Samstag, 28. März 2009

fehlendes Vertrauen zum Bürgermeister

Am Beispiel des Verhaltens in der "Hörste-Konferenz" hatten wir Bürgermeister Liebrecht Kompetenzüberschreitung vorgeworfen und zum Ausdruck gebracht, dass wir mittlerweile leider an seiner Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit zweifeln müssten (siehe unsere vorige Nachricht!).
Das ist ein erheblicher Vorwurf gegenüber einem Bürgermeister, aber er begründet sich auf verschiedenen Erfahrungen aus den letzten Monaten und Jahren. An einem konkreten und repräsentativen Beispiel aus der "Hörste-Konferenz" möchten wir belegen, wie wir zu unserer Aussage kommen und dass sie begründet ist.
Wir zitieren dazu zwei verschiedene Stellen aus den Protokollen  der "Hörste-Konferenz" und überlassen den Leserinnen und Lesern das Urteil darüber.

In dem Einladungsschreiben zur 3.  Sitzung der Hörste-Konferenz am 23. Mai 2007 schreibt der Bürgermeister zum Thema "zukünftige Nutzung des früheren HGL-Geländes" unter "Hinweise" unten auf der Seite:

"Ich stelle ausdrücklich fest: es herrscht uneingeschränkte Ergebnisoffenheit über die Nutzung des vorgenannten Geländes."

Diese "Ergebnisoffenheit" hatte der Bürgermeister im Übrigen auch mündlich in verschiedenen Sitzungen betont.

In dem Protokoll über die 8. Sitzung der Hörste-Konferenz vom 14.1.2009, als bis dahin eigentlich noch relativ unbestritten war, dass das Gelände "Hang am Sternberg" weiterhin  "Sondergebiet Kur" bleiben und damit ausschließlich für Zwecke des Luftkurortes zur Verfügung stehen sollte, heißt es dann oben auf der Seite 4 zum Thema "Hang am Sternberg" aber plötzlich:
"Die Frage der künftigen Nutzung dieses Geländes wird äußerst kontrovers diskutiert. Eine Nutzung als reines Kurgebiet bereitet dem Bürgermeister Probleme. Er schlägt stattdessen einen Mix aus Wohnbebauung, generationsübergreifenden Wohnen, Dorfladen, medizinischer Versorgung und Tourismus vor. Aus den Erlösen der Wohnbebauung könne man mögliche Investoren für einen Dorfladen sowie für die touristische Infrastruktur finanziell entgegen kommen."

Noch einmal zur Verdeutlichung: Am 23. Mai 2007 hatte der Bürgermeister "ausdrücklich" festgestellt, es herrsche "uneingeschränkte Ergebnisoffenheit über die Nutzung des ... Geländes"!
Vielleicht verstehen Sie jetzt, was wir mit fehlendem Vertrauen und fehlender Glaubwürdigkeit meinen.

Mittwoch, 25. März 2009

BBL lehnt Vorbereitung der Planungen für Hörste in dieser Form ab

Über den Ablauf der "Hörste-Konferenz" und über die Ergebnisse bzw. ihre Bewertung gibt es bekanntlich massive Auseinandersetzungen, u. a. zwischen der BBL und dem Bürgermeister, dem wir hier eine einschneidende Überschreitung seiner Kompetenzen vorwerfen. Er war eigentlich nur Vorsitzender der Konferenz, ohne Stimmrecht(!), hat aber den Ausgang am Ende maßgeblich bestimmt. Wir waren von Beginn an der Meinung, dass die verschiedenen Tagungen nur als Alibi dafür dienen sollten, am Ende irgendwie ein Baugebiet auf dem ehemaligen HGL-Gelände "Hang am Sternberg" herauskommen zu lassen. Und so ist es dann auch geschehen, und zwar maßgeblich durch die Steuerung des Bürgermeisters. Dieses Verhalten war und ist, was Vertrauen und gegenseitige Zuverlässigkeit anbetrifft, für uns ein negatives Schlüsselerlebnis. Wir werden deshalb darauf noch häufiger zurückkommen.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HAF) jedenfalls sollte auf der Basis des fragwürdigen "Resümees" aus der "Hörste-Konferenz" die Verwaltung den Auftrag für weitere Planungen bekommen - genau so, wie wir es geahnt und immer abgelehnt haben. Denn für uns war und ist der einzig gangbare Weg die Beauftragung von Fachleuten, die von außen kommen und nicht in interne Interessenskonflikte verwickelt sind. Daher haben wir den Auftrag an die Verwaltung für die Vorbereitungen von Planungen für Hörste in der vorliegenden Form eindeutig abgelehnt.
Nachfolgend drucken wir die dazu im Haupt- und Finanzausschuss abgegebene Erklärung ab:

Stellungnahme der BBL-Fraktion in der HAF-Sitzung v. 19.3.09:

Tagesordnungspunkt 1.6.1 - Vorbereitung der Planungen für Hörste nach § 61:

Wesentlich ist hier – neben einer Formulierung unter Punkt 3, Abs. 3, und unter Punkt 4 - eigentlich der Punkt 13 aus dem Resümee der Hörste-Konferenz, den wir in dieser Form bereits in der Konferenz scharf abgelehnt haben und auch jetzt ablehnen. In diesem Punkt ist mindestens als Option ein Baugebiet auf dem „Hang am Sternberg“ enthalten. Das lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung in Hörste eindeutig ab. In der Befragung war der Punkt  „Hang am Sternberg“ beispielsweise überhaupt nicht enthalten! Aber in den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung zeigt sich, dass in Hörste keine Neubaugebiete gewünscht sind. Auch der Heimat- und Verkehrsverein hat in seiner Jahreshauptversammlung vor einigen Wochen eine Bebauung des Geländes mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Auch wir lehnen das eindeutig ab. Hörste braucht kein Neubaugebiet, schon gar nicht um den Preis, dass eine der schönsten und wertvollsten Flächen dafür zerstört wird. Daher können wir einem Resümee und einem Planungsauftrag, in denen ein Baugebiet auf dem „Hang am Sternberg“ mindestens noch als Option enthalten ist, nicht zustimmen.

Zudem setzt bereits die Formulierung falscher Akzente: Es ging sowohl in den Sitzungen als auch in den Aussagen der Gutachter immer vorrangig um eine Ortskerngestaltung innerhalb einer gesamten Dorfentwicklungsplanung, nicht um eine Vermarktung von städtischen Grundstücken am Rande des Ortskerns. Es gibt für den „Hang am Sternberg“ überhaupt keinen dringenden Handlungsbedarf. Der ist auch in der Hörste-Konferenz in allen vorherigen Sitzungen nie geltend gemacht worden! In allen vorherigen Sitzungen ist über das Gelände speziell nie gesprochen worden! Nicht ein Gutachter hat eine Vermarktung des Geländes „Hang am Sternberg“ auch nur ansatzweise erwähnt. Das Grundstück sollte, so war es eigentlich immer Konsens, für spezifische Entwicklungsmöglichkeiten des Luftkurortes zurückgehalten werden.

Die bestehende Formulierung u. a. im Punkt 13 setzt aber bereits ganz anders an, nämlich mit dem Schwerpunkt „Hang am Sternberg“. Auch wenn an anderen Stellen von einer übergreifenden Ortsentwicklung und einem Gesamtkonzept die Rede ist, wird nach der vorliegenden Formulierung zwangsläufig der „Hang am Sternberg“ der Beginn und der Schwerpunkt der Planungen sein. Und das wäre gegen das, was in allen anderen Sitzungen der Hörste-Konferenz besprochen und gewollt worden ist.

Es ist in der Formulierung auch nicht garantiert, dass von der ersten Sekunde an die Gutachter von außen mit herangezogen werden. Genau das war aber auch bis kurz vor Schluss Sinn und Absicht der Teilnehmer der Hörste-Konferenz. Daher können wir diesen Formulierungen als Grundlage für eine Beauftragung der Stadtverwaltung in dieser Form eindeutig nicht zustimmen.

Samstag, 21. März 2009

Nachtrag zu dem gestrigen Bericht über die chaotische Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Über die chaotisch verlaufene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Donnerstag hatten wir gestern bereits berichtet (siehe vorigen Beitrag!). Heute erschien dazu ein Bericht in der Lipp. Landes-Ztg., von dem unser Sitzungsteilnehmer Anton Volk meint, dass er in Teilen auf einem Missverständnis beruhe. Daher hat Anton Volk noch einen kleinen Ergänzungsbericht verfasst:

Noch ein Nachtrag zur HFA-Sitzung vom Donnerstag und zum heutigen Bericht in der LZ:
Vermutlich aufgrund der Turbulenzen und der dem Bürgermeister entglittenen Sitzungsleitung hat Herr Becker wohl irrtümlich angenommen, es sei über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag der FWG abgestimmt worden. Diesen Eindruck wollte der Bürgermeister m. E. anfangs auch vermitteln. Ich habe dazu aber deutlich darauf hingewiesen, dass der von ihm zur Abstimmung gestellte Antrag ein anderer, neuer Antrag sei. Dieser sei in der Tagesordnung gar nicht enthalten und dürfe nach der Gemeindeordnung nur behandelt werden, wenn er dringlich sei und keinen Aufschub dulde. Das interessierte den Vorsitzenden nicht, so dass ich einen förmlichen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung gestellt habe. Der wurde natürlich abgelehnt. Statt dessen ist unzulässigerweise über den neuen Antrag, der identisch mit der Abstimmung im Kulturausschuss ist, abgestimmt worden. Der von der FWG gestellte, auf der Tagesordnung enthaltene Antrag ist nicht weiter behandelt worden.
Interessant ist auch noch: Ich hatte darauf hingewiesen, dass das derzeitige Defizit der Musikschule - auf welche Art auch immer - nicht zuletzt im Hinblick auf die Ausführungen im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt abgebaut werden müsse. Andernfalls sei die Existenz der Musikschule auf Dauer gefährdet. Dem pflichtete der BM ausdrücklich bei.
Ein weiteres Problem, auf welches ich hingewiesen habe: Auf Seiten der Koalition ist man wegen der vorgefassten und festgeschriebenen Ansicht nicht gewillt oder nicht in der Lage, überhaupt zuzuhören. Der Bürgermeister weigert sich strikt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes über verschiedene Formen des Betriebes der Musikschule zu beauftragen. Das nämlich ist der Antrag der FWG, der objektiv auch sinnvoll ist. Es mag ja sein, dass die jetzige Form die unter Abwägung aller Umstände - nicht nur der finanziellen Aspekte - beste und sinnvollste Betriebsform ist. Wissen kann man das aber erst, wenn man das eingehend überprüft hat.
Ich frage mich, ob hier vielleicht die Angst vor dem Ergebnis verhindert, dass überhaupt erst einmal sorgfältig geprüft wird.

Anton Volk


Freitag, 20. März 2009

HAF-Sitzung 19.3.09: Hat der schmutzige Wahlkampf bei der Koalition schon begonnen?

Am 19.3.2009 fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt - nach Ansicht unseres Teilnehmers Anton Volk ein "(vermutlich nur vorläufiger) Tiefpunkt" im demokratischen Umgang miteinander und mit Rechten und Regeln. Was es mit dem 2004 versprochenen "Neuanfang" in Lage auf sich hat und wie weit die demokratische Kultur mittlerweile abgesunken ist, zeigt der folgende Bericht, den Anton Volk über die gestrige Sitzung verfasst hat. Er öffnet vielleicht doch einigen die Augen, die bisher noch Illusionen hatten (auch über unseren Bürgermeister). Hier der Bericht:


Schmutziger Wahlkampf oder mangelnde Leitungsqualitäten?

Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.09 war ein weiterer (vermutlich nur vorläufiger) Tiefpunkt im Umgang der Koalition und der Verwaltungsspitze einschließlich des Bürgermeisters mit den Rechten der demokratisch legitimierten kleineren Oppositionsparteien. Seit Monaten schon kommt die Verwaltungsspitze ihren Verpflichtungen gegenüber der BBL-Fraktion nicht nach. Anfragen werden nicht oder nur unzureichend beantwortet. Auskünfte werden nicht erteilt. Unterlagen werden nicht oder nur unzureichend vorgelegt. Nach unserer Auffassung handelt es sich um gezielte Nichtinformationen. Die Arbeit der BBL-Fraktion wird dadurch erheblich behindert. Nach unserem Eindruck soll uns die Aufklärung von Sachverhalten erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Ein unrühmlicher Tiefpunkt war nun die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.09. Der jeweilige Ausschussvorsitzende (im HFA und auch im Rat der Bürgermeister) haben die Sitzung objektiv zu leiten. Der Bürgermeister hat sich daher auch politischer Kommentare zu enthalten. Er hat nicht etwa die politische Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Seit Monaten bemängeln wir schon, dass dagegen laufend verstoßen wird. Redner der kleinen Oppositionsparteien, auch der BBL, werden von eigenen politischen Beiträge der Vorsitzenden, insbesondere des Bürgermeisters, unterbrochen und dann wird das Wort an andere weitergegeben. In der letzten HFA-Sitzung wurde dies bis zum Exzess betrieben. Der Bürgermeister als Vorsitzender verwahrte sich zuerst gegen den Vorwurf, er würde lügen, und entzog der Vertreterin der FWG das Wort. Im weiteren Verlauf der Sitzung ließ er aber mehrfach Herrn Kaup erklären, Frau Richter sei verlogen. Erst auf meine deutliche Intervention hin sah er sich dann beim wiederholten Fehlverhalten von Herrn Kaup zu einem sehr schwachen Eingreifen genötigt. Unterbrechungen bei Beiträgen von Vertretern des BBL und der FWG werden nicht beanstandet, während Unterbrechungen von Rednern der Koalition beanstandet werden.

Auf den Antrag der FWG zur Musikschule folgte ein durch den Bürgermeister offenbar initiiertes taktisches Verhalten, dass offensichtlich im Vorfeld abgesprochen war. Anstatt, wie üblich, die Antragstellerin zunächst ihre Position darstellen zu lassen, übertrug der Bürgermeister Herrn Kaup als Ausschussvorsitzendem des Kulturausschusses das Wort. Angeblich sollte er über den bereits im Kulturausschuss gefassten Beschluss zum Antrag der  FWG berichten. Allen Beteiligten war allerdings klar, dass im Kulturausschuss ein ganz anderer Antrag behandelt und abgestimmt worden ist.

Herr Kaup nutzte das Rederecht nicht etwa zum Bericht über die Erörterung im Kulturausschuss, sondern zu einer Tirade gegen Frau Richter und alle, die sich erlauben, das Wort Musikschule anders als zum Zwecke einer Lobhudelei überhaupt in den Mund zu nehmen. Dabei beleidigte er, wie ich das ja auch von ihm gewohnt bin, mehrfach Frau Richter, ohne dass der Bürgermeister einschritt. Das tat er erst, nachdem ich mehrfach unterbrochen und darauf hingewiesen habe, dass Derartiges vom Bürgermeister unterbunden werden müsse.

Das Verfahren widerspricht der Gemeindeordnung. Es war aber offensichtlich so abgesprochen. Schließlich war Herr Kaup insoweit darauf vorbereitet, als er Kopien von Enzyklopädien mit hatte, aus denen er zitierte. Offensichtlich ging es ausschließlich um diesen „Vorführeffekt“. Mit einer neutralen Sitzungsleitung hatte das nichts mehr zu tun.

Schließlich verstieg sich der Bürgermeister dazu, über einen Antrag abstimmen zu lassen, der gar nicht auf der  Tagesordnung stand. Trotz des Hinweises, dass dies in der GO nicht vorgesehen ist, ignorierte er dies. Nach der Gemeindeordnung ist so etwas nur zulässig, wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder von äußerster Dringlichkeit ist, was hier keinesfalls der Fall war. Auch dies gehörte aber offenbar zu dem beabsichtigen „Vorführeffekt“. Insgesamt war deutlich, dass im Vorfeld abgesprochen war, Frau Richter „auflaufen“ zu lassen.

Zur Hörste-Konferenz: Der BM behauptete mehrfach, Herr Walter und Herr Weber von der BBL hätten wie alle anderen einer umstrittenen Formulierung zugestimmt. Er habe genügend Zeugen, die er alle antreten lassen könne. Er warf Frau Richter vor, sie bezichtige ihn der Lüge. Wie immer, wenn er sich angegriffen fühlt, „rastete er förmlich aus“. Er ließ jede Souveränität, die man von einem BM erwarten muss, vermissen. Die Diskussion verlief unsachlich.

Da mangelnde Neutralität und mangelnde Fürsorge (z. B. Schutz vor Beleidigungen) gegenüber den Mitgliedern der kleinen Fraktionen leider nicht zum ersten Mal vorkommen, zudem die Qualität solcher Vorkommnisse sich in der letzten Zeit deutlich intensiviert, fürchte ich, dass dies die Wahlkampfmittel der Koalition für die Zukunft sein werden.

Anton Volk

Montag, 16. März 2009

ständige Kompetenzüberschreitungen der Verwaltungsspitze

Ärger mit der Verwaltungsspitze - in Lage leider keine Seltenheit! Das hat verschiedene Ursachen. Ganz wesentlich liegen die Gründe für den Ärger darin, dass die Verwaltungsspitze sich Rechte herausnimmt, die ihr nicht zustehen. Das äußert sich beispielsweise darin, dass Anfragen nicht oder nicht vernünftig beantwortet werden, dass Anträge verschleppt werden, dass generell die Rechte der Ratsfraktionen beschnitten werden - offenbar alles in dem Glauben, dass die Verwaltung und der Bürgermeister eigentlich an der Spitze der Gemeinde ständen, nicht die Politik. Das ist aber ein Irrtum. In Deutschland und auch in Lage gilt das Primat der Politik. Das bedeutet, dass am Ende die Politik (also die Ratsmitglieder) entscheiden und nicht die Verwaltung. Das muss man ab und zu mal wieder in Erinnerung rufen, so z. B. durch ein Schreiben an den Ersten Beigeordneten Herrn Paulussen, der sich beständig weigert, bestimmte Anfragen der BBL-Fraktion zu beantworten. Er behauptet einfach, die Anfragen seien ja alle bereits beantwortet und wir erhöhten durch unser Nachfragen nur den Verwaltungsaufwand. Daraufhin haben wir ihm das folgende Schreiben gesandt:


BBL
Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Fachteam Bauen; Herrn Paulussen

Lange Str. 67

32791 Lage

 

15.3.2009

 

Unsere Anfragen Fa. Dietz u.a.

Ihr Schreiben vom 5.3.09

Sehr geehrter Herr Paulussen,

die Fraktion der BBL hat Ihr o.g. Antwortschreiben mit deutlicher Enttäuschung, z. T. auch mit deutlicher Empörung zur Kenntnis genommen. Die Fraktion ist einhellig der Meinung, dass der Gesamtcharakter dieses Schreibens – vor allem angesichts des im gesamten deutschen Verfassungsrecht unumstrittenen Primats der Politik - nicht geeignet ist, unser Urteil von Anmaßung und Kompetenzüberschreitung durch hohe Verwaltungsmitglieder zu widerlegen und die entstandenen Konflikte zwischen Politik und Verwaltung auszuräumen. Wir halten das Schreiben für in hohem Maße unangemessen.

Im Wesentlichen geht es uns selbstverständlich um die konkrete Beantwortung der gestellten Fragen als zwingende Voraussetzung für die in der Fraktion zu entscheidende weitere politische Vorgehensweise. Uns liegt daher nichts daran, einen Nebenschauplatz zu eröffnen. Dennoch müssen wir an dieser Stelle betonen, dass wir die konsequente Verweigerung von konkreten Antworten durch die Verwaltung als Behinderung unserer politischen Arbeit ansehen und dass wir das auf keinen Fall hinnehmen werden.

Auf die drei verschiedenen inhaltlichen Komplexe aus unseren Anfragen werden wir noch separat eingehen. Wir können Ihnen an dieser Stelle bereits mitteilen, dass wir den gesamten Komplex „Anfragen Dietz“ wegen der Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung ab jetzt ausschließlich über die übergeordneten Behörden abwickeln werden. Auf einige andere Aspekte aus Ihrem o. g. Antwortschreiben müssen wir allerdings vorher noch eingehen:

-       Der mehr oder minder versteckte Hinweis auf den „durch Anfrage(n) entstehende(n) Verwaltungsaufwand“ liegt an der Grenze zu dem, was Ratsfraktionen sich von der Verwaltung bieten lassen müssen. Die Politik und damit die Fraktionen entscheiden völlig selbstständig und in eigener Verantwortung darüber, welche Anfragen in welcher Form nötig sind und welche Informationen wichtig sind, bevor in der Fraktion politische Entscheidungen getroffen werden. Wir gehen von uns aus verantwortungsbewusst mit Zeit- und Arbeitsressourcen um und müssen uns von der Verwaltung nicht auf möglicherweise entstehenden Verwaltungsaufwand hinweisen lassen. Wenn die Verwaltung im Übrigen sofort konkrete Antworten auf unsere konkreten Fragen gegeben hätte, wäre der von Ihnen geltend gemachte bisherige und zukünftige Arbeitsaufwand von sich aus auf ein Minimum geschrumpft.

-       Auch darüber, dass wir in freier politischer Einschätzung und Meinungsäußerung etwas als Anmaßung und Kompetenzüberschreitung von Verwaltungsmitarbeitern bezeichnen, sind wir niemandem Rechenschaft schuldig. Die Verwaltung kann das intern selbstverständlich anders sehen, sie hat eine solche Einschätzung durch die Politik aber ebenso selbstverständlich und kommentarlos auszuhalten.

-       Die Hinweise, alles Wichtige zu unseren Anfragen sei doch in Ausschusssitzungen mehr oder weniger bereits beantwortet worden und unsere (angeblich wiederholten) Anfragen hätten in Ihrem Fachbereich den Eindruck entstehen lassen, „dass der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern [unserer] Fraktion und dem Fraktionsvorstand … zumindest punktuell nicht ausreichend“ erscheine, sind u.a. angesichts der Tatsache, dass sowohl in den Ausschusssitzungen als auch in den bisherigen Antwortschreiben tatsächlich so gut wie kein Aspekt aus unseren sehr konkreten Fragen ebenso einigermaßen konkret beantwortet worden ist, ebenfalls deutlich unangemessen. Dass Fachbereiche aus der Verwaltung sich in dieser Form bewertend in die politische Arbeit von Fraktionen einmischen, ist für die Politik nicht hinnehmbar. Die Verwaltung sollte keine vagen „Eindrücke“ kultivieren und zur Basis ihrer Einschätzung machen, wenn sie dazu gar nicht berechtigt ist und zudem Hintergründe nicht kennt.

-       Dass die Fakten hinsichtlich der angeblichen Beantwortung unserer Fragen in Wahrheit völlig anders aussehen, möchten wir Ihnen exemplarisch und als eine Möglichkeit von vielen nur an dem von Ihnen benannten Fall verdeutlichen. Sie schreiben, in der Sitzung des Bau - und Planungsausschusses vom 29.1.2009 sei – beispielsweise - unsere „Anfrage bezüglich des Lagerplatzes Dietz ... erörtert und beantwortet“ worden. Tatsächlich ist weder etwas „erörtert“ noch etwas „beantwortet“ worden. Lt. Protokoll war der Ablauf folgendermaßen:

 "Beantwortung von Anfragen

Herr Paulussen erklärt, dass die Anfrage der BBL-Fraktion hinsichtlich der Ablagerungen bei der Firma Dietz aus Krankheitsgründen von der Verwaltung noch nicht gleich beantwortet worden sei. Die schriftliche Antwort werde aber umgehend in den nächsten Tagen nachgereicht.

Er erklärt weiterhin, dass die Verwaltung Kontrollen durchgeführt habe und einige Überschreitungen festgestellt worden seien. Diese Überschreitungen seien aber mittlerweile durch die Firma Dietz beseitigt worden."

 Sie selbst sagen also in der Ausschusssitzung, dass unsere Anfrage (wenn auch „aus Krankheitsgründen“) erstens verzögert behandelt worden ist und dass zweitens eine „schriftliche Antwort … nachgereicht“ werde. Sie gehen also selbst nicht davon aus, dass die mündliche Aussage als Antwort an uns ausreichend sei - was ja auch angesichts von deren „Qualität“ und Pauschalität niemand ernsthaft behaupten können wird („einige Überschreitungen festgestellt“??). Selbstverständlich fragt angesichts der Ankündigung einer noch kommenden schriftlichen Antwort unser Ausschussmitglied in einer solchen Situation nicht noch mündlich genauer nach. Wie können Sie dann wenige Tage später in dem Brief an uns behaupten, unsere „Anfrage“ sei doch im Ausschuss „erörtert und beantwortet“ worden, aber bei uns funktioniere wohl die Kommunikation zwischen Fraktionsmitgliedern und Fraktionsvorstand „nicht ausreichend“?

-       Auch unsere Anfragen in Sachen Meise sind weder „in mehreren Betriebsausschusssitzungen hinlänglich behandelt und beantwortet worden“ noch im Schreiben an uns. Das, was Sie möglicherweise als Antworten verstanden wissen wollen, sind vielleicht irgendwelche allgemeinen Vorinformationen in früheren Sitzungen gewesen, aber selbstverständlich nirgendwo wirklich Antworten auf unsere konkreten Fragen. Die Antwort im letzten Betriebsausschuss ist zudem erst auf unsere Anfrage hin zu Stande gekommen und gibt nur den Ablauf wieder, während unsere Problemfragen darin weder auftauchen noch beantwortet worden sind. Hier war nur positiv festzuhalten, dass die Reaktion relativ schnell erfolgt ist, und das haben wir auch mitgeteilt.

-       Ebenfalls nicht hinnehmbar ist Ihr Beharren darauf, unsere Anfragen möglichst nur in einem mündlichen Gespräch zu beantworten. Wir haben unsere Gründe für unsere Entscheidung, die Anfragen schriftlich beantwortet zu bekommen. Über diese Gründe sind wir niemandem Rechenschaft schuldig. Nicht die Verwaltung hat zu bestimmen, auf welche Art eine Fraktion Antworten auf ihre Fragen erhalten möchte, sondern das hat ausschließlich die Fraktion selbst zu entscheiden, vollkommen unabhängig davon, welche Art der Beantwortung die Verwaltung für „zielführender“ hält.

-       Wie berechtigt unsere Klagen über die Behandlung von Anfragen und Anträgen durch die Verwaltung generell sind, lässt sich u.a. auch noch daran belegen, wie lange die Verwaltung z. T. benötigt, um überhaupt darauf zu reagieren. Manchmal geschieht das ohne Rückfrage oder Anmahnung überhaupt nicht. Am 16.2.09 hatten wir beispielsweise eine Anfrage zum Thema „Müllbeseitigung an kritischen Plätzen“ gestellt und um eine Antwort bis spätestens zum 2.3.09 gebeten. Bis heute, also rund vier Wochen später, haben wir noch keinerlei Reaktion darauf erhalten. Am 5.2.09, also noch einmal fast zwei Wochen früher, haben wir einen Antrag zum Thema „Lückenkataster“ eingebracht. Auch darauf haben wir bisher weder eine Reaktion erhalten noch haben wir festgestellt, dass der Antrag in einem Ausschuss zur Behandlung gelandet ist. An viele Anfragen oder Anträge oder auch an deren Weiterleitung an die anderen Fraktionen oder Ratsmitglieder muss man erst wiederholt erinnern, so musste auch zu den Themen „Dietz“ und „Grünschnitt“ erst eine Erinnerung erfolgen. Gleichzeitig schreiben Sie aber, Fristsetzungen an die Verwaltung seien nicht erforderlich.

Als Ratsfraktion fühlt sich die BBL ihren Wählerinnen und Wählern verantwortlich und nicht zuerst den Verwaltungsmitarbeitern. Unsere kritische Einschätzung betrifft dabei im Wesentlichen nicht die Sachbearbeiter/-innen, sondern die Verwaltungsspitze, die sich nach unserer Auffassung Kompetenzen zumisst, die ihr nach dem Primat der Politik nicht zustehen. Die Rolle eines Bürgermeisters beispielsweise besteht vorrangig darin, verantwortlich die Verwaltung zu leiten, Vorgänge der laufenden Verwaltung zu entscheiden, die Rats- und Hauptausschusssitzungen vorzubereiten und überparteilich zu leiten und die Stadt nach außen zu repräsentieren. Ein Bürgermeister ist damit keinesfalls einem Bundeskanzler mit politischer Richtlinienkompetenz vergleichbar, auch wenn das mancherorts offenbar so gesehen wird.

Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und halten sie auch für erforderlich, um gemeinsam möglichst gute Ergebnisse zu erzielen. Aber auf der anderen Seite werden wir von keiner unserer von uns für notwendig erachteten Forderungen ablassen, auch wenn die Verwaltung möglicherweise in einigen Bereichen eine andere Auffassung vertritt.

Zu den beiden Komplexen „Grünschnitt“ und „Meise“ werden Sie in den nächsten Tagen separate Schreiben erhalten, die sich inhaltlich mit den Themen und Ihren Aussagen aus dem o.g. Schreiben dazu befassen.

Wegen der Grundsätzlichkeit der Bemerkungen zum Verhältnis zwischen Rat und Verwaltung bitten wir dieses Schreiben auch allen anderen Fraktionen zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vorsitzender

Mittwoch, 11. März 2009

BBL - wofür stehen wir?

BBL - Lages politische Kraft


Wir stehen f
ür:

   Bürgerfreundlichkeit und Bürgerbeteiligung

   Überparteilichkeit

   Offenheit und Transparenz

   Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein

   Interessenvertretung für die gesamte Stadt

 

Wir wollen:

   die Entwicklung eines Leitbildes: Zukunftsplanung über den Tag hinaus

   konsequentes Benennen und Angehen der Probleme, Schritt für Schritt

   Entscheidung nur nach Sachgesichtspunkten: Was ist gut für die gesamte Stadt Lage?

   Keine Orientierung an Partikularinteressen (Wer hat die besten Freunde in Rat und Verwaltung?)

 

Wir sind gegen:

   Beschlüsse in Hinterzimmern, Tagungen hinter verschlossenen Türen

   Entmündigung der Bevölkerung

   Geldverschwendung für unsolide Projekte

Rufen Sie uns an! Schreiben Sie uns! Machen Sie mit bei uns!
Kontaktadresse: Heinz Walter, Quellenstr. 10 • 32791 Lage-H
örste •
Telefon 0 52 32 / 805 33 Telefax 052 32 / 697848 • E-Mail:
heiwal@online.de

Lage lohnt sich wieder - mit der BBL!

Donnerstag, 5. März 2009

Begründung des Landgerichts für Ablehnung unseres Antrags auf einstweilige Verfügung

In einem Presseinterview hatte die Große Koalition die falsche Behauptung aufgestellt, das Kostensenkungsprogramm sei gegen die Stimmen der BBL zustande gekommen. Nachdem im Januar einer schriftlichen Aufforderung zur Unterlassung nicht nachgekommen worden war, hatte die BBL beim Landgericht Detmold einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um die zukünftige Verbreitung dieser falschen Behauptung zu unterbinden. Den Antrag hatte das Landgericht am 28.1.2009 zurückgewiesen (siehe unseren Bericht vom 28.1.2009 auf dieser Seite).
Offenbar gab es mit einer schlüssigen Begründung für das Urteil mehr Probleme als ursprünglich gedacht - jedenfalls dauerte es bis Anfang März, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorlag. Jetzt ist sie da, und sie erscheint uns nicht überzeugend und mehr als merkwürdig. Aber dennoch werden wir das Urteil akzeptieren.
Die wesentlichsten Passagen aus der Urteilsbegründung geben wir nachfolgend wieder ("Verfügungskläger" ist die BBL, "Verfügungsbeklagte" sind Herr Hempelmann, CDU, und Frau Hannen, FDP):


"Dabei kann dahinstehen, ob die in den Zeitungsartikeln enthaltene beanstandete Äußerung, das Kostensenkungsprogramm sei auch gegen die Stimmen der Mitglieder des Verfügungsklägers durchgesetzt worden, überhaupt eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. Das wäre nur dann der Fall, wenn damit allein auf das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder bei der Schlussabstimmung abgestellt werden würde. Die Erklärung könnte aber auch dahingehend zu verstehen sein, dass das Kostensenkungsprogramm in einem längeren politischen Prozess gegen den - zunächst bestehenden - Widerstand auch der Mitglieder des Verfügungsklägers durchgesetzt worden ist.
(...) Der Verfügungskläger hat nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die konkrete beanstandete Erklärung in den Zeitungsartikeln vom 09. bzw. 10. Januar 2009 von dem Verfügungsbeklagten zu 1. oder der Verfügungsbeklagten zu 2. stammen. Schon nach dem eigenen Vortrag des Verfügungsklägers ist nicht auszuschließen, dass die Erklärung von dem Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion stammt, der bei dem Pressegespräch ebenfalls anwesend gewesen sein soll.
Im Übrigen muss der Unterlassungsanspruch bereits daran scheitern, dass es sich bei den Zeitungsartikeln um Presseberichte handelt, die von Zeitungsjoumalisten im Rahmen ihrer Pressefreiheit verfasst worden sind. In beiden Artikeln sind die beanstandeten Äußerungen nicht als wörtliche Zitate ausgewiesen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den beanstandeten Äußerungen um die Bewertungen der jeweiligen Journalisten handelt."



Das bedeutet für uns Folgendes:

1) Von der "fehlenden Aktivlegitimation" (d.h. einer fehlenden Klageberechtigung), die uns die Anwälte der Gegenseite großspurig und polemisch vorgehalten haben (und damit wohl andeuten wollten, wir hätten juristisch keine Ahnung), ist in der Urteilsbegründung nichts übrig geblieben. Vielleicht sollten sich die Anwälte der Gegenseite vorher einfach kundiger machen.

2) Die Begründung, es sei ja evtl. nicht nur "auf das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder bei der Schlussabstimmung abgestellt" worden, sondern vielleicht sei "das Kostensenkungsprogramm" ja auch "in  einem längeren politischen Prozess gegen den ... Widerstand" der BBL durchgesetzt worden (und so sei der Satz "gegen die Stimmen der BBL" gemeint), ist nicht nur absurd und an den Haaren herbeigezogen, sondern auch sachlich falsch. Die BBL hat das Kostensenkungsprogramm von der ersten Sekunde an ausdrücklich unterstützt. Das hat das Gericht offenbar erst gar nicht näher erkundet, da sonst eine solche Begründung nicht gegeben werden könnte.

3) Aus dem zweiten Begründungsaspekt (mehr gibt es nämlich nicht) kann man für die Zukunft Lehren ziehen: Man muss nur mindestens zu dritt in eine Pressekonferenz gehen, dann kann einem nie mehr nachgewiesen werden, von wem denn nun eine Äußerung stammt - so ist man immer fein heraus, egal, wer was gesagt hat. Zusätzlich gilt für einen Pressebericht sowieso, dass es nie ausgeschlossen werden kann, "dass es sich bei den beanstandeten Äußerungen um die Bewertungen der jeweiligen Journalisten handelt" - unabhängig davon, ob der Satz in ganz ähnlicher (sogar noch ausgeweiteter) Form  z. B. auch schon in der schriftlichen Vorlage der Interviewpartner gestanden hatte. So einfach ist das.

Dennoch: Wir werden, wie gesagt, das Urteil so akzeptieren.

Heinz Walter