Liebe Besucherinnen und Besucher,
vor wenigen Tagen hatten wir Ihnen angekündigt, Ihnen näher erläutern
zu wollen, was es mit dem „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)“ auf
sich hat, was die sog. „Detmolder Erklärung“ damit zu tun hat und wie diese
Angelegenheit im Rat der Stadt Lage diskutiert worden ist.
Wir möchten heute mit dem ersten Punkt beginnen:
1) „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP)“:
Was hat es damit auf sich? Warum ist das wichtig?
Wir möchten Ihnen also erläutern, was denn eigentlich dieser
„Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)“ genau ist und welche
Bedeutung er hat.
Der „Landesentwicklungsplan
NRW (LEP)“ soll aufgrund der neuen und für die nähere Zukunft gesicherten Erkenntnisse
in Abstimmung mit den betroffenen Regionen und Kommunen die für die nächsten
Jahre bzw. Jahrzehnte wichtigen und für richtig gehaltenen Ziele und Prinzipien
für die raumordnerische Entwicklung des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen zusammenfassen,
erläutern und regeln.
Er soll ältere Pläne ersetzen und die zukünftigen Rahmenbedingungen
festsetzen, die dann auch die konkreten Planungen für die einzelnen Regionen,
Kreise und Kommunen bestimmen.
Das geht bis in die Planungen für neue Flächennutzungspläne
und – daraus abgeleitet – neue Bebauungs- und Stadtentwicklungspläne hinein.
„Damit
werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument
gebündelt …“, heißt es im Entwurf des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen vom Juni 2013 in der einleitenden Begründung.
Durch Veränderungen und neue Entwicklungen (u. a. durch den
demographischen Wandel, der zu teilweise dramatischen Veränderungen gegenüber
früher führen wird, aber auch durch den zu erwartenden Klimawandel, durch
wirtschaftliche Veränderungen und andere veränderte Rahmenbedingungen) gibt es
das dringende Erfordernis, die Planungen für das Land Nordrhein-Westfalen und
die einzelnen Regionen auf diese Entwicklungen einzustellen und zu
aktualisieren.
Die Planungen und die wesentlichen Ziele sind parteiübergreifend im Konsens festgestellt und in Angriff genommen worden. Das begann bereits etwa 2006 in der damaligen schwarz–gelben Landesregierung mit NRW-Umweltminister Uhlenberg (CDU) und wurde fortgesetzt in der jetzigen rot-grünen Landesregierung mit Umweltminister Remmel von den "Grünen". Vor allem die Pläne für die Begrenzung von Flächenversiegelungen sind auch im Konsens mit Planungen der früheren schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) und der jetzigen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) entstanden.
Die Planungen und die wesentlichen Ziele sind parteiübergreifend im Konsens festgestellt und in Angriff genommen worden. Das begann bereits etwa 2006 in der damaligen schwarz–gelben Landesregierung mit NRW-Umweltminister Uhlenberg (CDU) und wurde fortgesetzt in der jetzigen rot-grünen Landesregierung mit Umweltminister Remmel von den "Grünen". Vor allem die Pläne für die Begrenzung von Flächenversiegelungen sind auch im Konsens mit Planungen der früheren schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) und der jetzigen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) entstanden.
Am 25. Juni 2013 billigte die Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans, der dann
veröffentlicht und zur Diskussion, Bewertung und Beteiligung an die
Öffentlichkeit und an öffentliche Institutionen herausgegeben wurde.
Bis zum
28.2.14 konnten öffentliche Stellen Position dazu beziehen.
Auf mehreren hundert Seiten und mit vielen textlichen
Erläuterungen und Grafiken und Karten wird der aktuelle Zustand und werden die
künftigen Entwicklungen und die daraus zu ziehenden Schlüsse für die Planungen
erläutert und veranschaulicht.
Wichtig für die Regionen und Kommunen ist dieser
Landesentwicklungsplan insofern, als künftig auch einzelne Entscheidungen in
den Kommunen von diesem Entwicklungsplan abhängig sein können. Die
Verabschiedung dieses Planes würde nicht bedeuten (wie verschiedentlich bereits
ausgemalt), dass die Kommunen ihre Entscheidungshoheit verlieren. Aber sie
würde bedeuten, dass eine Entscheidung in den Kommunen mit den grundsätzlichen
Zielen dieses Planes übereinstimmen müsste.
Das aber war bei allen vorherigen Entwicklungsplänen auch
schon so, ist also nicht neu.
Auf die anderen angekündigten Punkte gehen wir in den
nächsten Tagen ein.
Ihre
BBL
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