Montag, 16. März 2009

ständige Kompetenzüberschreitungen der Verwaltungsspitze

Ärger mit der Verwaltungsspitze - in Lage leider keine Seltenheit! Das hat verschiedene Ursachen. Ganz wesentlich liegen die Gründe für den Ärger darin, dass die Verwaltungsspitze sich Rechte herausnimmt, die ihr nicht zustehen. Das äußert sich beispielsweise darin, dass Anfragen nicht oder nicht vernünftig beantwortet werden, dass Anträge verschleppt werden, dass generell die Rechte der Ratsfraktionen beschnitten werden - offenbar alles in dem Glauben, dass die Verwaltung und der Bürgermeister eigentlich an der Spitze der Gemeinde ständen, nicht die Politik. Das ist aber ein Irrtum. In Deutschland und auch in Lage gilt das Primat der Politik. Das bedeutet, dass am Ende die Politik (also die Ratsmitglieder) entscheiden und nicht die Verwaltung. Das muss man ab und zu mal wieder in Erinnerung rufen, so z. B. durch ein Schreiben an den Ersten Beigeordneten Herrn Paulussen, der sich beständig weigert, bestimmte Anfragen der BBL-Fraktion zu beantworten. Er behauptet einfach, die Anfragen seien ja alle bereits beantwortet und wir erhöhten durch unser Nachfragen nur den Verwaltungsaufwand. Daraufhin haben wir ihm das folgende Schreiben gesandt:


BBL
Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Fachteam Bauen; Herrn Paulussen

Lange Str. 67

32791 Lage

 

15.3.2009

 

Unsere Anfragen Fa. Dietz u.a.

Ihr Schreiben vom 5.3.09

Sehr geehrter Herr Paulussen,

die Fraktion der BBL hat Ihr o.g. Antwortschreiben mit deutlicher Enttäuschung, z. T. auch mit deutlicher Empörung zur Kenntnis genommen. Die Fraktion ist einhellig der Meinung, dass der Gesamtcharakter dieses Schreibens – vor allem angesichts des im gesamten deutschen Verfassungsrecht unumstrittenen Primats der Politik - nicht geeignet ist, unser Urteil von Anmaßung und Kompetenzüberschreitung durch hohe Verwaltungsmitglieder zu widerlegen und die entstandenen Konflikte zwischen Politik und Verwaltung auszuräumen. Wir halten das Schreiben für in hohem Maße unangemessen.

Im Wesentlichen geht es uns selbstverständlich um die konkrete Beantwortung der gestellten Fragen als zwingende Voraussetzung für die in der Fraktion zu entscheidende weitere politische Vorgehensweise. Uns liegt daher nichts daran, einen Nebenschauplatz zu eröffnen. Dennoch müssen wir an dieser Stelle betonen, dass wir die konsequente Verweigerung von konkreten Antworten durch die Verwaltung als Behinderung unserer politischen Arbeit ansehen und dass wir das auf keinen Fall hinnehmen werden.

Auf die drei verschiedenen inhaltlichen Komplexe aus unseren Anfragen werden wir noch separat eingehen. Wir können Ihnen an dieser Stelle bereits mitteilen, dass wir den gesamten Komplex „Anfragen Dietz“ wegen der Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung ab jetzt ausschließlich über die übergeordneten Behörden abwickeln werden. Auf einige andere Aspekte aus Ihrem o. g. Antwortschreiben müssen wir allerdings vorher noch eingehen:

-       Der mehr oder minder versteckte Hinweis auf den „durch Anfrage(n) entstehende(n) Verwaltungsaufwand“ liegt an der Grenze zu dem, was Ratsfraktionen sich von der Verwaltung bieten lassen müssen. Die Politik und damit die Fraktionen entscheiden völlig selbstständig und in eigener Verantwortung darüber, welche Anfragen in welcher Form nötig sind und welche Informationen wichtig sind, bevor in der Fraktion politische Entscheidungen getroffen werden. Wir gehen von uns aus verantwortungsbewusst mit Zeit- und Arbeitsressourcen um und müssen uns von der Verwaltung nicht auf möglicherweise entstehenden Verwaltungsaufwand hinweisen lassen. Wenn die Verwaltung im Übrigen sofort konkrete Antworten auf unsere konkreten Fragen gegeben hätte, wäre der von Ihnen geltend gemachte bisherige und zukünftige Arbeitsaufwand von sich aus auf ein Minimum geschrumpft.

-       Auch darüber, dass wir in freier politischer Einschätzung und Meinungsäußerung etwas als Anmaßung und Kompetenzüberschreitung von Verwaltungsmitarbeitern bezeichnen, sind wir niemandem Rechenschaft schuldig. Die Verwaltung kann das intern selbstverständlich anders sehen, sie hat eine solche Einschätzung durch die Politik aber ebenso selbstverständlich und kommentarlos auszuhalten.

-       Die Hinweise, alles Wichtige zu unseren Anfragen sei doch in Ausschusssitzungen mehr oder weniger bereits beantwortet worden und unsere (angeblich wiederholten) Anfragen hätten in Ihrem Fachbereich den Eindruck entstehen lassen, „dass der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern [unserer] Fraktion und dem Fraktionsvorstand … zumindest punktuell nicht ausreichend“ erscheine, sind u.a. angesichts der Tatsache, dass sowohl in den Ausschusssitzungen als auch in den bisherigen Antwortschreiben tatsächlich so gut wie kein Aspekt aus unseren sehr konkreten Fragen ebenso einigermaßen konkret beantwortet worden ist, ebenfalls deutlich unangemessen. Dass Fachbereiche aus der Verwaltung sich in dieser Form bewertend in die politische Arbeit von Fraktionen einmischen, ist für die Politik nicht hinnehmbar. Die Verwaltung sollte keine vagen „Eindrücke“ kultivieren und zur Basis ihrer Einschätzung machen, wenn sie dazu gar nicht berechtigt ist und zudem Hintergründe nicht kennt.

-       Dass die Fakten hinsichtlich der angeblichen Beantwortung unserer Fragen in Wahrheit völlig anders aussehen, möchten wir Ihnen exemplarisch und als eine Möglichkeit von vielen nur an dem von Ihnen benannten Fall verdeutlichen. Sie schreiben, in der Sitzung des Bau - und Planungsausschusses vom 29.1.2009 sei – beispielsweise - unsere „Anfrage bezüglich des Lagerplatzes Dietz ... erörtert und beantwortet“ worden. Tatsächlich ist weder etwas „erörtert“ noch etwas „beantwortet“ worden. Lt. Protokoll war der Ablauf folgendermaßen:

 "Beantwortung von Anfragen

Herr Paulussen erklärt, dass die Anfrage der BBL-Fraktion hinsichtlich der Ablagerungen bei der Firma Dietz aus Krankheitsgründen von der Verwaltung noch nicht gleich beantwortet worden sei. Die schriftliche Antwort werde aber umgehend in den nächsten Tagen nachgereicht.

Er erklärt weiterhin, dass die Verwaltung Kontrollen durchgeführt habe und einige Überschreitungen festgestellt worden seien. Diese Überschreitungen seien aber mittlerweile durch die Firma Dietz beseitigt worden."

 Sie selbst sagen also in der Ausschusssitzung, dass unsere Anfrage (wenn auch „aus Krankheitsgründen“) erstens verzögert behandelt worden ist und dass zweitens eine „schriftliche Antwort … nachgereicht“ werde. Sie gehen also selbst nicht davon aus, dass die mündliche Aussage als Antwort an uns ausreichend sei - was ja auch angesichts von deren „Qualität“ und Pauschalität niemand ernsthaft behaupten können wird („einige Überschreitungen festgestellt“??). Selbstverständlich fragt angesichts der Ankündigung einer noch kommenden schriftlichen Antwort unser Ausschussmitglied in einer solchen Situation nicht noch mündlich genauer nach. Wie können Sie dann wenige Tage später in dem Brief an uns behaupten, unsere „Anfrage“ sei doch im Ausschuss „erörtert und beantwortet“ worden, aber bei uns funktioniere wohl die Kommunikation zwischen Fraktionsmitgliedern und Fraktionsvorstand „nicht ausreichend“?

-       Auch unsere Anfragen in Sachen Meise sind weder „in mehreren Betriebsausschusssitzungen hinlänglich behandelt und beantwortet worden“ noch im Schreiben an uns. Das, was Sie möglicherweise als Antworten verstanden wissen wollen, sind vielleicht irgendwelche allgemeinen Vorinformationen in früheren Sitzungen gewesen, aber selbstverständlich nirgendwo wirklich Antworten auf unsere konkreten Fragen. Die Antwort im letzten Betriebsausschuss ist zudem erst auf unsere Anfrage hin zu Stande gekommen und gibt nur den Ablauf wieder, während unsere Problemfragen darin weder auftauchen noch beantwortet worden sind. Hier war nur positiv festzuhalten, dass die Reaktion relativ schnell erfolgt ist, und das haben wir auch mitgeteilt.

-       Ebenfalls nicht hinnehmbar ist Ihr Beharren darauf, unsere Anfragen möglichst nur in einem mündlichen Gespräch zu beantworten. Wir haben unsere Gründe für unsere Entscheidung, die Anfragen schriftlich beantwortet zu bekommen. Über diese Gründe sind wir niemandem Rechenschaft schuldig. Nicht die Verwaltung hat zu bestimmen, auf welche Art eine Fraktion Antworten auf ihre Fragen erhalten möchte, sondern das hat ausschließlich die Fraktion selbst zu entscheiden, vollkommen unabhängig davon, welche Art der Beantwortung die Verwaltung für „zielführender“ hält.

-       Wie berechtigt unsere Klagen über die Behandlung von Anfragen und Anträgen durch die Verwaltung generell sind, lässt sich u.a. auch noch daran belegen, wie lange die Verwaltung z. T. benötigt, um überhaupt darauf zu reagieren. Manchmal geschieht das ohne Rückfrage oder Anmahnung überhaupt nicht. Am 16.2.09 hatten wir beispielsweise eine Anfrage zum Thema „Müllbeseitigung an kritischen Plätzen“ gestellt und um eine Antwort bis spätestens zum 2.3.09 gebeten. Bis heute, also rund vier Wochen später, haben wir noch keinerlei Reaktion darauf erhalten. Am 5.2.09, also noch einmal fast zwei Wochen früher, haben wir einen Antrag zum Thema „Lückenkataster“ eingebracht. Auch darauf haben wir bisher weder eine Reaktion erhalten noch haben wir festgestellt, dass der Antrag in einem Ausschuss zur Behandlung gelandet ist. An viele Anfragen oder Anträge oder auch an deren Weiterleitung an die anderen Fraktionen oder Ratsmitglieder muss man erst wiederholt erinnern, so musste auch zu den Themen „Dietz“ und „Grünschnitt“ erst eine Erinnerung erfolgen. Gleichzeitig schreiben Sie aber, Fristsetzungen an die Verwaltung seien nicht erforderlich.

Als Ratsfraktion fühlt sich die BBL ihren Wählerinnen und Wählern verantwortlich und nicht zuerst den Verwaltungsmitarbeitern. Unsere kritische Einschätzung betrifft dabei im Wesentlichen nicht die Sachbearbeiter/-innen, sondern die Verwaltungsspitze, die sich nach unserer Auffassung Kompetenzen zumisst, die ihr nach dem Primat der Politik nicht zustehen. Die Rolle eines Bürgermeisters beispielsweise besteht vorrangig darin, verantwortlich die Verwaltung zu leiten, Vorgänge der laufenden Verwaltung zu entscheiden, die Rats- und Hauptausschusssitzungen vorzubereiten und überparteilich zu leiten und die Stadt nach außen zu repräsentieren. Ein Bürgermeister ist damit keinesfalls einem Bundeskanzler mit politischer Richtlinienkompetenz vergleichbar, auch wenn das mancherorts offenbar so gesehen wird.

Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und halten sie auch für erforderlich, um gemeinsam möglichst gute Ergebnisse zu erzielen. Aber auf der anderen Seite werden wir von keiner unserer von uns für notwendig erachteten Forderungen ablassen, auch wenn die Verwaltung möglicherweise in einigen Bereichen eine andere Auffassung vertritt.

Zu den beiden Komplexen „Grünschnitt“ und „Meise“ werden Sie in den nächsten Tagen separate Schreiben erhalten, die sich inhaltlich mit den Themen und Ihren Aussagen aus dem o.g. Schreiben dazu befassen.

Wegen der Grundsätzlichkeit der Bemerkungen zum Verhältnis zwischen Rat und Verwaltung bitten wir dieses Schreiben auch allen anderen Fraktionen zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vorsitzender

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen