Dienstag, 14. August 2018

- ungenehmigter Umbau eines alten Wochenendhauses in Lage-Hörste

Auch wenn momentan Sommerferien sind: Über ein Thema müssen wir die Öffentlichkeit jetzt doch unterrichten, weil sich die Angelegenheit mittlerweile immer weiter auswächst und wir befürchten, dass daraus, was das Verhalten der Bauverwaltung der Stadt Lage betrifft, eine Art von Skandal werden könnte.

Wir werden Ihnen heute zuerst einmal darstellen, um was es geht und wie die ersten Entwicklungen aussahen. In den nächsten Beiträgen werden wir noch genauer darauf eingehen und einige eigentlich kaum glaubliche Details schildern.

Heute also zuerst einmal die Schilderung der Gesamtproblematik: Worum geht es?

Ende Juni erhielten wir von Hörster Bürgern die Nachricht, dass an einem alten Wochenendhaus unterhalb des (mittlerweile nicht mehr in Betrieb befindlichen) Verdi-Gewerkschaftshauses an der Teutoburger-Wald-Straße in Hörste umfangreiche Umbauarbeiten stattfänden. Dort sei Außenbereich und ein Landschaftsschutzgebiet (direkt neben einem Naturschutzgebiet), und die Frage sei, ob das denn so erlaubt sei. Ein Bauschild hänge nicht aus, also könnten die Arbeiten doch auch nicht angemeldet und nicht genehmigt sein.

Wir haben uns die Situation angesehen und waren auch sehr erstaunt darüber, was dort ablief. Es fand im Grunde ein Totalumbau des alten Wochenendhauses statt.

Nach einer Rückfrage bei der Bauverwaltung der Stadt Lage waren wir noch erstaunter. Dort wusste man im Prinzip, dass an dem Haus gearbeitet wurde. Details wusste man aber nicht. Offiziell genehmigt war dort offenbar auch nichts. Und kontrolliert hat man auch nichts. Aber man kam dennoch forsch zu der Aussage, dort sei alles in Ordnung. Ein Bielefelder Architekt habe vor einiger Zeit „Renovierungsarbeiten“ angemeldet, und man müsse den Eigentümern ja gestatten, ihr Eigentum zu renovieren und in Ordnung zu halten. 
Selbst nach einer Besichtigung von zwei Mitarbeitern der Bauverwaltung kamen die beiden Personen noch einmal zu der Bewertung, es handele sich doch um „Renovierungsarbeiten“, die erlaubt seien und die auch notwendig seien - obwohl selbst ein Laie auf den ersten Blick erkennen konnte, dass hier ganz massiv umgebaut wurde. 
Wir zeigen zur Anschauung zwei Fotos (die ersten beiden), die ein wenig von dem Umfang der Umbauarbeiten dokumentieren. Dazu zeigen wir als Vergleich ein Foto (das dritte), auf dem das alte Wochenendhaus im Ursprungszustand vor Beginn der Umbauarbeiten gezeigt wird. Hier können Sie erkennen, wie die Bauverwaltung der Stadt Lage im Falle eines Falles (und im Gegensatz zu vielen anderen Situationen) auch mal ganz großzügig sein kann - diese massiven Umbauarbeiten gehen bei der Bauverwaltung als "Renovierung" durch, für die man selbst im Außenbereich keine Baugenehmigung benötigt ...





Wir haben dann eine offizielle Fraktionsanfrage verfasst, weil wir Näheres über die Hintergründe erfahren wollten. Bei der Übergabe dieser Fraktionsanfrage teilten selbst der Beigeordnete Herr Paulussen und die neue Leiterin Frau Büker unserem Fraktionsmitglied mit, dort sei „alles im grünen Bereich“, es fänden ja nur Renovierungsarbeiten statt. Außerdem erhielte das Gebäude später wieder eine Bretterverkleidung und sähe damit wieder wie vorher aus.

Wir veröffentlichen im nächsten Text auf unserer Seite auch unsere Fraktionsanfrage, weil daraus bereits Einiges von der Problematik deutlich wird.

In der letzten Ratssitzung am 12. Juli 2018 ging der Beigeordnete Herr Paulussen mündlich kurz auf unsere Fraktionsanfrage ein. Er bestätigte noch einmal, dass die Stadt Lage über den Vorgang Bescheid wisse und dass alles kein Problem sei! Da man jetzt festgestellt habe (!?), dass noch Unterlagen fehlten (!?), habe man die Baustelle sicherheitshalber aber erst einmal stillgelegt. Es hätten allerdings bereits darüber neue Gespräche stattgefunden, wie es weitergehen könne (was für uns eigentlich so viel hieß wie, dass dort auf jeden Fall weiter gebaut werden soll). Auf unsere Rückfrage hin, ob das denn jetzt bedeute, dass erst einmal ein Bauantrag gestellt werden müsse, sagte der Beigeordnete zu unserer ganz großen Überraschung, dass es doch von Anfang an einen Bauantrag gegeben habe, allerdings in einem „vereinfachten Verfahren“!?

Davon war bisher nie die Rede, auch nicht in den Beiträgen der Mitarbeiter der Bauverwaltung! Wir haben den Verdacht, dass hier nachträglich ein Argumentationsgerüst konstruiert werden soll, auf das sich die Bauverwaltung zurückziehen kann. Denn selbst wenn ein Bauantrag gestellt worden wäre, hätten dort sämtliche Unterlagen vorliegen müssen (auch in einem „vereinfachten Verfahren“), ansonsten hätte es gar keine Genehmigung geben dürfen. Falls jetzt wirklich Unterlagen fehlen sollten, hätte man eine vorherige Baugenehmigung zu Unrecht ausgesprochen. Wir sind aber ziemlich sicher, dass es keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung gegeben hat. Es hat beispielsweise nie ein Bauschild ausgehangen. Wenn jemand in einem so sensiblen Gelände umbaut, hängt er/sie zuerst ein Schild mit einer Baugenehmigung aus, um mögliche Spaziergänger und Zweifler zu überzeugen. Das ist hier nie geschehen, im Übrigen bis heute nicht.

Mittlerweile haben wir auch mitgeteilt bekommen, dass die Architekten, die die „Renovierung“ bei der Stadt telefonisch angemeldet haben, Architekten des gleichen Büros sind, das vor kurzer Zeit engen Kontakt mit der Stadt Lage hatte, um dort die Planungen für ein großes neues Baugebiet vorzustellen. Das waren und sind uns jetzt zu viele der „Zufälle“ und Merkwürdigkeiten. Daher haben wir u. a. den Kreis Lippe gebeten, zu prüfen, ob dieses Problem in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Falls ja, haben wir um eine Überprüfung dazu gebeten, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist (vor allem, was eine mögliche bzw. notwendige Baugenehmigung betrifft). Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein altes Wochenendhaus aus dem Jahre 1939 (bei dem unsere Meinung nach u. a. auch die Kanalsituation völlig ungeklärt ist) in einem Landschaftsschutzgebiet „ganz einfach so“ zu einem kleinen Wohnhaus ausgebaut werden kann und dort niemand Einspruch erhebt.

Über den weiteren Verlauf demnächst mehr!

Ihre
BBL


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