Dienstag, 30. Dezember 2008

Protestschreiben an Bürgermeister

_BBL __Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. __10, 32791 Lage_
*per Mail und per Fax*

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

32778 Lage

17.12. 2008

*- Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12. 2008 und vom
11.12. 2008*

*- unser Schreiben vom 10.12. 2008*

*- Pressemitteilung der Verwaltung (Ratspost vom 12.12. 2008)*

*- rechtliche Einschätzung vom 11.12. 2008, Za. (Ratspost vom 12.12. 2008)*

*- Artikel in der LZ vom 13.12. 2008: /„Sitzung nur aus ‚Fairnessgründen'"/*

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Unsere folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf den o.g. Artikel
aus der LZ vom 13.12. 2008 als auch auf den Text der Pressemitteilung
der Verwaltung und die zusätzliche rechtliche Einschätzung vom 11.12.
2008, Za. (s.o.!) bzw. die sonstigen dort beigelegten Unterlagen.

Wir werden im Wesentlichen zu drei Problembereichen Stellung beziehen:

1) zu den Textinhalten im Vergleich zu der tatsächlichen Situation, z.B.
was die Bedeutung und die Durchführung der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 11.12. 2008 betrifft,

2) zu der Art der Vorgehensweise der Verwaltung

3) und zu den Aussagen hinsichtlich unserer Kritik an der Verwaltung.

Wir möchten hier in zusammengefasster und teilweise in Fragestellung
formulierter Weise unsere Bewertung der Vorgänge übermitteln, damit
nicht der Eindruck entsteht, wir hätten die Einlassungen des
Bürgermeisters zu den Vorgängen stillschweigend so hingenommen oder gar
als berechtigt empfunden. Eine zusätzliche kommunalaufsichtliche bzw.
juristische Prüfung oder Reaktionen in anderer Form bleiben von diesem
Schreiben unberührt.

1) Wenn /„diese Sitzung .. für die Haushaltsverabschiedung im Rat gar
nicht zwingend vorgeschrieben gewesen"/ sein sollte, wie die Verwaltung
mitteilt, kann das ja nur bedeuten, dass eine Summe von 125.000 € nicht
in der zuvor verabschiedeten Endfassung des Haushaltsplanes verzeichnet
sein musste und dass überhaupt die vorgelegten Unterlagen und Listen
offenbar nicht mit dem endgültig verabschiedeten Haushalt übereinstimmen
müssen.

Warum bedarf es zur Vorbereitung der Beschlussfassung über den Haushalt
im Rat dann überhaupt noch einer vorgeschobenen Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses, der seine Beschlüsse bisher immer auf der Grundlage
von schriftlich vorgelegten Beschlussvorlagen gefasst und bewusst Wert
auf die Übereinstimmung von vorgelegten Texten und tatsächlich gefassten
Beschlüssen gelegt hat?

2) Wenn die Verwaltung der Meinung ist, alles sei vorher genügend
/„beraten"/ und /„ausführlich erläutert"/ worden, so gibt es keinen
Grund, noch einmal /„alle Fraktionen über diesen Sachverhalt zu
informieren"/, wie die Verwaltung im Nachhinein als (einzigen) Grund für
die Einberufung einer kompletten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses angibt. Über was sollte *noch einmal* informiert
werden, wenn doch bereits alle so gut informiert waren?

3) Einerseits sollten zwar /„alle Fraktionen"/ noch einmal über /„diesen
Sachverhalt"/(?) informiert werden, andererseits aber soll –
ausgerechnet - /„aus Fairnessgründen gerade gegenüber der BBL-Fraktion
und der FWG-Fraktion … eingeladen worden"/ sein. Das kann nur bedeuten,
dass nach Auffassung der Verwaltung die BBL-Fraktion bzw. ihr im
Ausschuss vertretenes Mitglied Anton Volk und die FWG-Fraktion wegen
ihrer beschränkteren Aufnahmefähigkeit mehr Bedarf auf
Nachhilfeunterricht in Sachen Haushaltsfragen haben als die anderen
Fraktionen und daher *noch einmal* ‚informiert' werden mussten.
Ansonsten gibt es in der Begründung keine Logik. Die dahinter stehenden
Bewertungskriterien sind absurd und stehen der Realität diametral entgegen.

4) Die Aussagen bzw. nachträglichen Begründungen sind aber auch objektiv
falsch. Die vom Bürgermeister unterzeichnete Begründung für die
Einberufung der Sitzung lautete, /„aus Gründen der Rechtssicherheit"/
finde /„vor der Ratssitzung noch eine öffentliche Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses statt"/ - also genau das Gegenteil eines
‚informatorischen' Treffens /„aus Fairnessgründen"/. Außerdem wurde das
Datum für die neue Einladung zu einer öffentlichen Sitzung auf den
01.12.2008 (zurück-) datiert. Zum Zeitpunkt der Einladung bestand
demnach auch in der Verwaltung Konsens darüber, dass es eines neuen
‚rechtssicheren' Beschlusses bedürfe, um die Verabschiedung des
Haushalts rechtlich abzusichern. Im Nachhinein verbreitet der
Bürgermeister in der Öffentlichkeit aber eine andere, falsche
Begründung. Zu unserem Bedauern müssen wir daraus den Schluss ziehen,
dass der Bürgermeister der Stadt Lage den Ratsmitgliedern und der
Öffentlichkeit nicht in jeder Situation ohne Einschränkungen die
richtigen Auskünfte gibt. Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit früherer
und noch kommender Auskünfte werden wir das leider mit zu
berücksichtigen haben.

5) Sowohl der Chronologie als auch der Sachlogik nach ist daher
natürlich auch nicht frühzeitig beim Kreis Lippe angerufen worden, um
sich zu informieren bzw. juristisch abzusichern, sondern erst auf das
Schreiben der BBL hin, da (erst) darin deutlich wurde, dass ein
mögliches Problem mit den Ladungsfristen von anderen tatsächlich erkannt
worden war. Wenn aber eine zusätzliche Sitzung am Ende nicht wirklich
notwendig gewesen sein sollte, hätte sie auch nicht einberufen werden
dürfen, ganz unabhängig von den nachträglich plötzlich geltend gemachten
/„Fairnessgründen"/. Der Bürgermeister hätte in diesem Fall eine Sitzung
angesetzt, die überflüssig war und zusätzliches Geld kostet. Das wäre
nur als weiterer Fehler zu bezeichnen, denn eine Absage sogar noch am
gleichen Tage wäre angesichts der begrenzten Zahl der
Ausschussmitglieder organisatorisch kein großes Problem gewesen. Auf der
anderen Seite wird nämlich dazu ermahnt, die Zahl der Sitzungen aus
Kostengründen zu mindern und überflüssige Sitzungen entfallen zu lassen.

Wir weisen im Zusammenhang mit den Fehlern der Verwaltung an dieser
Stelle auch noch einmal darauf hin, dass bei der Einbringung des
Haushalts für 2008 im letzten Jahr der Fehler passiert ist, die
vierzehntägige Auslegungsfrist nicht beachtet zu haben. Die Ratssitzung,
die für die Verabschiedung des Haushalts vorgesehen war, musste extra um
zwei Wochen verschoben werden.

6) Damit kommen wir zu den angeblich /„überzogenen Äußerungen über
Fehler der Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung"/. /„Das erträgliche Maß
an Kritik ist überschritten"/, wird uns in der LZ vom 13.12. 2008
vorgeworfen - und zwar zu unserer Überraschung /„im Hinblick auf die
Wortwahl"./ Auch nach wiederholter Durchsicht können wir an keiner
Stelle auch nur ansatzweise eine /„überzogene"/ Wortwahl feststellen.
Außerdem haben wir gegenüber einzelnen oder gar namentlich benannten
/„Mitarbeitern der Verwaltung"/ an keiner Stelle öffentliche Kritik
geübt. Auch in dieser Hinsicht sind die öffentlichen Aussagen des
Bürgermeisters leider nicht richtig.

Dem Bürgermeister müsste zudem bekannt sein, dass nicht der Rat einer
Stadt gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern eine /„Fürsorgepflicht"/
hat, sondern der Bürgermeister selbst/. /Unabhängig davon sollen und
können selbstverständlich auch Ratsmitglieder Leistungen der Verwaltung
positiv würdigen, wenn es Anlass dazu gibt. Aber auf keinen Fall darf
Kritik an der Verwaltung unterbleiben, weil Ratsmitglieder glauben, sich
einer in Wahrheit nicht vorhandenen /„Fürsorgepflicht" /unterwerfen zu
müssen. Wir sind erstaunt darüber, wie hier Kompetenzen und Begriffe
miteinander vermischt werden.

Am Ende allein verantwortlich für die Verwaltung (und damit auch für die
Fehler der Verwaltung) ist seiner Stellung nach der Bürgermeister. Er
hat Rechte in eigener Verantwortung (etwa Beförderungen), aber er ist
auch verantwortlich für die Abläufe in der Verwaltung, für das
Betriebsklima und eben auch für Fehler. Ein Bürgermeister muss also
nicht gesondert betonen, er stelle sich vor seine Mitarbeiter/-innen,
sondern er hat von seiner Stellung her die Verpflichtung dazu, weil er
am Ende der Kette der Gesamtverantwortliche ist. Wenn ein Bürgermeister
sagt, er stelle sich vor seine Mitarbeiter/-innen, bedeutet das
sprachlich eine leere Wendung: Er stellt sich damit quasi vor sich
selbst. Wir betrachten die Äußerungen zu diesem Bereich daher als
öffentliches Ablenkungsmanöver.

Mit freundlichen Grüßen

Frakt.-Vorsitzender BBL-Fraktion

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