Sonntag, 2. September 2018

leider schon wieder: evtl. falsche Aussagen aus der Verwaltung

Die Politik ist grundsätzlich darauf angewiesen, dass sie auf Anfragen an die Verwaltung von dort zuverlässig richtige und aussagekräftige Antworten bekommt. 

Darum ging es, wenn auch teilweise etwas indirekt, auch in fast allen unseren letzten Beiträgen. Bei dem Thema „ungenehmigter Umbau eines alten Wochenendhauses“ z. B. haben wir uns über einige Aussagen aus der Verwaltung sehr gewundert. Sie waren unscharf, gingen am Thema vorbei oder waren so widersprüchlich, dass man sich fragen musste, welche der beiden Versionen denn jetzt stimme – was so viel heißt wie: Nur eine der beiden Versionen kann stimmen, die andere muss eine Falschaussage gewesen sein.

Kann sich die Politik in Lage also auf die Auskünfte aus der Verwaltung nicht immer hundertprozentig verlassen? Das wäre schlimm, weil Politikerinnen und Politiker zuverlässige Auskünfte als Basis für ihre eigenen Entscheidungen dringend benötigen!

Auch das neueste Beispiel scheint leider diese negative Vermutung zu stützen.

Der "Postillon" hatte über unsere Anmahnung zur Beantwortung unserer Fraktionsanfrage berichtet (siehe letzten Beitrag!), und zwar in seiner jüngsten Ausgabe vom 29. August 2018. Der letzte Abschnitt aus diesem Artikel lautet folgendermaßen:




Postillon 29.8.2018

1.: Die Aussage von Herrn Paulussen, "(w)enn der Sachverhalt vollständig geklärt ist, werde die Stadt auch öffentlich Stellung dazu beziehen. Dies sei dem Rat aber auch schon in der letzten Ratssitzung so mitgeteilt worden“, ist falsch. Eine solche Aussage ist dem Rat nicht mitgeteilt worden.

In der letzten Ratssitzung war das Thema nach der kurzen mündlichen Auskunft von Herrn Paulussen unter "Geschäftliche Mitteilungen" für die Verwaltung im Grunde erledigt. Davon, dass „die Stadt auch öffentlich Stellung dazu beziehen“ wolle, war keine Rede. Erst als die BBL gegen Ende der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ noch einmal betonte, sie bestehe weiterhin auf einer schriftlichen Antwort, wurde deutlich, dass noch einmal eine Stellungnahme der Verwaltung erfolgen müsse. Die Verwaltung hat an dieser Stelle aber mit keinem Wort auf die Forderung der BBL reagiert. Daher ist dem Rat weder hier noch vorher etwas „so mitgeteilt worden“.

2.: Es ist sachlich ziemlich unsinnig und offenbar ein weiterer taktischer Winkelzug, dass die Verwaltung jetzt betont, sie müsse für eine Antwort an die BBL zuerst abwarten, dass „der Sachverhalt vollständig geklärt“ sei. Unsere Fragen beziehen sich sämtlich auf den Beginn der Angelegenheit und das bis jetzt gelaufene Verfahren. Die Antworten wären ohne Probleme jetzt sofort möglich. Dass das nicht geschieht, sondern dass offenbar künstlich verzögert und taktiert wird, stützt ebenfalls unsere Befürchtung, dass die Politik sich auf Auskünfte aus der Verwaltung offenbar nicht immer hundertprozentig verlassen kann.

Wir werden die weitere Entwicklung abwarten und dann ggf. unsere Konsequenzen daraus ziehen.

Ihre
BBL