Donnerstag, 6. März 2014

- Landesentwicklungsplan NRW, Teil 1



Liebe Besucherinnen und Besucher,

vor wenigen Tagen hatten wir Ihnen angekündigt, Ihnen näher erläutern zu wollen, was es mit dem „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)“ auf sich hat, was die sog. „Detmolder Erklärung“ damit zu tun hat und wie diese Angelegenheit im Rat der Stadt Lage diskutiert worden ist.

Wir möchten heute mit dem ersten Punkt beginnen:

1)  „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)“: 
Was hat es damit auf sich? Warum ist das wichtig?

Wir möchten Ihnen also erläutern, was denn eigentlich dieser „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)“ genau ist und welche Bedeutung er hat.

Der „Landesentwicklungsplan NRW (LEP)“ soll aufgrund der neuen und für die nähere Zukunft gesicherten Erkenntnisse in Abstimmung mit den betroffenen Regionen und Kommunen die für die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte wichtigen und für richtig gehaltenen Ziele und Prinzipien für die raumordnerische Entwicklung des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen zusammenfassen, erläutern und regeln. 

Er soll ältere Pläne ersetzen und die zukünftigen Rahmenbedingungen festsetzen, die dann auch die konkreten Planungen für die einzelnen Regionen, Kreise und Kommunen bestimmen.

Das geht bis in die Planungen für neue Flächennutzungspläne und – daraus abgeleitet – neue Bebauungs- und Stadtentwicklungspläne hinein. 

„Damit werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument gebündelt …“, heißt es im Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom Juni 2013 in der einleitenden Begründung.

Durch Veränderungen und neue Entwicklungen (u. a. durch den demographischen Wandel, der zu teilweise dramatischen Veränderungen gegenüber früher führen wird, aber auch durch den zu erwartenden Klimawandel, durch wirtschaftliche Veränderungen und andere veränderte Rahmenbedingungen) gibt es das dringende Erfordernis, die Planungen für das Land Nordrhein-Westfalen und die einzelnen Regionen auf diese Entwicklungen einzustellen und zu aktualisieren.

Die Planungen und die wesentlichen Ziele sind parteiübergreifend im Konsens festgestellt und in Angriff genommen worden. Das begann bereits etwa 2006 in der damaligen schwarz–gelben Landesregierung mit NRW-Umweltminister Uhlenberg (CDU) und wurde fortgesetzt in der jetzigen rot-grünen Landesregierung mit Umweltminister Remmel von den "Grünen". Vor allem die Pläne für die Begrenzung von Flächenversiegelungen sind auch im Konsens mit Planungen der früheren schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) und der jetzigen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) entstanden.

Am 25. Juni 2013 billigte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans, der dann veröffentlicht und zur Diskussion, Bewertung und Beteiligung an die Öffentlichkeit und an öffentliche Institutionen herausgegeben wurde.


Bis zum 28.2.14 konnten öffentliche Stellen Position dazu beziehen.

Auf mehreren hundert Seiten und mit vielen textlichen Erläuterungen und Grafiken und Karten wird der aktuelle Zustand und werden die künftigen Entwicklungen und die daraus zu ziehenden Schlüsse für die Planungen erläutert und veranschaulicht.

Wichtig für die Regionen und Kommunen ist dieser Landesentwicklungsplan insofern, als künftig auch einzelne Entscheidungen in den Kommunen von diesem Entwicklungsplan abhängig sein können. Die Verabschiedung dieses Planes würde nicht bedeuten (wie verschiedentlich bereits ausgemalt), dass die Kommunen ihre Entscheidungshoheit verlieren. Aber sie würde bedeuten, dass eine Entscheidung in den Kommunen mit den grundsätzlichen Zielen dieses Planes übereinstimmen müsste.

Das aber war bei allen vorherigen Entwicklungsplänen auch schon so, ist also nicht neu.

Auf die anderen angekündigten Punkte gehen wir in den nächsten Tagen ein.

Ihre
BBL

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