Freitag, 13. Februar 2009

BBL und Betriebsausschuss: heutige Darstellung in der LZ

Manchmal kann man schon staunen:  Sorgenvoll beklagt Thomas Ahle (CDU) das Fehlen des stellv. Ausschussvorsitzenden A. Volk im Betriebsausschuss - die Arbeit des Ausschusses sei gefährdet! Ebenso sorgenvoll betonen andere (aus der CDU), wie wichtig doch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sei. Dabei ist der Stellvertreter in fast allen Situationen nichts anderes als ein normales Ausschussmitglied, mit dem die Zusammenarbeit nicht mehr und nicht weniger wichtig ist als mit den anderen Ausschussmitgliedern. Ihren  eigenen Parteikollegen Biermann, der als stellvertretender Ausschussvorsitzender nur drei der letzten sechs Sitzungen des Rechnungsprüfungausschusses mitmachte, hatten sie übrigens nicht im Auge bei ihrer  sorgenvollen Klage ...  Scheinheiligkeit pur - aber es ist Wahlkampf!

Anton Volk  hat heute die folgende Klarstellung an die LZ gesandt, mit deren Veröffentlichung nächste Woche der neueste Versuch eines Wahlkampfspuks hoffentlich beendet ist:

Zum Bericht der LZ über die Teilnahme von mir an Sitzungen des Betriebsausschusses:

Da ich leider vor Erscheinen dieses Artikels nicht kontaktiert wurde, die Angaben in wesentlichen Teilen aber fehlerhaft bzw. missverständlich sind, bitte ich um Richtigstellung nach folgender Maßgabe.

Die Ausführungen könnten öffentlich so verstanden werden, dass die BBL längere Zeit über gar nicht im Ausschuss vertreten war. Dieser Eindruck wäre ganz falsch: Die BBL war durch meinen Stellvertreter, Herrn Sieweke, stets vertreten, wenn ich aufgrund anderer Termine verhindert war. Damit waren auch die Interessen der BBL und der Wähler vertreten. Die BBL ist ihrer parlamentarischen Verantwortung und ihrer Kontrollaufgabe also vollauf gerecht geworden. Selbstverständlich sind in jedem Fall die Sitzung und ihre Inhalte zwischen meinem Stellvertreter und mir vorab erörtert und unsere Vorgehensweise besprochen worden, immer in Abstimmung mit der Fraktion.

Herr Ahle stellt ein falsches Bild von der Funktion eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden dar. Im Normalfall, wenn der Ausschussvorsitzende die Sitzungsleitung hat, ist der stellv. Vorsitzende nichts weiter als ein normales Ausschussmitglied und hat auch nicht mehr Befugnisse. Zeit, Ort, Tagesordnung usw. werden ausschließlich durch den Ausschussvorsitzenden festgelegt. Dazu bedarf es keiner Rücksprache oder Abstimmung mit dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

Eine inhaltliche Abstimmung zu einer Betriebsausschusssitzung oder eine vorherige Kontaktaufnahme mit mir hat es in der gesamten Legislaturperiode weder bei dem derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Kröckel, noch bei seinem Vorgänger, dem verstorbenen Herrn Büker, gegeben. Die Aussage von Herr Kröckel zu einer vergeblichen Rückfrage bei mir bezog sich nicht auf eine aktuelle Situation, sondern auf einen Versuch während der Osterferien 2008, als ich verreist war. Dort ging es nicht um Ausschussthemen, sondern um etwas anderes. Ansonsten hat er nicht vergeblich versucht mich zu erreichen. Bei den bisher vorgekommenen Verhinderungen des Ausschussvorsitzenden habe ich die Sitzung jeweils selbstverständlich auch geleitet, auch wenn mir die Verhinderung erst kurz vorher mitgeteilt wurde. Auch sonst bin ich ohne Vorankündigung dazu jederzeit in der Lage.

Bei den „Besorgnissen“ der CDU-Vertreter handelt es sich daher ganz offensichtlich um Wahlkampfgetöse. Wie scheinheilig diese „Besorgnisse“ sind, zeigt sich daran, dass die CDU bei ihren eigenen Vertretern offenbar nicht die gleichen Maßstäbe anlegt. Herr Biermann, mein Stellvertreter im Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses und CDU-Mitglied, hat lediglich an drei von den letzten sechs Ausschusssitzungen teilgenommen. Das hätte Herr Ahle wissen oder ganz leicht „recherchieren“ können, wenn es ihm wirklich um die Sache gegangen wäre und nicht um den Wahlkampf.

Anton Volk


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