Donnerstag, 27. Juni 2013

-"Rekommunalisierung der Stromnetze" - konnten Sie mit dieser Schlagzeile etwas anfangen?

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,

in den letzten Wochen und Monaten haben Sie vielleicht verschiedentlich Schlagzeilen und Meldungen zum Thema "Rekommunalisierung der Stromnetze" (oder ähnliche Schlagzeilen) gelesen. Und auch die Stadt Lage war daran beteiligt. Daher sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt möglichst auch ein wenig darüber Bescheid wissen.
Aber konnten Sie etwas damit anfangen? Wussten Sie, worum es da ging? Oder war Ihnen das zu kompliziert?

Wir möchten Ihnen in zusammengefasster Form ein kleines bisschen Aufklärung geben, und zwar unter folgendem Link:

www.heinzwalter.de/Rekommunalisierung_EON_27.6.13.pdf

Donnerstag, 20. Juni 2013

- Planung eines Neubaugebietes im Außenbereich in Hörste; heute 5b, Teil IIc: Die weitere Reaktion der Stadt auf die Ablehnung der Familie D. – Baulandpreise für Straßenland, obwohl das verboten ist

Liebe Besucherinnen und Besucher, 

in unserer kleinen Serie darüber, wer denn eigentlich ein neues Baugebiet im Außenbereich in Hörste vorgeschlagen hat, wer Interesse daran hatte und mit welchen Merkwürdigkeiten und unter welchen Gesetzesverstößen die Planungen in der Verwaltung zustande kamen, hatten wir Ihnen in den letzten Beiträgen geschildert, dass die Stadt Lage das Wegerecht für die unbedingt erforderliche Straße gar nicht besaß, dass sie das seit Jahren und Jahrzehnten wusste, dass sie dennoch immer weiter plante und Geld investierte und dass sie dann am Ende, als eine Entscheidung bevorstand, die Familie, die die rechtmäßige Besitzerin des für die Erschließung erforderlichen Straßengrundstücks war, einfach versuchte über‘s Ohr zu hauen, um an das notwendige Grundstück zu kommen.

Wir hatten Ihnen in unserem letzten Teilbeitrag dazu angekündigt, Ihnen zu zeigen, dass die Stadt Lage am Ende tatsächlich bereit war, Baulandpreise für Straßenland zu zahlen, obwohl sie das gar nicht durfte.

Wie es dazu kam und einige weitere Einzelheiten dazu können Sie unter folgendem Link nachlesen:

Donnerstag, 13. Juni 2013

- entstandene Kosten für die Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzen



Liebe Besucherinnen und Besucher,

für die Eigentümer und Eigentümerinnen von Häusern, denen bereits Kosten für eine durchgeführte Dichtheitsprüfung entstanden sind, gibt es eine gute Nachricht: Ein Finanzgericht hat ein sehr bürgerfreundliches Urteil gefällt.

Die Wählergemeinschaft der  Freien und Unabhängigen Wähler im Rhein-Sieg-Kreis (FUW Rhein-Sieg) hat dazu eine Internet – Mitteilung und den Text einer möglichen Presseerklärung veröffentlicht, den wir Ihnen im Folgenden zur Information übermitteln möchten, weil er prinzipiell auch für uns gilt. Falls Sie betroffen sind, können Ihnen diese Hinweise sicher hilfreich sein.

Hier der Text der Presseerklärung:

Kosten für die Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzen


Die Wählergemeinschaft der Freien und Unabhängigen Wähler im Rhein-Sieg-Kreis (FUW Rhein-Sieg) weist die von der Kanal-Dichtheitsprüfung betroffenen Hauseigentümer auf ein Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung hin.

Das Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten, ihre Kanalanschlüsse in mehrjährigen Abständen auf ihre Dichtheit hin überprüfen zu lassen. Aufgrund massiver Bürgerproteste wurde diese Verpflichtung für die Eigentümer außerhalb der Wasserschutzgebiete zurückgenommen. Aber auch hier sind bereits vielen Eigentümern Kosten dadurch entstanden, dass sie vor der erneuten Gesetzesänderung die Prüfung bereits durchführen ließen.

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung anerkannt. In seinem Urteil vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) hat der 14. Senat des Finanzgerichts entschieden:

Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20% der Kosten.

Die Dichtheitsprüfung sei eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Sie sei mithin als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG zu beurteilen, entschied das Finanzgericht.

Gegen das Urteil hat allerdings das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt.

Wenngleich noch des Revisionsurteil des Bundesfinanzhofes aussteht, sollten die von der Dichtheitsprüfung Betroffenen bei ihrer Steuererklärung die Kosten unter Zitierung des o.g. Urteils des Finanzgerichts Köln geltend machen und zugleich beantragen, dass die Entscheidung über diesen Posten bis zur höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt wird. Damit sind dann alle Fristen gewahrt, und bei positivem Urteil des Bundesfinanzhofes ist  der Anspruch für eine rückwirkende Steuererstattung gewährleistet.

FUW Rhein-Sieg-Kreis
Freie unabhängige Wählergemeinschaft
Neuer Weg 19
53347 Alfter

Sonntag, 9. Juni 2013

- Einwohnerzahl der Städte in Nordrhein-Westfalen nach dem Zensus

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Sie erinnern sich wahrscheinlich noch daran, dass es im Jahre 2011 in Deutschland eine Bevölkerungszählung gegeben hat. Deren Auswertung liegt jetzt vor.

Es haben sich einige Differenzen gegenüber den bisher in den Einwohnermeldeämtern geführten Zahlen ergeben, teilweise geringe, teilweise aber auch erhebliche. Aber die Zahlen, die durch die Zählung ermittelt worden sind, werden demnächst die neuen offiziellen Zahlen über die Einwohnerinnen und Einwohner in den Kommunen, Kreisen und Regierungsbezirken

Falls Sie Interesse an einem Einblick in die Zahlen für Nordrhein-Westfalen haben und damit Sie beispielsweise auch die Zahlen für die Stadt Lage zur Verfügung haben und ein wenig mit anderen Städten vergleichen können, stellen wir Ihnen eine zusammenfassende Auswertung unter dem unten folgenden Link zur Verfügung. Eventuell folgen in den nächsten Tagen oder Wochen noch detailliertere Zahlen speziell für die Stadt Lage. 

Hier aber erst einmal der Überblick über Nordrhein-Westfalen:



www.heinzwalter.de/Einwohnerzahl_Staedte_NRW_nach_Zensus_31.5.13.pdf

- Arbeitet die Verwaltung insgeheim weiter an der Durchsetzung eines Neubaugebietes im Außenbereich, trotz der Ablehnung durch die politischen Gremien?

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Äußerungen von Verwaltungsmitarbeitern aus der letzten Zeit lassen den Schluss zu, dass in der Verwaltung trotz der Ablehnung durch die politischen Gremien weiter an der Durchsetzung eines neuen Baugebietes im Außenbereich in Hörste gearbeitet wird. Falls dadurch vorsätzlich Steuergelder verschwendet würden, müsste das juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Näheres dazu und eine kurze Stellungnahme der BBL finden Sie unter folgendem Link:

www.heinzwalter.de/Weitere_Beschaeftigung_mit_Baugebiet_9.6.13.pdf