Mittwoch, 7. Januar 2009

Beschwerde der BBL über Antworten der Verwaltung zu Ganztagsbereich Hauptschule

BBL Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

 

32778 Lage

06.01. 2009

 

- Fraktionsanfrage der BBL v. 20.11. 2008: Umbauten Freiligrathschule und Werreanger

- Antworten der Verwaltung v. 21.11. 08 und in der Ratssitzung v. 11.12. 08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wenn die Antworten der Verwaltung auf unsere Anfragen zufriedenstellend ausfallen, ist es eigentlich nicht unsere Art, darauf noch Wochen lang herumzureiten. In der Regel betrachten wir die Angelegenheit dann als erledigt. In der o.g. Angelegenheit allerdings sind die Antworten der Verwaltung so wenig überzeugend, dass wir noch einmal darauf zurückkommen müssen.

 

1)    Dass bereits früher einmal in allgemeiner Form auch auf die Notwendigkeit eines Ganztagsbereichs „hingewiesen“ worden ist, ist angesichts der Ausgangsposition eigentlich eine Selbstverständlichkeit und war nicht Inhalt unserer Fragestellung. In der in Ihrer Antwort herangezogenen Anlage 4 zur Drucksache BV-025/8. Legisl. vom 16.01. 2007 geht es nur um die Darstellung der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen als prinzipielle Grundlage für Planungen. Dort wird in allgemeiner Form ein Bedarf von 360-540 qm für einen Ganztagsbereich festgestellt und in Übertragung auf die Situation in der jetzigen Realschule unter „Bemerkungen“ festgehalten, dass ein solcher Bereich dort „fehlt“. In ähnlicher Form geschieht das zum Bereich „Hauswirtschaft“. Beide Bereiche werden dann unter „Fehlbedarf“ in der Zusammenfassung in der gleichen Form noch einmal aufgeführt. Das Sockelgeschoss des Hauptgebäudes wird in ebenfalls noch ganz allgemeiner Form als eine Lösungsmöglichkeit angedacht. Damit ist zwar belegt, dass in den ersten Vorüberlegungen im Januar 2007 – selbstverständlich, da das ja bereits in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen auftaucht - auch an die Notwendigkeit eines Ganztagsbereiches gedacht wurde, aber nicht, dass dieser Bereich auch bereits in den ersten konkreten Planungen, so sie denn vorgelegen haben, auch entsprechend berücksichtigt worden ist. Und genau das war unsere Ausgangsfrage.

2)    Aus dem beigelegten „Zeitplan Umbauten“ und aus den schriftlichen Informationen der Verwaltung ergibt sich, dass die Hauptschule Werreanger im Mai 2008 nach dem exakten Raumbedarf befragt wurde. Im Juni 2008 soll es dazu eine Rückmeldung gegeben haben. Außer dieser Rückmeldung scheint dem Zeitplan nach von Mai 2008 bis Anfang November 2008, also ungefähr fünf Monate lang, nichts weiter passiert zu sein - obwohl in der schriftlichen Beantwortung bereits jetzt die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass „bis zum Schuljahresbeginn 2009/08 [??] noch nicht sämtlich[e?] Arbeiten im Bestand abgeschlossen sein“ könnten.

- Wenn es der Fall sein sollte, dass fünf Monate lang nichts an konkreten weiteren Vorbereitungsarbeiten passiert wäre, wäre allein das im Grunde schon ein Skandal. Dafür scheint zu sprechen, dass in dem Zeitplan von einer „Erstellung der ersten detaillierten Raumplanung durch FT Gebäudemanagement“ erst für „Nov.-Dez. 2008“ die Rede ist. In diesem Fall wäre auf jeden Fall allerdings klar, dass es bis Anfang November auch keine konkreten (u.a. zeichnerischen) Planungen über einen Ganztagsbereich gegeben hätte - womit unsere Frage im Kern genau auf das richtige Problem gezielt hätte und Ihre Antwort, die Informationen der BBL entsprächen nicht den Tatsachen, in dieser Form nicht richtig gewesen wäre.

- Sollte in diesen fünf Monaten allerdings doch etwas passiert sein, hätten Sie es in dem Zeitplan nicht aufgeführt und uns als Information vorenthalten. Für den entsprechenden Zeitraum könnte es in diesem Fall ja eigentlich nur um die ersten konkreten (zeichnerischen) Planungen gegangen sein. Sollten die in der Zwischenzeit erstellt worden und ggf. „Anfang November … mit Vertreter/innen der Schule“ erörtert worden sein, hätten Sie uns auch darüber die Informationen verschwiegen. Genau darauf zielte nämlich unsere gestellte Frage, ob nämlich in diesen ersten (möglichen) konkreteren Planungen bereits von der ersten Version an der Ganztagsbereich in der notwendigen Form vorgesehen gewesen sei oder nicht. Auch in diesem möglichen Fall wäre die Antwort der Verwaltung in dieser Form daher nicht richtig (weil u.a. nicht vollständig) gewesen.

3)    Ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Planung für den Ganztagsbereich nicht nur bis Anfang November nicht wirklich vorhanden war, sondern sogar bis Anfang Dezember, stammt aber noch aus einem ganz anderen Bereich. Und auch daraus ergibt sich, dass die Anfrage der BBL berechtigt war und genau auf das richtige Problem zielte und dass die Antwort der Verwaltung dazu leider auch in dieser Situation wieder nicht zutreffend ausgefallen ist.

Nicht nur bis zum Zeitpunkt unserer Anfrage (20.11.2008), sondern mindestens bis zur ersten Erwähnung in der Hauptausschusssitzung vom 04.12.2008 waren keinerlei Mittel für die Schaffung eines Ganztagsbereiches in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 eingestellt (siehe z.B. die Aussagen der Verwaltung in dem zur Hauptausschusssitzung am 4.12.2008 verteilten Schreiben: „125.000 € werden zusätzlich für Investitionen beantragt. Diese Mittel sind vorgesehen für den Ganztagsbereich sowie für die Neuschaffung von Fachräumen …“ ; andere Mittel für den Ganztagsbereich als diese erst am 4.12.2008 neu in den Haushaltsplan eingestellten sind nirgendwo zu finden, auch und schon gar nicht unter „Rückstellungen“ - und im Übrigen auch nicht für den Bereich „Werreanger“). Allerdings liefen zum Zeitpunkt der ersten Antwort der Verwaltung bereits die Vorbereitungen zur Korrektur des Haushaltsplans. Es war der Verwaltung also schon zum Zeitpunkt ihrer Antwort an uns völlig klar, dass die Erstellung eines Ganztagsbereiches für die neue Hauptschule im alten Realschulgebäude bis dahin nicht in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt worden war. Dass ein Ganztagsbereich benötigt und neu geschaffen werden musste, war jedoch nach eigenen Angaben der Verwaltung (s.o.!) bereits seit Januar 2007 klar! Dann war auch klar, dass dafür ein nach bestem Wissen und Gewissen (und sei es nur vorläufig und überschlägig) ermittelter Betrag in den neuen Haushaltsplan hätte eingestellt werden müssen. Solange das nicht geschehen war, war ein Ganztagsbereich selbstverständlich auch nicht wirklich in den Planungen der Verwaltung berücksichtigt - was nicht im Haushaltsplan ausgewiesen ist, kann auch nicht gebaut werden, selbst wenn vorher in allgemeiner Form darüber gesprochen worden ist.

 

Von welcher Seite aus man es auch betrachtet: Es bleibt festzuhalten, dass die Anfrage der BBL vollkommen in die richtige Richtung ging und berechtigt war, dass die Antworten der Verwaltung jedoch auch in dieser Situation wieder nicht wirklich umfassend, korrekt und zuverlässig ausgefallen sind. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung sind solche Antworten nicht förderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vorsitzender

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen