Übereinstimmung.

 

Hinzu kommt, dass auch der SPD-Bürgermeisterkandidat Herr Kaup am 20.10. 2008 in seiner „Vorsorgliche(n) Anzeige eines Vorfalls vom 08.10.2008“ zu ähnlichen Beobachtungen gekommen ist, dass nämlich – z.B. – „mutmaßlich auf dieser nicht geduldetem Fläche im Landschaftsschutzgebiet weiterhin Pflastersteine abgelagert waren, Abfallholz und Ähnliches und auch LKWs geparkt wurden“, und zwar, wie es vorher heißt, „offensichtlich auf dem Gelände, auf das sich die damalige Duldungsvereinbarung nicht bezog, das zwischenzeitlich längst durch einen Zaun hätte abgetrennt sein müssen“.

 

Bis zu einem gewissen Grad könnte eventuell eine Erklärung sein, dass man unterscheiden muss zwischen dem Flurstück 280, das lt. Vertrag „sofort und dauerhaft … in den natürlichen Zustand zurück zu versetzen“ ist, und der anderen Fläche (lt. Herrn Kaup „Flurstück 158“), für die noch eine zeitlich begrenzte Duldung vereinbart worden ist.

 

Allerdings sind selbst bei Berücksichtigung dieser Unterscheidung nicht alle Fragen geklärt und nicht alle Zweifel beseitigt. Wir möchten daher die Verwaltung bitten, die Fotos auszuwerten und mit den bisherigen Angaben und Aussagen in Beziehung zu setzen.

 

Unter anderem vorweisen wir besonders auf die Fotos Blatt 1, Spalte rechts, 1. von oben; Blatt 1, Spalte rechts, 3. von oben und Blatt 2, 2. und 3. Foto von oben. Falls das der „Zaun“ sein sollte, der lt. Vertrag für eine Trennung zwischen den entsprechenden Flurstücken angebracht werden sollte, kann diese „Campingwand“ aus durchsichtiger Gaze, die teilweise bereits beschädigt, umgefallen und lückenhaft ist, diesen Anspruch zweifellos nicht erfüllen.

 

Außerdem können wir auf den Fotos auch nicht feststellen, dass „der angefüllte Boden auf dem südlich angrenzenden Waldgrundstück Flurstück 280“ tatsächlich abgetragen und dauerhaft entfernt worden ist. Im Gegenteil scheint es uns so zu sein, dass der angefüllte Boden weiterhin komplett dort vorhanden ist (siehe beispielsweise die Fotos Blatt 1, linke Spalte, 3. Foto von oben, und Blatt 3, linke Spalte, 1.-4. Foto). Zudem ist auf diesen Fotos ausgewaschener und nicht entfernter Unrat zu sehen (siehe beispielsweise Blatt 1, linke Spalte, 2. Foto von oben). Von einer Zurückversetzung „in den natürlichen Zustand“ könnte in diesem Fall keine Rede sein.

 

Weiterhin bitten wir zu überprüfen, ob die abgebildeten Container etc. alle auf dem Gelände stehen, für das eine Übergangsfrist vorgesehen ist. Und wir bitten zu überprüfen, ob es rechtmäßig ist, dass offensichtlich relativ neue Aufschüttungen stattgefunden haben, die (wenn auch in der Verkleinerung nur relativ unscharf) auf dem Foto Blatt 1, rechte Spalte, 2. Foto von oben, zu sehen sind. Selbst wenn das auf dem Gelände passiert sein sollte, für das eine Übergangsfrist vorgesehen ist, glauben wir nicht, dass die Gewährung einer Übergangsfrist bedeutet, dass in einem Landschaftsschutzgebiet während dieser Zeit dort neue Aufschüttungen zugelassen worden sind.

 

Wir bestehen darauf, dass allen Hinweisen von uns dezidiert nachgegangen wird und dass alle unsere Zweifel ausgeräumt werden. Wir erwarten die konkreten Aussagen der Verwaltung bis spätestens zum 25. Januar 2009. Eine Ausfertigung dieses Schreibens und Kopien der bisherigen Nachfragen bzw. der Fotos übersenden wir zur Information an die Bezirksregierung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

 

Frakt.-Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Mittwoch, 7. Januar 2009

Beschwerde der BBL über Antworten der Verwaltung zu Ganztagsbereich Hauptschule

BBL Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

 

32778 Lage

06.01. 2009

 

- Fraktionsanfrage der BBL v. 20.11. 2008: Umbauten Freiligrathschule und Werreanger

- Antworten der Verwaltung v. 21.11. 08 und in der Ratssitzung v. 11.12. 08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wenn die Antworten der Verwaltung auf unsere Anfragen zufriedenstellend ausfallen, ist es eigentlich nicht unsere Art, darauf noch Wochen lang herumzureiten. In der Regel betrachten wir die Angelegenheit dann als erledigt. In der o.g. Angelegenheit allerdings sind die Antworten der Verwaltung so wenig überzeugend, dass wir noch einmal darauf zurückkommen müssen.

 

1)    Dass bereits früher einmal in allgemeiner Form auch auf die Notwendigkeit eines Ganztagsbereichs „hingewiesen“ worden ist, ist angesichts der Ausgangsposition eigentlich eine Selbstverständlichkeit und war nicht Inhalt unserer Fragestellung. In der in Ihrer Antwort herangezogenen Anlage 4 zur Drucksache BV-025/8. Legisl. vom 16.01. 2007 geht es nur um die Darstellung der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen als prinzipielle Grundlage für Planungen. Dort wird in allgemeiner Form ein Bedarf von 360-540 qm für einen Ganztagsbereich festgestellt und in Übertragung auf die Situation in der jetzigen Realschule unter „Bemerkungen“ festgehalten, dass ein solcher Bereich dort „fehlt“. In ähnlicher Form geschieht das zum Bereich „Hauswirtschaft“. Beide Bereiche werden dann unter „Fehlbedarf“ in der Zusammenfassung in der gleichen Form noch einmal aufgeführt. Das Sockelgeschoss des Hauptgebäudes wird in ebenfalls noch ganz allgemeiner Form als eine Lösungsmöglichkeit angedacht. Damit ist zwar belegt, dass in den ersten Vorüberlegungen im Januar 2007 – selbstverständlich, da das ja bereits in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen auftaucht - auch an die Notwendigkeit eines Ganztagsbereiches gedacht wurde, aber nicht, dass dieser Bereich auch bereits in den ersten konkreten Planungen, so sie denn vorgelegen haben, auch entsprechend berücksichtigt worden ist. Und genau das war unsere Ausgangsfrage.

2)    Aus dem beigelegten „Zeitplan Umbauten“ und aus den schriftlichen Informationen der Verwaltung ergibt sich, dass die Hauptschule Werreanger im Mai 2008 nach dem exakten Raumbedarf befragt wurde. Im Juni 2008 soll es dazu eine Rückmeldung gegeben haben. Außer dieser Rückmeldung scheint dem Zeitplan nach von Mai 2008 bis Anfang November 2008, also ungefähr fünf Monate lang, nichts weiter passiert zu sein - obwohl in der schriftlichen Beantwortung bereits jetzt die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass „bis zum Schuljahresbeginn 2009/08 [??] noch nicht sämtlich[e?] Arbeiten im Bestand abgeschlossen sein“ könnten.

- Wenn es der Fall sein sollte, dass fünf Monate lang nichts an konkreten weiteren Vorbereitungsarbeiten passiert wäre, wäre allein das im Grunde schon ein Skandal. Dafür scheint zu sprechen, dass in dem Zeitplan von einer „Erstellung der ersten detaillierten Raumplanung durch FT Gebäudemanagement“ erst für „Nov.-Dez. 2008“ die Rede ist. In diesem Fall wäre auf jeden Fall allerdings klar, dass es bis Anfang November auch keine konkreten (u.a. zeichnerischen) Planungen über einen Ganztagsbereich gegeben hätte - womit unsere Frage im Kern genau auf das richtige Problem gezielt hätte und Ihre Antwort, die Informationen der BBL entsprächen nicht den Tatsachen, in dieser Form nicht richtig gewesen wäre.

- Sollte in diesen fünf Monaten allerdings doch etwas passiert sein, hätten Sie es in dem Zeitplan nicht aufgeführt und uns als Information vorenthalten. Für den entsprechenden Zeitraum könnte es in diesem Fall ja eigentlich nur um die ersten konkreten (zeichnerischen) Planungen gegangen sein. Sollten die in der Zwischenzeit erstellt worden und ggf. „Anfang November … mit Vertreter/innen der Schule“ erörtert worden sein, hätten Sie uns auch darüber die Informationen verschwiegen. Genau darauf zielte nämlich unsere gestellte Frage, ob nämlich in diesen ersten (möglichen) konkreteren Planungen bereits von der ersten Version an der Ganztagsbereich in der notwendigen Form vorgesehen gewesen sei oder nicht. Auch in diesem möglichen Fall wäre die Antwort der Verwaltung in dieser Form daher nicht richtig (weil u.a. nicht vollständig) gewesen.

3)    Ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Planung für den Ganztagsbereich nicht nur bis Anfang November nicht wirklich vorhanden war, sondern sogar bis Anfang Dezember, stammt aber noch aus einem ganz anderen Bereich. Und auch daraus ergibt sich, dass die Anfrage der BBL berechtigt war und genau auf das richtige Problem zielte und dass die Antwort der Verwaltung dazu leider auch in dieser Situation wieder nicht zutreffend ausgefallen ist.

Nicht nur bis zum Zeitpunkt unserer Anfrage (20.11.2008), sondern mindestens bis zur ersten Erwähnung in der Hauptausschusssitzung vom 04.12.2008 waren keinerlei Mittel für die Schaffung eines Ganztagsbereiches in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 eingestellt (siehe z.B. die Aussagen der Verwaltung in dem zur Hauptausschusssitzung am 4.12.2008 verteilten Schreiben: „125.000 € werden zusätzlich für Investitionen beantragt. Diese Mittel sind vorgesehen für den Ganztagsbereich sowie für die Neuschaffung von Fachräumen …“ ; andere Mittel für den Ganztagsbereich als diese erst am 4.12.2008 neu in den Haushaltsplan eingestellten sind nirgendwo zu finden, auch und schon gar nicht unter „Rückstellungen“ - und im Übrigen auch nicht für den Bereich „Werreanger“). Allerdings liefen zum Zeitpunkt der ersten Antwort der Verwaltung bereits die Vorbereitungen zur Korrektur des Haushaltsplans. Es war der Verwaltung also schon zum Zeitpunkt ihrer Antwort an uns völlig klar, dass die Erstellung eines Ganztagsbereiches für die neue Hauptschule im alten Realschulgebäude bis dahin nicht in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt worden war. Dass ein Ganztagsbereich benötigt und neu geschaffen werden musste, war jedoch nach eigenen Angaben der Verwaltung (s.o.!) bereits seit Januar 2007 klar! Dann war auch klar, dass dafür ein nach bestem Wissen und Gewissen (und sei es nur vorläufig und überschlägig) ermittelter Betrag in den neuen Haushaltsplan hätte eingestellt werden müssen. Solange das nicht geschehen war, war ein Ganztagsbereich selbstverständlich auch nicht wirklich in den Planungen der Verwaltung berücksichtigt - was nicht im Haushaltsplan ausgewiesen ist, kann auch nicht gebaut werden, selbst wenn vorher in allgemeiner Form darüber gesprochen worden ist.

 

Von welcher Seite aus man es auch betrachtet: Es bleibt festzuhalten, dass die Anfrage der BBL vollkommen in die richtige Richtung ging und berechtigt war, dass die Antworten der Verwaltung jedoch auch in dieser Situation wieder nicht wirklich umfassend, korrekt und zuverlässig ausgefallen sind. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung sind solche Antworten nicht förderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vorsitzender

Dienstag, 6. Januar 2009

Beschwerde an den Bürgermeister wegen Hörste-Konferenz

_BBL __Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage___

4.1.2009

Stadt Lage

- Der Bürgermeister -

Lange Str. 72

32791 Lage

*Einladung zur „Hörste-Konferenz" vom 10.12. 2008*

*Verfahrensablauf*

**Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

krankheitsbedingt und wegen der vielen Feiertage kommen wir erst heute
dazu, zu der o.g. Einladung bzw. zu dem dort vorgeschlagenen
Verfahrensablauf Stellung zu nehmen. Wegen der bereits fortgeschrittenen
Zeit bitten wir, unser Schreiben zur Kenntnisnahme möglichst sofort noch
an die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hörste-Konferenz zu
übermitteln.

Mit dem in der Einladung vom 10.12 2008 vorgeschlagenen Verfahrensablauf
können wir uns in dieser Form nicht einverstanden erklären. In
sachlich-inhaltlicher und in organisatorischer Hinsicht gibt es
keinerlei stichhaltige Begründung für diese Verfahrensweise. Dieser
Meinung sind nicht nur wir, sondern *ausnahmslos* alle anderen
Mitglieder der Hörste-Konferenz, die wir bisher dazu befragt haben.

*1) **Es gibt beispielsweise keinen wirklichen Grund, zum Abschluss der
Tagungsserie innerhalb von zwei Wochen noch zwei verschiedene Sitzungen
einzuberufen. Die Grundlagen sind alle gelegt: Es gibt sehr eindeutige
Umfrageergebnisse aus der Hörster Bevölkerung, es gibt ebenso eindeutige
Stellungnahmen der eingeladenen Gutachter, die protokolliert sind, es
gibt die sonstigen Protokolle mit den Zwischenergebnissen der Beratungen
der Konferenz und es gibt bereits protokollarische Zusammenfassungen der
Ergebnisse der Abschluss-Arbeitsgruppen, in denen die wichtigsten
Aspekte enthalten sind. Diese Teilergebnisse noch einmal in eine kurze
zusammenfassende Gesamtempfehlung an den nächsten Rat einfließen zu
lassen, dürfte eine Angelegenheit von höchstens einer Zeitstunde sein,
da alle Vorarbeiten bereits erledigt sind. Uns ist nicht ansatzweise
ersichtlich, warum man dafür noch einmal zwei verschiedene Sitzungen
benötigen sollte.*

*2) **Noch weniger ist uns ersichtlich, warum man die erste der beiden
Sitzungen auch noch als nichtöffentliche Sitzung ansetzt. Was sollte in
einer Abschlusssitzung der Hörste-Konferenz besprochen werden, was die
Bevölkerung in Lage nicht wissen dürfte? Wie sollte eine
nichtöffentliche Sitzung an dieser Stelle zu dem anfangs viel
beschworenen Charakter einer „Basis-Demokratie" passen, mit dem die
Hörste-Konferenz beschrieben und gelobt wurde? Wie kann man in einem
solchen Rahmen der Hörste-Konferenz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch
auf die Idee einer nichtöffentlichen Sitzung kommen?*

Aus den o.g. Gründen erklären wir uns mit dem vorgeschlagenen
Verfahrensablauf so nicht einverstanden. Wir gehen davon aus, dass die
erste (nichtöffentliche) Sitzung am 14.01. 2009 noch rechtzeitig
abgesagt wird. Eine knappe Beschlussempfehlung an den neu zu wählenden
Rat der Stadt Lage kann dann sicher in der für den 27.01 2009
vorgeschlagenen Abschlusssitzung innerhalb relativ kurzer Zeit erstellt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter
Frakt.-Vors.