Montag, 21. Dezember 2015

Samstag, 19. Dezember 2015

Schließung von Spielhallen in Lage - Teil 2


Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir hatten in Teil 1 begonnen, Ihnen zum Thema „Schließung von Spielhallen in Lage“ einige Hintergründe und wichtige Stationen des Ablaufs zu schildern. Heute folgt Teil 2 unserer Darstellung. Zum besseren Verständnis sollten Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, zuerst den unten stehenden Teil 1 gelesen haben, da der Teil 2 darauf aufbaut.

- SPD und Grüne forderten also im Februar 2015 gemeinsam den Bürgermeister auf, die Genehmigung für die Bistro-Spielhalle an der Schötmarschen Straße zurückzuziehen. Andernfalls wollten sie die Kommunalaufsicht einschalten bzw. sich an die Landesregierung wenden.

- Im Auftrag des Bürgermeisters antwortete der Erste Beigeordnete Herr Paulussen mit Schreiben vom 10.3.2015. Er wies darauf hin, dass im Jahre 2017 sowieso eine Überprüfung aller Genehmigungen stattfinde und dort neu entschieden werde. Außerdem machte er hier noch einmal deutlich, dass es darum gegangen sei, eine Gleichbehandlung aller Spielstättenbetreiber in der gesamten Stadt sicherzustellen. Bekanntlich ist im anderen Falle mit Klagen und Schadensersatzforderungen zu rechnen.

- Damit war selbst bei geringer Sachkunde aus diesem Schreiben zu entnehmen, dass alle Spielstättenbetreiber gleich behandelt worden waren und auch für die Zukunft gleich behandelt werden müssten, wenn nicht Klagen provoziert werden sollten. Ein möglicher "Skandal" wegen "Bevorzugung", den man ja im Auge gehabt hatte, hatte sich spätestens hier in Luft aufgelöst. Und ebenfalls spätestens hier hätte man eigentlich begreifen müssen, dass es, wenn überhaupt, um mindestens alle Spielstätten in Lage ging – natürlich auch dann, wenn es um mögliche Schließungen und um Arbeitsplatz- und Steuerverluste ging. Allein die Steuerverluste betragen nach früheren Schätzungen der Verwaltung für Lage ca. 200.000,- € im Jahr, nach jüngeren aktualisierten Schätzungen sogar über eine halbe Million Euro im Jahr.

- Diese relativ schwer wiegende Problematik wurde aber gar nicht weiter beachtet. Stattdessen wandten sich SPD und Grüne am 16.3.2015 an die Kommunalaufsicht beim Kreis Lippe. Wohlgemerkt: Es ging ihnen immer noch um die Schließung der einen bestimmten Spielhalle!

- Es kam, wie es abzusehen war: Angesichts der jetzt losgetretenen öffentlichen Debatte über die Unterschiede zwischen „Spielhalle“ und „Bistro“ sah sich die Kommunalaufsicht offenbar zum Handeln gezwungen. Auf ihr Betreiben hin musste die Stadt ein Verfahren zur Rücknahme der Genehmigung einleiten. Selbst die kurze Frist bis 2017, wenn sowieso eine Überprüfung und Neubewertung stattgefunden hätte, war wegen des Drängens von SPD und Grünen jetzt nicht mehr durchzuhalten.

- Von der Verwaltung wurde immer wieder darauf verwiesen, dass es auf jeden Fall um Gleichbehandlung gehe, da sonst mit Klagen und Schadensersatzforderungen zu rechnen sei. Es musste also immer allen klar sein, dass die gesamte Aktion weitaus größere Konsequenzen haben würde, als offenbar zu Beginn geplant und angenommen worden war.

- Und so wird es vom Ergebnis her dann mit größter Wahrscheinlichkeit dazu kommen, dass die Entscheidung mindestens Konsequenzen für das gesamte Nordrhein-Westfalen hat.

- Der Betreiber an der Schötmarschen Straße jedenfalls muss seinen Betrieb zum 31.1.2016 einstellen. Bei den anderen Spielhallen geht die Verwaltung wegen etwas anderer Fristen bisher noch davon aus, dass der Betrieb bis Ende 2016 laufen kann. Dann müssen sie auf jeden Fall auch schließen. Es ist allerdings fraglich, ob diese verlängerte Frist im Zuge der Gleichbehandlung überhaupt möglich ist oder ob es dagegen nicht auch vorher schon Klagen gibt. Das würde bedeuten, dass alle Spielhallen in Lage Anfang 2016 geschlossen wären.

- Das glorreiche Ergebnis dieser gesamten Aktion ist dann: In Lage gibt es (mindestens vorläufig) keine Spielhallen mehr – dafür in den Nachbarstädten jede Menge an „normalen“ Spielhallen, die ja - mindestens vorläufig - nicht verboten werden, so dass alle Spielsüchtigen bequem auf die Nachbarstädte ausweichen können. Ganz nebenbei: Die Nachbarstädte kassieren dann auch die Steuern dafür. Im Gegenzug fallen für die Stadt Lage ca. 500.000 € Steuern pro Jahr weg. Es fallen auch über 40 Arbeitsplätze und Teilzeitarbeitsplätze weg.

- Die Auswirkungen sind aber noch viel gravierender. Wegen der einklagbaren Pflicht zur Gleichbehandlung betrifft die Aktion von SPD und Grünen nicht nur diese Art von Spielhallen in Lage, auch nicht nur in Lippe, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Steuerausfälle gehen in die Millionen, die Arbeitsplatzverluste sind augenblicklich nicht genau bezifferbar, aber man kann ja von den etwa 40 oder 45 Arbeitsplätzen in Lage einfach mal hochrechnen auf Nordrhein-Westfalen.

- Aber keinem einzigen Spielsüchtigen ist dadurch geholfen! Und darum sollte es angeblich doch gehen! Wie gesagt: Für Spielsüchtige gibt es auch weiterhin genügend „normale“ Spielhallen, in denen sie spielen können. Außerdem gibt es mittlerweile jede Menge andere Spielmöglichkeiten mit Suchtpotenzial, die zudem größtenteils wesentlich unkontrollierter gestaltet sind. Spielmöglichkeiten im Internet beispielsweise sind größtenteils illegal und nicht kontrollierbar. Wir möchten das Spielen in „Bistros“ oder Spielhallen nicht verharmlosen und schon gar nicht fördern, aber gegen die vielen unkontrollierten anderen Möglichkeiten ist das Spielen dort fast schon ein Spielen unter einer gewissen Kontrolle und Ordnung. Und: Eine Sucht ist noch nie einfach durch ein Verbot der Suchtmittel beseitigt worden!

- SPD und Grüne sind stolz auf ihren Erfolg – immerhin seien von Lage aus Recht und Gesetz wieder hergestellt worden. Für uns ist der „Erfolg“ der SPD und der Grünen ein Scheinerfolg: Vielleicht kann man sich gut fühlen, aber real ist der Schaden größer als der Nutzen, und das nicht nur für Lage, sondern – mit noch gar nicht genau abschätzbaren Konsequenzen – für ganz NRW.

- Zum Abschluss noch ein Zitat aus einem Kommentar von einem gewissen „georg“ aus der LZ online – Meldung über die Spielhallenschließung vom 14.12.2014:

Kleinkrämerei und Kompetenzgerangel auf Kosten einiger Mitarbeiter (Spielhallenaufsichten). Eh kein toller Job, nachts für wenig Geld in einer Spielhalle zu jobben um etwas hinzuzuverdienen für den Lebensunterhalt! Nun wird da auch der Riegel vorgeschoben …


Dem ist wenig hinzuzufügen. Also: Herzlichen Glückwunsch, SPD und Grüne, zu diesem Rohrkrepierer!

Ihre

BBL

Freitag, 18. Dezember 2015

Schließung von Spielhallen in Lage - Teil 1

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,


vielleicht haben Sie es in den letzten Tagen in der Zeitung gelesen: In Lage sollen Spielhallen geschlossen werden, und zwar auf besondere Initiative von SPD und Grünen hin– so stand es beispielsweise in der LZ vom 15.12.2015:



(...)

Spielhallen haben keinen besonders guten Ruf. Und auch die BBL ist selbstverständlich nicht für eine Förderung der Spielsucht. Insofern hörte sich diese Meldung zuerst einmal recht positiv an. Bei näherem Hinsehen stellt sich allerdings heraus, dass da einiges ganz anders gelaufen ist und dass von dem ersten Eindruck einer positiven Aktion von SPD und Grünen nicht mehr viel übrig bleibt.

Wir versuchen Ihnen die Ausgangslage und den Ablauf in den wichtigsten Stationen zu beschreiben - heute in einem ersten Teil:

- In Lage gibt es fünf Spielhallen, die alle etwa nach dem gleichen Prinzip betrieben werden und nach den gleichen Maßstäben genehmigt worden sind. Die Zahl der Automaten und die Öffnungszeiten etc. sind gesetzlich festgelegt und beschränkt.

- Jeder Automat mehr und jede Stunde Öffnungszeit länger bringt natürlich mehr Umsätze. Also versuchen Spielhallenbetreiber mit einem „Trick“ ihre Umsatzmöglichkeiten zu erhöhen: Sie teilen die Räume in verschiedene sog. „Bistros“ auf, in denen man z. B. auch Kaffee trinken kann, und können so in jedem Raum Automaten aufstellen und die Öffnungszeiten verlängern, was sonst nicht möglich wäre. So war es in Lage und so ist es nicht in allen, aber in vielen anderen Städten in NRW.

- Ob dieser „Trick“ legal, noch gerade so legal oder eindeutig illegal ist, können wir juristisch nicht beurteilen. Besonders positiv ist es sicher nicht, mit solchen „Tricks“ zu arbeiten. Aber besonders ungewöhnlich ist es auch nicht, dass versucht wird, die möglichen Lücken in einem Gesetz für Zusatzgeschäfte auszunutzen. Das passiert in allen möglichen Branchen, auch wenn es nicht lobenswert ist. Und es war eben so, dass diese Vorgehensweise genehmigt wurde, nicht nur in Lage, sondern in mehreren Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen.

- Im Übrigen glauben wir sowieso nicht, dass am Ende die Anzahl der Spielautomaten in einer Spielhalle maßgeblich für die Verursachung von Spielsucht ist.

- Es hat sich auch Jahre lang nie jemand daran gestört, auch nicht von der SPD und den Grünen in Lage. Die Spielhallen liefen bis vor mehreren Monaten problemlos. Es gab mal Hinweise, dass vor einigen zu viel Müll läge etc. (also die üblichen Beschwerden), aber grundsätzlich wurde gegen den Betrieb dieser Spielhallen von niemandem (auch von keiner Ratspartei) Einspruch erhoben.

- Im Gegenteil: Die Partei der Grünen beantragte noch am 18.11.2014, die Vergnügungssteuer (die wesentlich aus Spielhallen und dem Betrieb von Spielautomaten gespeist wird) für 2015 deutlich zu erhöhen, um damit andere Haushaltsposten zu finanzieren. Allein eine Erhöhung von 16 % auf 19 %, so hatten sie errechnet, würde jährliche Mehreinnahmen von etwa 100.000,- € bringen. Hier lag also die Überlegung zugrunde, dass andere Haushaltsposten, für die sonst kein Geld dagewesen wäre, umso besser zu finanzieren seien, je mehr Geld durch Vergnügungssteuer (also durch Spielautomaten) herein komme. Von moralischen Bedenken und Sorge um Spielsüchtige war hier nichts zu spüren. 
- Eine der oben erwähnten 5 Spielhallen, nämlich die an der Schötmarschen Straße, war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eröffnet. Sie wurde nach einem Umbau im Dezember 2014 eröffnet. Auch sie wurde in der oben beschriebenen Weise genehmigt und betrieben. 
 
Aber jetzt nähern wir uns langsam den aktuellen Ereignissen.

- Über eine Beteiligung als Gesellschafter war nämlich hier ein Ratsmitglied der BBL, das vor allem der SPD und den Grünen nicht besonders bequem ist, indirekt Miteigentümer des Grundstücks. Mit der Betreibergesellschaft hat das Ratsmitglied weder direkt noch indirekt irgendetwas zu tun. Das wäre auch sehr schnell zu überprüfen gewesen, wenn man gewollt hätte.
- Dann hätte man auch schnell herausfinden können, dass es für diese Spielhalle keinesfalls eine Art von „Sonderbehandlung“ gegeben hatte, sondern – fast das Gegenteil davon – gerade eine Gleichbehandlung mit den anderen Spielhallen und ihrer Genehmigung.
- Aber nachgeprüft wurde da nicht lange, denn jetzt kam Bewegung in die SPD und die Grünen. Offenbar witterte man hier eine unkorrekte Genehmigungspraxis oder andere große Skandale. Das war doch mal eine Gelegenheit! Es war sogar die Rede von „Stimmenkauf“ (auch wenn man später alles entschärfen und zurücknehmen musste).
- Jedenfalls kamen bei SPD und Grünen, wie es hieß, ganz plötzlich 'große Sorgen' auf – nämlich die 'Sorgen um die Spielsüchtigen in Lage' und um die 'Einhaltung von Recht und Gesetz'. Jahre lang vorher waren diese Sorgen nie vorhanden gewesen, wie wir oben bereits erwähnt haben …
- Wenn es wirklich um diese beiden Punkte gegangen wäre, hätte es nur eine Konsequenz geben können: Die beiden Parteien hätten - unter komplettem Verzicht auf alle Steuereinnahmen - sofort eine Schließung aller Spielhallen in Lage fordern müssen, da sie alle nach dem gleichen Muster genehmigt und betrieben worden waren. Außerdem hätten sie, wenn sie wirklich ernsthafte Sorgen gehabt hätten, Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und vor allem ihrer Folgen fordern müssen.
- Aber es ging offenbar um ganz andere Dinge: Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Hofste, und der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Rosenow, traten nämlich mit sorgenvoller Miene vor die Presse (z. B. LZ vom 20.2.2015) und äußerten, dass man die Spielhalle in der Schötmarschen Straße sofort schließen müsse, weil sie unrechtmäßig genehmigt worden sei - wohlgemerkt: nur diese, die anderen waren nicht interessant!

 
Ab jetzt aber wurden die beiden Parteien von der durch sie selbst ausgelösten Welle eingeholt – wir glauben nicht, dass sie sich das so vorgestellt hatten.
 
Damit es nicht zu lang wird, berichten wir Ihnen über den weiteren Verlauf in einem 2. Teil.
 
Also: Fortsetzung folgt! 

Ihre
BBL

Samstag, 12. Dezember 2015

Haushaltsdebatte im Rat der Stadt Lage

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,

am 10. Dezember 2015 fand im Rat der Stadt Lage die Debatte über den Haushalt 2016 statt. Leider gab es dabei von einigen Parteien auch diesmal wieder Beiträge, die fehl am Platze waren.
 
Aus der Bundes- und Landespolitik ist bekannt, dass die Haushaltsdebatte vor allem von der jeweiligen Opposition benutzt wird, um eine Art von Generalabrechnung mit der jeweiligen Bundeskanzlerin bzw. dem jeweiligen Bundeskanzler und den Regierungsparteien vorzunehmen. Was in der Bundes- und Landespolitik eventuell einen Sinn haben mag, ist in der Kommunalpolitik, die ganz anderen Bedingungen unterliegt, einfach deplatziert. Ein Beispiel dafür: Der Bürgermeister einer Kommune leitet relativ eigenverantwortlich die Verwaltung, politisch aber hat er keinerlei Richtlinienkompetenz, wie sie beispielsweise eine Bundeskanzlerin/ein Bundeskanzler hat. Die politische Verantwortung in den Kommunen liegt in allen wichtigen Bereichen beim Rat. Demnach ist es auch widersinnig, den Bürgermeister in einer Haushaltsdebatte sozusagen persönlich für bestimmte politische Fehlentwicklungen in einer Kommune verantwortlich zu machen.

Offenbar aber glauben einige Parteien in den Kommunen immer wieder, auch mal so etwas wie „große Politik“ machen zu müssen. Also gestalten sie in dramatischer Form die Haushaltsdebatte als "Generalabrechnung", indem sie mit Angriffen gegen alles Mögliche (diesmal vor allem gegen den Bürgermeister) starten – und merken dabei gar nicht, dass sie damit zeigen, dass sie Kommunalpolitik nicht verstanden haben. Kommunalpolitik sollte nämlich in erster Linie die übergeordneten  Interessen der vertretenen Kommune im Auge haben und zu möglichst vielen gemeinsamen Lösungen führen, statt "Generalabrechnungen" durchzuführen.

Unser Haushaltsexperte Anton Volk hat daher in sachlicher, begründeter und überzeugender Weise dargelegt, wie die BBL zum Haushalt 2016 steht, statt sich in allgemeinen Angriffen zu verzetteln. Er hat deutlich gemacht, dass es für uns schon einige gravierende Einwände gegen den Haushalt gibt, dass uns die für eine pauschale Ablehnung allerdings nicht ausreichen. Daher haben wir uns in diesem Jahr der Stimme enthalten.

Die bedeutendsten Probleme waren für uns einmal, dass wir sicher sind, dass es weniger Einnahmen geben wird als in den Planungen angenommen. Beispielsweise wird es Einnahmeausfälle geben, weil durch die von der SPD und den Grünen durchgesetzte kommende Schließung von Spielhallen bereits eingeplante Steuereinnahmen verloren gehen. Das sehen wir im aktuellen Haushaltsplan nicht genügend berücksichtigt.

Zweitens hat Anton Volk, der als Vorsitzender des Betriebsausschusses die Verhältnisse detailliert kennt, bemängelt, dass eine deutlich zu hohe Summe als Überschuss aus dem Abwasserbetrieb abgezogen und in den Haushalt der Stadt Lage eingestellt wird. Er sieht u. a. die Gefahr, dass damit das finanzielle Polster des Abwasserbetriebes ausgezehrt wird. Auch diese Position hat er überzeugend begründet.

Alles in allem war für uns die Planung des Haushalts für 2016 nicht so katastrophal, dass wir ihn hätten ablehnen müssen. Aber wegen der genannten Kritikpunkte konnten wir ihm auch nicht zustimmen. Konsequenterweise hat sich die BBL daher der Stimme enthalten.

Soweit die neuesten Nachrichten für heute – demnächst mehr!

Ihre
BBL