BBL
Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V.
c/o Heinz Walter, Quellenstr. 10, 32791 Lage
Herrn
Louis-Dieter Hempelmann
Detmolder Str. 27
32791 Lage
14.01.2009
Sehr geehrter Herr Hempelmann,
die Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V. - BBL - wendet sich an Sie wegen einer falschen Tatsachendarstellung Ihrerseits in der Lippischen Landeszeitung, Ausgabe vom Freitag, 09.01.2009, und Lippe aktuell, Ausgabe vom 10.01.2009.
Wir gehen davon aus, dass die dort zitierten Äußerungen von Ihnen stammen und Sie Ihre Äußerungen nicht etwa wie der Bürgermeister leugnen wollen.
Die LZ gibt Ihre Aussage folgendermaßen wieder:
„Als Ausgangspunkt ihres gemeinschaftlichen Wirkens betrachten die Koalitionäre die Verwaltungsreform und das Kostensenkungsprogramm, das sie gegen die Stimmen der BBL durchsetzten.“ In der Lippe aktuell heißt es: „… und das gegen die Stimmen der BBL durchgesetzte Kostensenkungsprogramm betrachten die drei Politiker als wichtigste Zutaten ihres Erfolgsrezeptes.“
Diese Äußerungen sind nachweislich falsch:
In der Niederschrift der Ratssitzung vom 16. März 2006 können Sie unter TOP 1.7.3 nachlesen, dass unser Fraktionsvorsitzender für die Fraktion der BBL den Beschlussvorschlag nicht etwa abgelehnt, sondern ausdrücklich begrüßt hat. Das entsprach auch unserer damaligen Beschlusslage aufgrund der internen Diskussion im Anschluss an die Sitzung des HFA vom 02.03.2006. Bei der Abstimmung im Rat gab es insgesamt eine „Neinstimme“, die nicht von der BBL stammte. Seitens unserer Fraktion waren aber alle vier Ratsmitglieder anwesend. Wie Sie daraus „gegen die Stimmen der BBL“ machen wollen, dürfte interessant sein.
Die von einem Teil unserer Fraktion geäußerte Kritik betraf nicht die Einführung des KSP als solches, vielmehr waren die Einsparvorschläge einigen Mitgliedern der Fraktion nicht ausreichend. Soweit ein Mitglied der Fraktion sich in der Sitzung des HFA noch gegen das Kostensenkungsprogramm in dieser Form ausgesprochen hatte, erfolgte dies nicht, weil er gegen das KSP war, sondern mit der ausdrücklichen Begründung, dass er die „aufgezeigten Maßnahmen … nicht als ausreichend beurteilte“ und nach seinem „Dafürhalten …… umfangreichere Einsparungen erforderlich“ seien. Das können Sie der Niederschrift des HFA vom 02.03.2006 entnehmen.
Ihre falsche Darstellung zur Stimmabgabe der BBL sowie das Weglassen der Erklärung, warum die Kritik gegenüber dem KSP erfolgte, ist geeignet, das Ansehen der BBL in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Es wird (und soll sicherlich auch) damit der Eindruck erweckt, die BBL sei gegen Einsparungen. Tatsächlich forderte die BBL sogar noch weitere Einsparungen. Die pauschale Behauptung „gegen die Stimmen der BBL“ ist deshalb grundsätzlich zu unterlassen. Sofern Sie darüber berichten wollen, dass die BBL gegenüber dem KSP teilweise Bedenken erhob, ist dies – um den falschen Eindruck zu vermeiden - nur zulässig, wenn gleichzeitig der Grund dafür genannt wird.
Wir fordern Sie deshalb auf, diese falsche Tatsachenäußerung öffentlich zu widerrufen und zu erklären, dass Sie die falsche Äußerung nicht wiederholen werden. Zur Umsetzung ist allein eine strafbewehrte Widerrufs- und Unterlassungserklärung hinreichend. Wir fordern Sie auf, uns eine solche bis spätestens
Montag, den 19. Januar 2009, 17.00 Uhr
unabhängig von Postlaufzeiten in geeigneter Form zukommen zu lassen. Sie können sich dabei des beigefügten Vorschlages bedienen. Da Sie die Äußerungen ausdrücklich im Namen der Fraktion der CDU abgegeben haben, ist diese ebenso betroffen.
Entgegen der Üblichkeit bei derartigen Unterlassungsansprüchen haben wir ausdrücklich davon abgesehen, uns anwaltlich vertreten zu lassen, um Sie nicht mit den dann von Ihnen zu tragenden Kosten zu belasten. Wir gehen insoweit von Ihrer Einsicht in die Unzulässigkeit derartiger Falschbehauptungen aus.
Mit freundlichem Gruß
Bürgerbewegung für Lage e.V.
Für die Fraktion:
Anton Volk
Strafbewehrte Widerrufs- und Unterlassungserklärung
Ich verpflichte mich, zugleich auch für die von mir vertretene Fraktion der CDU im Rat der Stadt Lage, gegenüber der Fraktion der Bürgerbewegung für Lage e.V. bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Fraktion des BBL zu zahlenden Vertragstrafe, deren Höhe von dieser festzusetzen und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist,
- die Behauptung, das Kostensenkungsprogramm der Stadt Lage sei gegen die Stimmen der BBL durchgesetzt worden, in angemessener, öffentlicher Weise – z.B. durch Erklärung in der LZ und in Lippe aktuell, ggfls. durch bezahlte Anzeige, zu widerrufen;
- die Behauptung, das Kostensenkungsprogramm der Stadt Lage sei gegen die Stimmen der BBL durchgesetzt worden, zukünftig zu unterlassen.
Lage, den ….. Januar 2009
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