Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,
zum Abschluss unserer kleinen
Reihe über den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW und seine
Behandlung im Rat der Stadt Lage wollen wir uns heute noch damit befassen, wie
denn nach unserer Auffassung die inhaltlichen Einwände der Parteien zu bewerten
sind, die für den Beitritt zur „Detmolder
Erklärung“ und damit gegen den LEP gestimmt haben. Und wir wollen Ihnen erläutern,
warum die BBL gegen den Beitritt zur „Detmolder
Erklärung“ und damit für den neuen LEP gestimmt hat.
- Grundsätzliche Einwände gegen die gesamte „Richtung“ des LEP sind
nach unserer Auffassung eigentlich kaum noch vertretbar. Wie wir Ihnen in
unserem letzten Beitrag bereits erläutert hatten, ist der Konsens darüber, dass
beispielsweise der Flächenverbrauch drastisch zurückgehen muss, seit Jahren
vorhanden, und zwar Partei und Interessengruppen übergreifend.
Daher kann man, wie es die CDU im Rat tat,
auch nicht mehr mit dem Argument „falsche Zahlen“ operieren - angeblich sei darin nicht berücksichtigt, dass es sich ja bei dem Flächenverbrauch nicht nur um total versiegelte Flächen handele.
Die verbreiteten Zahlen sind seit Jahren bekannt und im Prinzip von allen akzeptiert. Wir verweisen auch noch einmal auf die im vorigen Teil unserer kleinen Serie abgedruckte Meldung des Städte- und Gemeindebundes. Völlig richtig ist dort von einer „Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ die Rede. Und im letzten Satz wird genau erläutert: „Dazu zählen Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungs- und Verkehrsflächen sowie Friedhöfe.“ Das ist vollkommen korrekt, und jeder weiß Bescheid, wenn er es wissen will. Wo sind diese Zahlen falsch?
Die verbreiteten Zahlen sind seit Jahren bekannt und im Prinzip von allen akzeptiert. Wir verweisen auch noch einmal auf die im vorigen Teil unserer kleinen Serie abgedruckte Meldung des Städte- und Gemeindebundes. Völlig richtig ist dort von einer „Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ die Rede. Und im letzten Satz wird genau erläutert: „Dazu zählen Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungs- und Verkehrsflächen sowie Friedhöfe.“ Das ist vollkommen korrekt, und jeder weiß Bescheid, wenn er es wissen will. Wo sind diese Zahlen falsch?
- Dass sich also generell etwas
tun muss, ist eigentlich unbestritten. Dass die bisher auch schon bestehenden
Vorgaben offenbar nicht wirklich wirkungsvoll ihr Ziel erreicht haben, ist auch
unbestritten. Denn sonst gäbe es nicht mehr den aktuellen übergreifend
akzeptierten Handlungsdruck. Ein Verweis darauf, dass in der Vergangenheit doch
bereits genug getan worden sei, zieht damit nicht mehr.
- Wenn die in der Vergangenheit ergangenen
Vorschriften und eingeschlagenen Wege nicht genügend Erfolg gehabt haben, muss
es in bestimmten Bereichen zu Verschärfungen kommen. Mit anderen Worten: Wenn
bisherige Maßnahmen nicht zu den Ergebnissen und Zielen geführt haben, die ich
erreichen wollte, wenn ich die Ziele jedoch weiterhin für richtig halte, muss
ich andere und notfalls auch etwas verschärfte Maßnahmen ergreifen. Das ist nicht
böswillig, sondern logisch - es sei denn, man will tatsächlich auch weiterhin
keine Erfolge erreichen.
- Wenn es nicht mehr um Theorie,
sondern um praktische Umsetzung von Maßnahmen geht, kommen Einzelinteressen und
Ablehnung ins Spiel. Das ist nahezu immer so, das war und ist auch in Lage so.
Das darf aber nichts daran ändern, den einmal eingeschlagenen Weg mit den für
richtig gehaltenen Maßnahmen beizubehalten.
- „Den Kommunen werden Handlungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeiten
entzogen“, heißt es jetzt plötzlich. Vielleicht stimmt das in gewissen
engen Grenzen sogar - aber wie soll man sonst vorgehen, wenn die bisher vorhanden
gewesenen Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu den richtigen
Ergebnissen geführt haben, die man sich erhofft hatte (beispielsweise bei der
Einschränkung des Flächenverbrauchs)? Moralische Appelle haben offenbar eher
wenig bewegt, also folgen jetzt etwas einschränkendere und striktere
Regelungen. Wir können darin kein falsches Vorgehen erkennen, wenn die zu
erreichenden Ziele weiterhin für richtig und wichtig gehalten werden.
Außerdem: „Unbeschränkte
Handlungsfreiheit“ hatten Kommunen noch nie - sie mussten sich immer an
übergeordnete Vorgaben und Gesetzen halten. Das ist hier nicht anders.
- Viele Festlegungen, die jetzt
plötzlich kritisiert werden, sind längst schon bekannt und eigentlich unstrittig,
was die Notwendigkeiten angeht. Das betrifft etwa den Vorrang der Innenentwicklung,
das betrifft die geforderte Prüfung eines möglichen Flächentauschs, das
betrifft die Nutzung von bisherigen Brachflächen und viele mehr. Das betrifft z.
B. auch den Hinweis, dass Infrastrukturfolgekosten bei der Planung künftig vorausschauend
mit zu berücksichtigen sind. Das ist bisher viel zu wenig getan worden. Die Erschließung
von Bauflächen ist neben den Planungs- und Erschließungskosten in der Regel mit
erheblichen langfristigen Folgekosten verbunden, die in Zeiten des demografischen
Wandels immer weniger Leute unter sich aufteilen müssen (Erläuterungen zu Punkt
6.1-9, S. 35 LEP).
Alle diese Vorgaben sind
eigentlich so selbstverständlich, dass wir uns fragen, wie man ernsthaft
dagegen sein kann.
- Für den „Fall aller Fälle“ gibt
es weiterhin genügend Ausnahmen und Kann-Regelungen, die Flächenerweiterungen dann möglich machen, wenn es wirklich
einen nachgewiesenen Bedarf gibt.
„Allein durch die Strategie der Innenentwicklung und des Flächentauschs wird
die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Bauland nicht überall in
Nordrhein–Westfalen zu verwirklichen sein. Daher ist eine am Bedarf orientierte
Festlegung neuer Allgemeiner Siedlungsbereiche und neuer Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen im Regionalplan möglich“, heißt es
in absolut realistischer Einschätzung auf Seite 36, oben, LEP. Das gilt auch und
vor allem für die Erweiterung vorhandener Betriebe (siehe beispielsweise Punkt
6.1-11, Seite 31, oben, LEP).
Dass aber überall zuerst einmal
ein tatsächlich vorhandener Bedarf an
zusätzlicher Fläche nachgewiesen werden muss, bevor neuer Freiraum zugebaut
wird, darin können wir keinen Mangel erkennen. Die Schwarzmalerei jedoch, mit
diesem LEP sei es den Kommunen in Zukunft unmöglich, neue für notwendig
erachtete Gewerbeflächen auszuweisen, ist schlicht falsch. So etwas kann man
eigentlich nur behaupten, wenn man den LEP nicht wirklich gelesen hat oder wenn
man die Parolen von anderen ungeprüft nachbetet.
Eine unzumutbare und
wettbewerbsverzerrende Einengung der kommunalen Handlungshoheit können wir in
dem neuen LEP daher so nicht entdecken. Auch andere Ablehnungsgründe halten wir
für nicht stichhaltig und nicht wirklich belastbar. Manchmal haben wir sogar
den Eindruck gehabt, der genaue Wortlaut des LEP sei gar nicht komplett zur
Kenntnis genommen worden. Dann hätte man nämlich eigentlich zu einigen Aussagen
so nicht kommen können (siehe z. B. unsere Bemerkung im letzten Absatz!).
Die „Detmolder Erklärung“ fordert, etwas vereinfacht ausgedrückt, das
wieder ein, was bisher praktiziert worden ist – und damit das, was nicht
geklappt hat, etwa zur wirklichen Reduzierung des Flächenverbrauchs. Eine
solche inhaltliche Ausrichtung halten wir für falsch. Die BBL hat daher dieser „Detmolder Erklärung“ nicht zugestimmt,
sondern ist aus den o. g. Gründen für den vorgelegten Entwurf
des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW.
Ihre
BBL
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