Montag, 24. Juli 2017

- politische Sommerpause

Die erste Woche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ist bereits herum, und überall merkt man, dass Urlaubszeit ist.

Das gilt auch für die Politik: Im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Lage herrscht so etwas wie „politische Sommerpause“. Auch Fraktionssitzungen finden in dieser Zeit nicht statt.

Daher wird es auf dieser Seite in den nächsten Wochen eher wenig zu berichten geben. Wenn etwas Wichtiges oder Bemerkenswertes passiert, werden wir uns selbstverständlich melden und darüber berichten. Ansonsten wird es auch bei uns in den nächsten Wochen ruhiger zugehen.

Wit wünschen eine schöne Ferienzeit und gute Erholung!

Ihre
BBL

Samstag, 22. Juli 2017

- Nicht-Wahl von Otto Lücke: grober Vertrauensbruch durch SPD und Grüne

In der letzten Ratssitzung vor den Sommerferien am 13. Juli 2017 sollte im Rat ein neuer dritter stellvertretender Bürgermeister gewählt werden. Frau Gaus von der FDP, die seit dem Beginn der Legislaturperiode im Mai 2014 dritte stellvertretende Bürgermeisterin war, hatte verabredungsgemäß (wenn auch nicht ganz freiwillig und mit einigen Widerständen) zur Hälfte der Legislaturperiode ihr Amt niedergelegt. Das war bereits nach den Wahlen im Mai 2014 schriftlich so festgelegt worden. Jedes Mal nach Wahlen werden in einer zentralen und gemeinsamen Absprache für die dann folgende Legislaturperiode gemäß den prozentualen Anteilen an den Wahlergebnissen die Aufgaben und Posten vergeben, die den einzelnen Parteien / Fraktionen "zustehen" (stellvertretende Bürgermeister, Ausschussvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder,…).

Das war auch hier so geschehen, und zwar im Einverständnis mit allen Fraktionen und Parteien. Von Außenstehenden mag das (etwas vorschnell) als „Hinterzimmerpolitik“ oder „Mauschelei“ betrachtet werden. In Wirklichkeit ist es in diesem Fall nichts davon. Ein solches Verfahren ist nämlich dringend notwendig, um einen einigermaßen geordneten Ablauf der politischen Arbeit zu gewährleisten und ein organisatorisches Chaos zu verhindern.

Die bisher immer praktizierte Verfahrensweise war, dass dieses Gesamtpaket von allen verabschiedet und dann auch getragen wurde und dass den einzelnen Fraktionen dann die Vorschlagsrechte dafür zustanden, wen sie für welche Ämter benennen. Immer ist das dann von allen Fraktionen (wenn auch vielleicht manchmal mit Zähneknirschen) so mit getragen worden.

Jetzt ging es um die vereinbarte Neubesetzung des Postens des dritten stellvertretenden Bürgermeisters. In der Abmachung 2014 war vorgesehen, dass Otto Lücke von der FWG dieses Amt in der zweiten Hälfte übernimmt. Und so stand er am 13.7.2017 zur Wahl - in geheimer Abstimmung, wie das Vorschrift ist für diese Wahl. Bekannt war, dass Otto Lücke Widersprüche provoziert hat und nicht unbedingt pflegeleicht im Umgang war und ist. Aber das waren andere Personen vor ihm auch schon nicht, und dennoch sind sie gemäß der allgemeinen Übereinkunft immer gewählt worden. Otto Lücke aber wurde nicht gewählt (19 Gegenstimmen, 16 dafür, 1 Enthaltung). Das war ein Eklat, und wahrscheinlich hatte im Grunde niemand wirklich damit gerechnet. Aber so ist das, wenn man unüberlegt momentanen Stimmungen nachgibt, statt nachzudenken.

Da es eine geheime Wahl war, ist nicht „beweisbar“, wer genau wie abgestimmt hat. Klar ist aber, dass es bei dem Stimmverhältnis auch 3 Gegenstimmen und eine Enthaltung aus der sogenannten „Zählgemeinschaft“ aus CDU, BBL, FWG, Aufbruch C und FDP gegeben haben muss. Sie können nach Lage der Dinge nur aus der CDU und der FDP gekommen sein (wir erinnern uns an die nicht ganz freiwillige Amtsabgabe von Frau Gaus…). Diese drei Gegenstimmen und die eine Enthaltung haben sicher mit der manchmal etwas schwierigen Person Otto Lückes zu tun. So etwas ist nicht schön, vor allem, wenn man vorher eine Zustimmung versprochen hat, aber das liegt noch im Rahmen der Abwägung zwischen Fraktionsabsprache und Unabhängigkeit bei der Stimmabgabe der Ratsmitglieder.

Etwas anderes war das Verhalten von SPD und Grünen. Beide Fraktionen lehnten geschlossen die Wahl Otto Lückes ab. Hier hatte das also nichts mit der Ablehnung durch einzelne Fraktionsmitglieder zu tun, wie sie ja hätte vorkommen können, sondern das war komplette  "Fraktionsvorgabe". Warum das so bemerkenswert und enttäuschend ist, erschließt sich aus dem zu Beginn Gesagten: Es war schlicht ein Vertrauensbruch. Denn immer galt bis dahin, dass den Fraktionen das Vorschlagsrecht zusteht und die anderen Fraktionen diesem Vorschlag zustimmen. Diese sinnvolle Gepflogenheit ist hiermit unterbrochen worden. Und das kann Folgen haben.

Beispiel: Man stelle sich einmal vor, Frau Rieke (SPD) träte irgendwann in den nächsten Wochen zurück, aus persönlichen Gründen oder was auch immer. Die SPD würde (immer nur angenommen) Herrn Hans-Martin Kaup als ihren Nachfolger benennen. Die Wahl findet statt, niemand hat vorher irgendetwas verlauten lassen. Und Herr Hans-Martin Kaup wird mit Mehrheit abgelehnt, weil andere Fraktionen sich nicht an die Abmachungen gehalten haben. Das Gezeter und Getöse der SPD hätte man sich nicht anhören mögen. 

Auch für die personalen Wechsel in den Gremien (beispielsweise in den Ausschüssen) galt bisher immer, dass die Vorschläge der Fraktionen für eine Neubesetzung kommentarlos von allen anderen Fraktionen akzeptiert wurden. Auch das muss nach diesem neuen Verhalten von SPD und Grünen keine Gültigkeit mehr haben. Man kann sich vorstellen, welches Chaos dann ausgelöst würde, wenn wir oder die anderen Fraktionen aus der Zählgemeinschaft genauso dümmlich und kleinlich und lächerlich reagieren würden, wie es jetzt SPD und Grünen getan haben. Das sollte nämlich nichts anderes sein als eine politische Demonstration. Und die war hier völlig fehl am Platze.

Wir wagen zu bezweifeln, ob der SPD und den Grünen die Konsequenzen ihres Verhaltens ganz klar gewesen sind.

Wenn ja, betreiben sie ein Hochrisikospiel. Denn dann kann sich in Zukunft keine Fraktion mehr sicher sein, ob sie z. B. den / die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten für einen Ausschuss in der Bestätigung durch den Rat durchbringt oder ob die "andere Seite" gerade mal wieder "Lust" auf politische Machtspielchen hat.

Wenn nein, haben sie fahrlässig und dümmlich gehandelt.

Auf jeden Fall kann man nur hoffen, dass damit im Rat der Stadt Lage nicht eine neue Zeitrechnung von Unzuverlässigkeit und Vertrauensbrüchen angebrochen ist.

Ihre
BBL

Freitag, 14. Juli 2017

- Planungen für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Stadt Lage

Wohnraum in der Innenstadt, der auch für untere Einkommensschichten bezahlbar ist, ist knapp, auch in der Stadt Lage. Es wäre also notwendig, hier Abhilfe zu schaffen. Allerdings ist dieser Bereich für private Wohnungsbauunternehmen oder Investoren nicht sehr attraktiv, da sich mindestens nicht viel, manchmal auch gar nichts daran verdienen lässt.

Das wäre möglicher Weise ein Betätigungsfeld für eine (neu zu gründende) städtische Wohnungsbaugesellschaft. Sie könnte vielleicht auch Quartiere in Lage in Angriff nehmen, die in ihrem Bestand oder ihrer Substanz gefährdet sind, wenn nicht bald etwas passiert.

Daher gibt es Überlegungen, in Lage eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Aber das ist natürlich nicht „einfach so“ machbar. Denn auch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft muss mit den oben beschriebenen Problemen kämpfen. Sie dürfte also keine Verluste machen (und damit möglicherweise öffentliche Gelder verschleudern). Sie müsste statt dessen mindestens wirtschaftlich so tragfähig sein, dass sie finanziell auf eigenen Füßen stehen könnte. Gleichzeitig würde (und dürfte) sie aber keine großen Gewinne machen, u. a., da in diesem Bereich eben sowieso keine großen Gewinne machbar sind (wie ebenfalls oben beschrieben). Ein Mindeststandard an Qualität muss ja auch bei preiswerterem Wohnraum vorhanden sein. Denn "Billigbau" kann auch hier keine wirkliche Lösung sein.

Die erste Beratungsvorlage, die auf der Basis einer Begutachtung der DKC Kommunalberatung GmbH zustande gekommen ist, ist durch unseren Fachmann und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anton Volk einer sehr kritischen Analyse unterzogen worden. Er hat u. a. bemängelt, dass verschiedene Zahlen aus den angenommenen Voraussetzungen nicht stimmen, dass trotz aller Beteuerungen die Gefahr bestehe, dass man möglichen privaten Investoren ins Handwerk pfuscht, und dass die Planungen mit Wohnungen für etwa 6,50 € pro Quadratmeter den eigentlich „gemeinten“ Bereich der wirklich Bedürftigen (etwa der Sozialhilfeempfänger) immer noch nicht erreicht, weil selbst diese Preise dafür noch zu hoch sind. Er hat außerdem empfohlen, über eine andere Gesellschaftsform nachzudenken, nämlich über die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unter besonderer Berücksichtigung einer Publikumsgenossenschaft. Diese hätte dann weniger kommunalen, sondern durch die genossenschaftliche Beteiligung mehr privaten Charakter.

Diese Argumente haben auch die anderen Fraktionen überzeugt. Sowohl in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.7.2017 als auch in der Ratssitzung am 13.7.2017 wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Ratssitzung nach den Sommerferien eine Beschlussvorlage in die von Anton Volk vorgeschlagene Richtung vorzubereiten und vorzulegen.

Wir glauben, dass wir damit einen wichtigen Beitrag für die weitere Entwicklung beigesteuert haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden darüber, wie es weitergeht.

Ihre
BBL