Mittwoch, 19. Mai 2010

Brief an den Bürgermeister: Gebührenbegründung für Abwasserbescheide

Der folgende Brief zum Thema "Abwasserbescheide" ist am 8.5.2010 an den Bürgermeister gegangen:


Gebührenbegründung für Abwasserbescheide

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

in den Bescheiden des Abwasserbetriebes, wie sie den Kunden bisher zugestellt werden, teilen Sie die zu entrichtenden Gebühren für das Jahr 2010 mit. Aus den Gebührenbescheiden ist nicht zweifelsfrei zu erkennen, welche inhaltlichen Gründe für die Gebührenveränderungen direkt oder indirekt ursächlich verantwortlich sind und sich gegenüber dem Vorjahr ergeben.

Soweit für uns ersichtlich, hat die Stadt Lage bei der Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2010 den bisher veranschlagten Aufwand fortgeschrieben und kommt so zu angehobenen Gebühren insbesondere aufgrund sinkender Abwassermengen (offizielle Begründung). Im Übrigen wurde nichts wesentlich erkennbar neu kalkuliert. Es entspricht der herrschenden Auffassung in der gebührenrechtlichen Rechtsprechung, dass Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Gebührensätzen die Erstellung einer überprüfbaren ordnungsmäßigen Gebührenkalkulation ist.

 

·         In der Praxis der Stadt Lage wird beim Eigenbetrieb nach unseren Informationen eine „„starre“ Plankostenrechnung“ angewendet. Sie berücksichtigt lediglich für die erwartete feststehende Leistungs- oder Ausbringungsmenge der Kostenstelle Eigenbetrieb die erwarteten Kosten. Veränderungen beispielsweise der Beschäftigung gegenüber der Plan-Beschäftigung werden nicht abgebildet. Das Ergebnis: Ein Vergleich der angefallenen Ist-Kosten mit den Plankosten verliert jegliche Aussagefähigkeit. Konsequenz: Die Aussagefähigkeit muss erhöht werden durch ein flexibles Plankostensystem, das die Kosten nach ihren variablen und fixen Kostenanteilen trennt und plant. Die Leistungsmenge für die kommende Periode ist im Voraus nie bekannt. Verrechnungssätze müssen aber bereits im Plan festgelegt werden. Dafür ist die Trennung der variablen von den fixen Kostenbestandteilen unverzichtbar.

Ist eine Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge. Jede Abgabensatzung einer Kommune ist nichtig, deren Ermessensentscheidung auf unrichtigen oder unzureichenden Kostenfaktoren fußt (z.B. OVG Bautzen, Urteil vom 24.10.1996 – 2S 175/96).

Dieser Umstand muss auch vor dem Hintergrund der jährlichen Praxis gesehen werden, dass zu Lasten des Eigenbetriebes Abwasser der Kernhaushalt der Stadt in etwa gleichem Umfang regelmäßig entlastet wurde, ohne dem Eigenbetrieb dringend erforderliche Finanzmittel zuzuführen.

Im Einzelnen mussten wir, teils wiederholt, zur Kenntnis nehmen:

 

·         Der Entnahme von Eigenkapitalanteilen aus dem Bereich Abwasserbetrieb stehen gleichzeitig Belastungen des Abwasserbetriebes in etwa gleichem Umfang durch Kreditaufnahmen gegenüber (2009).

·         Deutlich ausgeprägt ist die Praxis der Abführung der jährlichen „kalkulatorischen Gewinne“ des Abwasserbetriebes an den Kernhaushalt der Stadt. Diese, wenn auch nicht per se illegale, Praxis muss vor dem Hintergrund der zunehmenden hohen Verschuldung im Bereich des Eigenbetriebes Abwasser gesehen werden. Dadurch bedingt kann eine Entlastung der hohen Verschuldung im Bereich Abwasser weder abnehmen noch können dringend erforderliche Investitionen vorgenommen werden. Wir verweisen an dieser Stelle beispielsweise auf ein erforderliches Energieeinsparungsprogramm im Bereich Abwasser, das auch bereits von der Fraktion der Grünen ins Gespräch gebracht wurde. Eine Verstärkung des Eigenkapitals im Wirtschaftsplan Abwasser ist unseres Wissens in den letzten Jahren unterblieben.

·         Wir halten die derzeitige Praxis des Eigenbetriebes, für aufgenommene Fremdkredite für das Anlagekapital den Abwasserkunden einen derzeit überhöhten kalkulatorischen Zins in Rechnung zu stellen, obwohl die aktuelle Zinssituation für ausgewiesene Kredite gleich um mehrere Prozent niedriger liegt, für einen verdeckten und nach KAG NRW daher unerlaubten Gewinnvorteil. 

·         Die regelmäßigen Kreditaufnahmen sind zu einem erheblichen Teil nicht mit entsprechenden Investitionen unterlegt. Vielmehr dient die Rückführung von Eigenkapitalentnahmen (2008, 2009) bei gleichzeitiger Kreditaufnahme in etwa gleicher Höhe zu Lasten des Abwasserbetriebes unter anderem der Abbremsung der weiteren Verschuldung im Bereich des Kernhaushaltes der Stadt sowie der Vermeidung und Umgehung von Kreditaufnahmen nach § 86 GO NRW, RdErl.d.Innenministeriums v. 09.10.2006, und der Umgehung der Haushaltssicherung nach § 75, 76 GO NW i.V. m. § 5 GemHVO NRW.

·         Dies führte im Ergebnis dazu, dass die Gebührenzahler im Abwasserbereich in mehrfacher Hinsicht zusätzlich finanzielle Belastungen über längere Zeiträume hinnehmen mussten. So ist zusammengefasst das ungewöhnlich hohe Niveau der Abwassergebühren in Lage zumindest teilweise zu erklären. Beispielsweise sind dadurch bedingt zusätzliche Zinslasten dem Wirtschaftsplan Abwasser auferlegt worden. Entsprechende Produktinvestitionen standen den genannten erhöhten finanziellen Belastungen nicht gegenüber.

Im Ergebnis ist insgesamt eine Gebührenbelastung der Nutzer des Abwasserbetriebes entstanden, die in NRW auf einem vergleichsweise sehr hohen Niveau liegt.

Ein solches Vorgehen ist unter anderem aus sozialen Gründen nicht nachvollziehbar und belastet die Bürger im Vergleich zu anderen Kommunen ungleich stärker. Eine ausgewogene Gewichtung zwischen Eigen- und Fremdkapital im Abwasserbereich ist offenbar momentan nicht absehbar. Der Abbau von längerfristigen Kosten im Abwasserbereich und damit die finanzielle Entlastung des Gebührenzahlers ist nach unserer Auffassung entscheidend um Jahre hinausgezögert worden.

In Bezug auf den Eigenbetrieb Abwasser kommt hinzu, dass finanzielle Belastungen auch zunehmend durch den Wegfall von Gewerbebetrieben entstehen und bisher auf diese Herausforderung in keiner Weise reagiert wurde. In der Konsequenz bleiben die festen Kosten auf hohem Niveau, während andererseits Gebühreneinnahmen stagnieren oder zurückgehen. Dem liegen unter anderem kommunalpolitisch unterbliebene Entscheidungen als Ursache zugrunde. Bürger und Abwassergebührenzahler haben diese Entwicklung nicht zu vertreten.

Zusammengefasst mangelt es, wie von uns immer wieder vorgetragen, an der notwendigen Transparenz und Begründung, die es dem Gebührenzahler ermöglicht, die Notwendigkeit und Gründe sowie Angemessenheit von Gebührensteigerungen nachzuvollziehen.

Dies halten wir auch deshalb für sehr gewichtig, weil Gebührenzahler nach Wegfall des Widerspruchsverfahrens sofort den Klageweg beschreiten müssen. Auf welches Fakten- und Datenmaterial soll er sein Vorgehen stützen und wie seine Klage begründen, wenn ihm die Transparenz vorenthalten wird?

Außer Betracht darf hierbei auch nicht bleiben, dass die Gebührenpraxis der Stadt Lage bei Bürgern wiederholt auf Ablehnung gestoßen ist. Bürgerliche Skepsis und der Wunsch nach Transparenz sind also nicht neu oder unbegründet. Wir halten es für unsere Pflicht, auf diese Umstände aufmerksam zu machen.

Es ist unerlässlich, Gebührenbescheide informativer, aussagekräftiger und damit nachvollziehbarer zu gestalten, was insbesondere durch die Darstellung wichtiger Gebührenbestandteile und der Kalkulationsgrundlagen zu geschehen hat. Auf der Basis des bisherigen Vorgehens ist es dem Bürger als Kunden nicht möglich zu erkennen, ob die Gebührenerhöhung überhaupt grundsätzlich notwendig ist. Die qualitative Transparenz muss einen höheren Stellenwert erhalten.

Da die Frist für die Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht bekanntlich bereits nach kurzer Zeit endet, schlagen wir vor, gegenüber den Gebührenzahlern künftig eine Erklärung abzugeben, mit der Sie einen Einredeverzicht wegen Fristversäumnis erklären. Weil eine mögliche Klageeinreichung ohne Begründung und deren mögliche Rücknahme bereits Kosten verursacht, wäre das eine Maßnahme im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 

Wir möchten unseren Brief als Denkanstoß und Diskussionsanregung verstanden wissen und stellen daher vorläufig dazu keinen offiziellen Fraktionsantrag. Bei Bedarf oder auf Wunsch können wir das aber gern nachholen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Fraktionsvorsitzender

Montag, 10. Mai 2010

Brief der BBL als Antwort an Herrn Paulussen

Der folgende Brief ist am 9.5.2010 als Antwort auf die Äußerungen in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an den 1. Beigeordneten Herrn Paulussen gegangen:

Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der BBL zum Thema „Umzug der Realschule“

 

Sehr geehrter Herr Paulussen,

 

wie Sie sicher gelesen haben, wurde in der LZ vom Samstag, d. 8.5.2010, über Ihre Stellungnahme zur Anfrage der BBL zum Thema „Umzug der Realschule“ aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.5.2010 berichtet: „Wegen der Vorwürfe der BBL“ und „mit der Veröffentlichung, so Paulussen, würden Eltern wie Schüler gleichermaßen verunsichert. Die Beantwortung der … Fragen … binde ... in der Verwaltung sehr viel Zeit und Arbeitskraft, die sie für laufende und noch anstehende Arbeiten sehr gut gebrauchen könne. ‚Hier werden Dinge in der Öffentlichkeit platt getreten, die sich keineswegs so darstellen, wie sie dargestellt werden‘, sagte Paulussen.“

 

Als Teilnehmer an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist mir zwar nicht mehr ganz genau in Erinnerung, ob der Ausdruck „Vorwürfe der BBL“ von Ihnen wörtlich so verwendet wurde. Ansonsten und insgesamt aber hat Herr Becker Inhalt und Tendenz Ihrer Äußerungen wohl richtig wiedergegeben. Und so ist es dann an die Öffentlichkeit gekommen.

 

Nun hat, wie Ihnen bekannt ist und wie sich leicht nachlesen lässt, die BBL keine „Vorwürfe“ erhoben. Sie hat auch nichts behauptet, etwa, dass es keine gültigen Alarmpläne gäbe oder dass die Lautsprecher in der Realschule nicht funktionierten.

 

Die BBL hatte Informationen erhalten, an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln sie keinen Grund hatte. Um vor der Einleitung irgendwelcher weiteren Maßnahmen Sicherheit zu haben, hat sie die Informationen in Fragen umformuliert und pflichtgemäß an die Verwaltung weitergegeben. Ebenfalls hat sie, wie sie es angesichts ihres Demokratieverständnisses für selbstverständlich hält und immer macht, die Öffentlichkeit über die Fragen informiert. Die Fragen waren, was den „Bezug auf die vermeintlichen oder tatsächlichen Pannen beim Umzug der Realschule … betrifft“, wie es Herr Becker in seinem Kommentar vom 6.5.2010 feststellt, sogar „äußerst vorsichtig“ formuliert. Es kann also keine Rede davon sein, dass durch die BBL „Dinge in der Öffentlichkeit platt getreten“ werden, die sich in Wahrheit ganz anders darstellen. Genau dieser Eindruck aber wird, sicher unabsichtlich, durch Ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit erweckt.

 

 

Wir sind auch ganz sicher, dass Ihnen als 1. Beigeordneten und Verwaltungsfachmann bekannt ist, dass die Verwaltung in politischen Bewertungen Neutralität auszuüben hat und dass es in der Verwaltungsarbeit keine Unterschiede gibt zwischen angeblich „wichtigeren“ Tätigkeiten (etwa die tägliche normale Verwaltungsarbeit) und angeblich „unwichtigeren“ (etwa die Beantwortung von Fraktionsanfragen). Die Zuarbeit an die Politik und die Beantwortung von Fragen aus der Politik gehören zu den gesetzmäßig vorgeschriebenen Basis- und Pflichtaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Diese Aufgaben sind genauso „wichtig“ oder „unwichtig“ wie andere Tätigkeiten. Eine öffentliche Bewertung, die den Eindruck erweckt, die Politik (in diesem Fall die BBL) blockiere durch ihre Anfragen die „normale“ („wichtigere“) Arbeit der Verwaltung, liegt daher völlig neben der Sache.

 

Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass Sie diesen Eindruck erwecken wollten, sondern wir gehen eher davon aus, dass die Äußerungen noch nicht bis ins Detail zu Ende überlegt waren. Im Hinblick auf eine weiterhin sachgerechte und vernünftige Zusammenarbeit, vor allem auch hinsichtlich der vor uns liegenden schwierigen Aufgaben, könnten wir uns vorstellen, dass auch Sie Interesse daran haben, den falschen Eindruck, der durch die Äußerungen über die Anfrage BBL in der Öffentlichkeit vermittelt wurde, in den nächsten Tagen ebenso öffentlich wieder zurecht zu rücken, damit man sich gemeinsam wieder der Inhalte und der Sacharbeit annehmen kann.

 

 

Wir möchten Sie bitten, diesen Brief zur Kenntnisnahme auch an alle Fraktionsvorsitzenden und an den Leiter der Realschule, Herrn Garrell, zu übermitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heinz Walter

 

Fraktionsvorsitzender

Dienstag, 4. Mai 2010

Anfrage: Situation beim Umzug und während des Umbaus der Realschule

Die folgende Fraktionsanfrage der BBL ist am 29.4.2010 an den Bürgermeister gegangen:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Die BBL-Fraktion hat detaillierte Informationen – besser: Beschwerden – erhalten, die sich auf den Umzug der städtischen Realschule von der Friedrichstraße in das Schulzentrum am Werreanger und die damit verbundenen Umbaumaßnahmen beziehen. Es werden uns Zustände geschildert, die wir eigentlich für übertrieben, unwahrscheinlich und kaum glaublich halten müssten. Allerdings haben wir bisher keinerlei Anlass, an der Zuverlässigkeit der Informanten und der Richtigkeit der Informationen zu zweifeln.

 

Bevor wir uns in der Fraktion genauer damit befassen, möchten wir aber zuerst einmal Sicherheit haben. Daher benötigen wir ganz exakte Antworten auf unsere Fragen, damit wir entscheiden können, was zu tun ist und wie wir damit umgehen. Falls unsere Fragen nicht genau, umfassend und zeitgerecht beantwortet werden sollten, müssten wir zwangsläufig davon ausgehen, dass die Informationen, die wir erhalten haben, dann offenbar den Tatsachen entsprechen.

 

 

Die BBL –Fraktion hat dazu folgende Fragen:

 

1)    Ist es nach dem Kenntnisstand der Verwaltung richtig, dass die Umbaumaßnahmen in der Friedrichstraße für die dort einziehende Hauptschule frühzeitig im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 begonnen haben, dass in dieser Zeit zeitweilig einige Klassenräume für die dort noch befindliche Realschule nicht nutzbar waren (u.a. auch das Lehrerzimmer), ohne dass adäquater Ersatzraum zur Verfügung stand, dass Schüler und Lehrer morgens erst die Stühle und Tische reinigen mussten, bevor der Unterricht beginnen konnte, und dass der Fachunterricht „Technik“ wegen des sehr frühzeitigen Umzugs der Maschinen im zweiten Halbjahr fast nur noch theoretisch durchgeführt werden konnte?

2)    Ist es richtig oder ist der Verwaltung etwas darüber bekannt, dass alle Lehrkräfte und auch sehr viele Schüler das Inventar der Realschule in Umzugskartons gepackt haben? Ist es richtig, dass nach den Vorgaben sowohl der Stadt als auch des Umzugsunternehmens alle Kisten mit dem Zielort (Flur und Raum im Schulzentrum) versehen worden sind, dass aber nur ein Bruchteil dort angekommen ist, sondern dass das Umzugsunternehmen die Kisten teilweise wahllos in der Halle vor der Aula gestapelt hat und dass dort jede Fachschaft sich ihre Kartons heraussuchen und zu dem entsprechenden Zielort transportieren musste? Ist der Verwaltung etwas darüber bekannt, dass dabei etliche Materialien (Tische, Stühle, aber auch Medien wie DVD-Player und Fernseher) bis heute nicht wiedergefunden worden bzw. nicht wieder aufgetaucht sind? Sind, falls die Informationen zutreffend sind, Nachforschungen angestellt bzw. Strafanzeigen gestellt worden?

3)    Ist es nach dem Kenntnisstand der Verwaltung richtig, dass der Realschule zugesagt wurde, dass sie nach dem Umzug in das Schulzentrum neben dem Neubau auch im Altbestand, in dem sich ja der Hauptteil der Klassenräume befindet, renovierte Klassenräume vorfinden würde? Und ist es auch nach der Bewertung der Verwaltung richtig, dass es in diesem Bereich bisher so gut wie keine Renovierungen gegeben hat, dass die Räume alles in allem in einem desolaten Zustand sind, dass die Teppiche ausgetauscht werden müssten, dass Wände eingetreten oder verschmiert sind, dass keine Pinnwände für Präsentationen vorhanden sind, dass Deckenflächen verschoben und verunreinigt sind und dass in vielen Räumen längere Zeit ohne Tafel unterrichtet werden musste?

4)    Ist die Information richtig, dass mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an der Realschule in Lage die Über-Mittags-Betreuung (ÜMB) eingeführt wurde, die Räume dafür aber wegen baulicher Verzögerungen noch nicht zur Verfügung standen und stehen, dass deswegen die ÜMB auf das geplante Selbstlernzentrum ausgewichen ist und somit diese Räumlichkeiten für die Nutzung durch die Realschule vorerst blockiert sind und eine Einrichtung nicht stattfinden kann?

5)    Sind die Informationen richtig, dass die Räume für die ÜMB im Winter 2009/2010 während des laufenden Schulbetriebs renoviert wurden und dass es dort zu erheblichen Lärm- und Schmutzbelästigungen gekommen ist, durch die wiederum der Unterricht gestört wurde? Ist es richtig, dass während dieser Renovierungsphase ein notwendiges Waschbecken versehentlich abgebaut wurde und dass anfänglich die Heizung vergessen und mit hohem Aufwand nachträglich eingebaut wurde? Falls diese Informationen stimmen: Wurde geklärt, wer dafür verantwortlich ist und wer die Kosten trägt?

6)    Ist es richtig, dass mit dem Umbau der Aula im Schulzentrum genau zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 begonnen wurde und dass damit natürlich zwangsläufig weiterhin, vor allem, da fast parallel dazu die Toilettenanlagen nahe der Aula saniert wurden und werden, Baulärm den Unterricht der Realschule stört(e)? Ist es richtig, dass während dieser Umbaumaßnahmen zur Aula die Temperaturen in einigen Klassenräumen nur zwischen 16 und 18 °C betrugen, so dass die Schülerinnen und Schüler nur in dicken Jacken im Unterrichtsraum sitzen konnten und dennoch nach ein oder zwei Stunden unterkühlt waren?

7)    Seit dem Schuljahr 2009/2010 bietet die Realschule Lage den Ganztagsbetrieb an, zu der selbstverständlich eine vernünftige Versorgung der Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit gehört. Ist es richtig, dass der Realschule zugesichert wurde, dass an dem neuen Standort Werreanger eine Mensa zur Verfügung stehe, in der sich die Schülerinnen und Schüler versorgen und während der Mittagspause aufhalten könnten? Ist es auch richtig, dass es bis jetzt keine funktionsfähige Mensa gibt und dass die Baumaßnahmen in dem geplanten Bereich wochenlang still gelegen haben und kein Handwerker zu sehen war? Wenn die Informationen richtig sind: Was waren die Gründe dafür? Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die Schüler und Schülerinnen in dieser Zeit notdürftig über einen improvisierten Imbiss versorgen mussten und müssen und in der Mittagspause auf irgendwelchen Treppen oder an Stellen auf den Fluren sitzen, da Stühle und Tische, beispielsweise für die Anfertigung von Hausaufgaben, aus Sicherheitsgründen im gesamten Schulbereich nicht aufgestellt werden durften?

8)    Ist es richtig, dass, nachdem die große Aula fertiggestellt war, die Umbauarbeiten in der sog. „kleinen Aula“ begonnen haben und dass dadurch schon wieder 13 Klassenräume der Realschule (vor allem für die Klassen 8 und 10) durch Baulärm beeinträchtigt werden? Warum war dieser Ablauf nicht vermeidbar?

9)    Ist die Information richtig, dass Herr Stölting als Leiter der Feuerwache Lage während einer Fortbildung zum Thema Sicherheit keine genauen Auskünfte für das schnelle Handeln in einem möglichen Ernstfall am Schulzentrum Werreanger geben konnte, da ihm keine genauen Pläne für einen Einsatzfall vorlägen? Ist es richtig, dass er in diesem Ernstfall die Lehrkräfte bitten müsste, als „Wegweiser“ zur Verfügung zu stehen, da die Feuerwehr nicht über aktuelle Pläne des Schulzentrums verfüge und die Verantwortlichen die aktuelle Situation momentan nicht erfassen könnten? Ist es richtig, dass die Feuerwehr noch zu diesem Zeitpunkt die Realschule Lage lediglich im Anbau wähnte (was aber den Tatsachen völlig widerspricht) und dass es damit gegenwärtig kein funktionsfähiges Konzept für eine mögliche Evakuierung des Schulgebäudes gäbe? Ein aktueller Raumplan für das gesamte Schulzentrum in Lage liegt der Feuerwehr nach eigenen Aussagen nicht vor. Ist es richtig, dass die Verwaltung und der Bürgermeister über offizielle Schreiben der Realschule und des Gymnasiums über die eklatanten Sicherheitsmängel informiert worden sind? Falls ja: Was ist daraufhin bisher geschehen?

10) Ist die Information richtig, dass, wie dem Kollegium der Realschule deutlich gesagt worden sein soll, die Alarmmelder und die Durchsagen per Lautsprecher nicht in allen Klassenräumen funktionieren? Wer trüge, falls die Information richtig sein sollte, in diesem Fall die Verantwortung für mögliche Vorkommnisse?

11) Wenn die Informationen über noch fehlende Maßnahmen und Umbauten stimmen sollten: Wären diese Maßnahmen, wenn sie noch erfolgen sollten, bereits finanziell im Haushaltsplan abgesichert? Oder müssten sie über außerplanmäßige Bewilligungen finanziert werden? Oder wäre nicht die Stadt, sondern wären die ausführenden Firmen für die Erledigung (auch finanziell) verantwortlich?

 

 

Wir halten die meisten Fragen für so wesentlich, dass wir eine absolut offene und genaue Beantwortung für unabdingbar halten. Wir gehen davon aus, dass sowohl die Verwaltung als auch die Politik den immer wieder formulierten Ansprüchen nach voller Transparenz gerecht werden möchten. Wir bitten daher um eine detaillierte schriftliche Beantwortung aller Fragen bis spätestens zum 15. Mai 2010.


 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Fraktionsvorsitzender