Donnerstag, 11. März 2010

Fraktionsantrag der BBL zur Verbesserung des Ratsinformationssystems

Der folgende BBL-Antrag ist gestern an den Bürgermeister der Stadt Lage gegangen:

Antrag der BBL: Ausbau des Ratsinformationssystems

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die BBL-Fraktion beantragt:

 

Die politischen Gremien mögen beschließen, dass die bisherige informationstechnische Unterstützung der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger mit Hilfe des Ratsinformationssystems (RIS) „Session“ ausgebaut wird, indem im Rahmen eines systematischen Erfassungssystems und politischen Controllings auch die numerische und zeitliche Erfassung von Anträgen und Anfragen sowie die Beantwortung von Anfragen etc. in das System aufgenommen werden.

 

Erläuterung und Begründung:

Eine Erweiterung des Ratsinformationssystems (RIS) „Session“ durch ein datenkomprimiertes Erfassungssystem für Anträge und Anfragen stellt eine Weiterentwicklung und Verbesserung dar, da nicht nur für die Kommunalpolitik(er) mehr Transparenz durch die schnellere Übersicht über Durchführung und Abläufe von Beschlüssen und Anfragen geschaffen wird, sondern da davon im Ergebnis letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren, die einen schnelleren und unkomplizierten Zugriff auf diese Informationen haben. Der Nutzen dieser informationstechnischen Unterstützung liegt primär in der schnelleren Verfügbarkeit und dem einfacheren Zugriff auf Informationen und damit in einer Entlastung der Kommunalpolitik und letztlich auch der Verwaltung. Der verwaltungsinterne Aufwand für die Beantwortung der Anfragen reduziert sich ebenso wie der Aufwand für das Suchen von Unterlagen. Damit hilft die beantragte Erfassung die politische Arbeit zu verbessern und schafft letztlich Potenziale für partizipative Ansätze in der Kommunalpolitik. Der Ausbau des Ratsinformationssytems RIS zu einem Ratsportal, das umfassende Informationen bereithält und das die elektronische Kommunikation im Sinne einer offenen Informationsgesellschaft unterstützt, dient auch dem Ansehen und dem Imagegewinn der Stadt Lage.

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Heinz Walter

 

Frakt.-Vors.

Sonntag, 28. Februar 2010

Antrag der BBL zum Wald-, Biotop- und Gewässerschutz

Der folgende Antrag der BBL zum Schutz des Waldes, der Biotope und der Gewässer in Lage ist am 26.2.2010 an den Bürgermeister gegangen:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die BBL-Fraktion beantragt:

 

Die zuständigen politischen Gremien in Lage behandeln und verabschieden folgende Vorschläge, Maßnahmen und Richtlinien:

 

1.     Als forst- und landschaftsplanerische Maßnahme wird die Wald- und Biotopfunktionskartierung, möglichst flächendeckend innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage, überarbeitet.

2.     Ist in Zukunft eine Inanspruchnahme von städtischem Wald für wichtige Maßnahmen unvermeidbar, hat die Verwaltung für die Sicherstellung einer angemessenen funktionsbezogenen Ersatzaufforstung zu sorgen. Die Sicherung der vielfältigen Funktionen der Kulturlandschaft und der Waldflächen darf nicht durch eine Zerschneidung und Abtrennung von Teilflächen gefährdet werden.

3.     Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung in Lage sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und insbesondere weiter zu entwickeln.

4.     Flächen der naturnahen Fließgewässer, insbesondere die Werre, sind künftig grundsätzlich von der weiteren Inanspruchnahme durch die - zum Teil bereits erfolgte - Siedlungsentwicklung und ihr zugeordneten Nutzungen, die möglicherweise hohes Schadenspotential beinhalten, freizuhalten, um unter anderem einen weitgehend schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen zu gewährleisten.

5.     Die BBL beantragt eine Begehung der umweltpolitisch empfindlichen städtischen Werreufer. Gleichzeitig empfehlen wir eine örtliche Besichtigung der Stauwerke bzw. ehemaligen Staustufen durch den Umweltausschuss.

Erläuterung und Begründung:

 

Die Oberflächengewässer und die Grün- und Waldflächen in der Kulturlandschaft im Stadtgebiet der Stadt Lage sind in ihren Funktionen als

·         Bestandteil des Naturhaushaltes,

·         Erholungsraum für die Menschen

·         und als Teil der regionalen Wirtschaft

überaus wichtig und daher zu sichern.

 

Der Wald erbringt im Einzelnen vielfältige Funktionen, die sich in verschiedene Funktionsbereiche gliedern lassen, beispielsweise Wasserschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz, Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Erholungsfunktion, Netzfunktion. Deshalb ist Wald entsprechend seiner wirtschaftlichen Funktionen, seiner sozialen Leistungen für die Gesellschaft und seiner Bedeutung für die Umwelt zu sichern, zu bewirtschaften und zu entwickeln.

 

Nach der Gebietsentwicklungsplanung besteht im Stadtgebiet Lage ein derzeit unter dem Landesdurchschnitt liegender Bewaldungsgrad der Stufe „Notwendigkeit der Waldvermehrung“.

 

Der Schutz des Waldes und der Kulturflächen vor unnötiger Inanspruchnahme kann in der stadtplanerischen Abwägung nur von Vorhaben überwunden werden, deren Bedarf nachgewiesen ist und nicht an anderer Stelle realisierbar ist. Der Verlust an Waldfunktionen ist dann zwingend durch funktionsbezogene Ersatzaufforstungen zu kompensieren.

Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Beispielhaft nennen wir an dieser Stelle den inzwischen fast durchgängig begehbaren „Werrewanderweg“ von Waddenhausen bis Ottenhausen, dem in den letzten Jahren eine ständig erhöhte Bedeutung zugekommen ist. Deshalb sind charakteristische Landschaftsbestandteile, die naturnahen Biotoptypen, die nicht oder extensiv genutzten Flächen und die Randzonen zum Schutz der Natur als Elemente des regionalen Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Funktionen führen können, sind grundsätzlich zu unterlassen.

Alle Oberflächengewässersysteme, insbesondere auch die Werre mit ihren Zuflüssen, sind in ihren Funktionen außer nach bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen auch kommunalpolitisch zu sichern. Als zentrale Bestandteile des Naturhaushaltes, Retentionsflächen für Hochwasserabfluss, als vielfältige Lebensräume mit kleinräumigen Lebensraumnischen sowie als Vernetzungselemente im Biotopverbund sind sie dynamische Systeme, die ständig natürlichen Veränderungen unterliegen. Eine Überwachung und der Schutz vor Verunreinigungen jeder Art von Immissionen ist daher eine ständige Aufgabe. Offene oder teilweise sichtbare Veränderungen wie beispielsweise Verrohrungen, Laufverlegungen, Begradigungen, Uferbefestigungen, Geländenutzung bis an den Wasserkörper etc. stehen einer natürlichen Gewässerstruktur entgegen.

 Für die Optimierung der Gewässerqualität der Kläranlage, die gereinigte Abwässer in die Werre ableitet, stehen jährlich Mittel aus den Abwassergebühren zur Verfügung. Die Verwaltung sollte dies transparent gegenüber der Öffentlichkeit darstellen. Die fließenden und stehenden Gewässer sind eine wichtige Identifikationsmöglichkeit mit der Region in und um Lage. Im Laufe des Jahres 2010 soll die Verortung von Verbesserungsmaßnahmen einzelner Gewässerabschnitte in NRW beginnen. Alle sechs Jahre soll danach, nach unseren Informationen, eine Erfolgskontrolle erfolgen.

In den bekannten Überschwemmungsbereichen in Lage müssen die Bemühungen zur Schaffung natürlicher Retentionsräume und naturnaher Fließgewässerstrukturen einschließlich naturnaher terrestrischer Uferbereiche der Hochwasserabfluss verstärkt und positiv beeinflusst werden. Flächen der naturnahen Fließgewässer, hier insbesondere die Werre mit ihren Zuflüssen, sind grundsätzlich von der Inanspruchnahme freizuhalten, um einen weitgehend schadlosen Ablauf von z. B. Hochwasserereignissen zu gewährleisten.

Die Ursachen für Hochwasserschäden sind häufig darin zu suchen, dass die Überschwemmungsbereiche, oftmals im Uferbereich, zu stark und insbesondere auch durch hochwasserempfindliche Nutzungen in Anspruch genommen werden.

Die BBL empfiehlt vor Beschlussfassung eine Begehung zumindest der empfindlichen und gefährdeten Uferbereiche der Werre innerhalb des Stadtgebietes. In diesem Zusammenhang beantragt die BBL gleichzeitig die Zustandsbesichtigung der drei sich im Stadtgebiet befindlichen Stauwerke bzw. ehemaligen Stauwerke (Altrogge, Düvelsmühle, Böckhaus am Oetternbach).

Für die Nachvollziehbarkeit dieser Handlungs- und Vorgehensweise muss das Bewusstsein über die Gefahr des natürlichen Hochwasserereignisses und die Begrenztheit von Hochwasserschutzeinrichtungen in der Öffentlichkeit wachgehalten werden.

Bei der Erarbeitung unseres Antrags sind Grundlagen der Landschaftsplanung und der Gebietsentwicklungsplanung berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach unserer Auffassung nicht von den Vorgaben der Novelle des Landschaftsgesetzes NW berührt (Reduzierung des Kompensationsumfangs auf landwirtschaftliche Flächen und bei der Bewertung des Landschaftsbildes oder Änderungen der Biotoptypenbewertung).

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vors.

Freitag, 26. Februar 2010

Antrag der BBL: Instandsetzung der Friedhofskapelle in Lage-Müssen

Folgender Antrag der BBL-Fraktion ist am 25.2.2010 an die Stadt Lage gegangen:

Die BBL-Fraktion beantragt:

 

Die politischen Gremien in Lage mögen beschließen, dass die Friedhofskapelle in Lage-Müssen renoviert, saniert und optisch verbessert wird.

 

 

Erläuterung und Begründung:

 

Die städtische Friedhofskapelle  im Ortsteil Müssen gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Beschwerden. Hinterbliebene und Trauergäste äußerten sich teilweise ungehalten über den schlechten Zustand des Gebäudes. Deswegen haben uns auch uns Müssener Bürgerinnen und Bürger mehrfach in letzter Zeit über den Zustand der Friedhofskapelle informiert und um Abhilfe gebeten. Zwischenzeitlich haben wir uns über den Gesamtzustand ein Bild gemacht und können die Klagen der Bürgerinnen und Bürger bestätigen.

Die äußere Bausubstanz der Kapelle ist sichtlich in einem schlechten Zustand. Fensterscheiben sind gerissen. Erhebliche Betonabplatzungen durch rostende Metallteile machen eine Instandsetzung zeitnah erforderlich, um weitere Rissbildungen mit Wasserschäden und weiteren Folgeschäden zu vermeiden. Unabhängig von einer baulichen Sanierung schlagen wir auch eine optische Verbesserung durch Neuanstrich des Gebäudes einschließlich der Fenster vor.

Bei Besichtigung des Friedhofes fiel uns auf, dass die Gartenabfälle für alle Friedhofsbesucher sichtbar abgelagert werden. Wir bitten um Prüfung, ob Gartenabfälle an anderer, nicht sichtbarer Stelle abgelagert werden können oder durch pflanzliche Umgestaltung die Sicht auf die Kompostierungsabfälle verhindert werden kann.

Nach Begutachtung durch die Verwaltung beantragen wir eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

Frakt.-Vors.

Dienstag, 9. Februar 2010

komplette Pressemitteilung der BBL zumInterview des Bürgermeisters in der LZ

Der Text unserer Pressemitteilung zum Interview des Bürgermeisters in der LZ vom 6.2.2010 wurde in der heutigen LZ (9.2.2010) leider nur etwas verkürzt wiedergegeben. Hier ist der komplette Text der Stellungnahme der BBL:

Pressemitteilung der BBL zu den Äußerungen des Bürgermeisters im LZ-Interview 6.2.2010

 Die Äußerungen von Bürgermeister Liebrecht im LZ-Interview vom 6. Februar 2010 können nach Auffassung der BBL nicht unkommentiert so stehen bleiben, da sie den falschen Eindruck vermitteln, die Stadt Lage habe bisher vor allem durch ihr Kostensenkungsprogramm einen real ausgeglichenen Haushalt vorlegen können und sei jetzt ausschließlich durch die Folgen der Wirtschaftskrise in die Haushaltssicherung geschlittert.

„Die BBL hat in den Haushaltsdiskussionen der letzten Jahre immer deutlich gemacht, dass ihren Berechnungen nach die Haushaltspläne nur rein formal dadurch ausgeglichen waren, dass völlig überhöhte Einnahmeerwartungen im Millionenbereich eingebaut und zudem zweifelhafte kredittechnische Verrechnungen mit dem Abwasserbetrieb vorgenommen wurden“, teilen der BBL-Fraktionsvorsitzende Heinz Walter und der finanzpolitische Sprecher der BBL  Anton Volk in einer Presseerklärung mit. „Faktisch befand sich die Stadt daher seit Jahren in einer Situation der Haushaltssicherung. Das sollte vor den Wahlen wohl nur niemand merken, da es am Image gekratzt hätte und da dann ein paar Prestigeobjekte nicht mehr zu verwirklichen gewesen wären, die in der Haushaltssicherung nicht hätten finanziert werden dürfen. Es ist also keinesfalls so, dass Lage jetzt ausschließlich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in die Haushaltssicherung schlittern würde.“

Sicherlich hätte mit einer solchen „Buchungstechnik“ die Haushaltssicherung formal sogar noch einmal ein Jahr vermieden werden können, wenn man es gewollt hätte, so die beiden BBL-Vertreter. Man könne sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass die Haushaltssicherung in diesem Jahr für einige Personen nicht einmal ganz ungelegen komme, da man auf diese Art alle im Koalitionsvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf elegante Art los würde. „Man nehme nur einmal das Beispiel Gesamtschule. Es war von den politischen Grundhaltungen der Parteien her relativ klar, dass weder die CDU noch die FDP in Lage wirklich eine Gesamtschule wollten. Sie hätten sich in völligen Gegensatz zu den übergeordneten Programmen ihrer Parteien begeben. Als in der letzten Sitzung des Schulausschusses die Vertreterin der FWG die Andeutung wagte, dass man die bereits vereinbarte Verwirklichung der Gesamtschule wohl an der – übrigens schon vor Monaten angekündigten - Haushaltssicherung scheitern lassen wolle, wurde sie empört der Unsachlichkeit beschuldigt. Jetzt sagt der Bürgermeister in seinem Interview mehr oder weniger genau das Gleiche und zeigt damit gleichzeitig, was die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag in Wahrheit wert waren. Wir sind gespannt, ob er jetzt auch der Unsachlichkeit beschuldigt wird, aber auch, ob z. B. die Grünen in Lage mittlerweile dunkel ahnen, wie mit ihnen verfahren worden ist.“

 


Freitag, 22. Januar 2010

BBL-Antrag: Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes bei der Kalkulation der Abwassergebühren in Lage

"Die Gebühren, z. B. für Wasser und Abwasser, sind einfach zu hoch" - so hört man es oft in Lage. Wir finden das auch. Aber man kann in einer Kommune nicht mal "einfach so" die Gebühren senken, sondern man muss  in der Politik natürlich auch langfristig denken und sich an den (finanziellen) Möglichkeiten der Gemeinde, an  gültigen Verträgen und anderen Fixpunkten orientieren. Aber: Wo man etwas korrigieren bzw. anpassen könnte, sollte man es auch tun. Wir finden, dass die für die Festsetzung der Abwassergebühren in Lage angenommene Größe des kalkulatorischen Zinssatzes angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus zu hoch ist. Unsere Arbeitsgruppe für dieses Teilgebiet der Politik hat deshalb folgenden Antrag an die Stadt erarbeitet und gestellt:

Antrag der BBL: Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes anlässlich der Neukalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2010 nach KAG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BBL-Fraktion beantragt:

Bei der Neukalkulation der Abwassergebühren wird der kalkulatorische Zinssatz für den Anteil des in der Einrichtung des Abwasserbetriebes gebundenen Eigen- und Fremdkapitals von 5,5% auf 4,5 %, höchstens 5% abgesenkt. Der neue kalkulatorische Zinssatz ist danach bei der Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2010 erstmals zu berücksichtigen.

Erläuterung und Begründung:

Angleichung des kalkulatorischen Zinssatzes anlässlich der Neukalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2010 nach KAG  an den tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz

Ziel der Ausrichtung des kalkulatorischen Zinssatzes ist es, eine möglichst gleichmäßige Belastung der Nutzer bei gleichzeitiger Qualitätssicherung des Eigenbetriebes über die gesamte Nutzungsdauer zu sichern.
Gerade beim Eigenbetrieb Abwasser mit eigenem Satzungsrecht treten kalkulatorische Zinssätze von über fünf Prozent (momentan 5,5%) in der momentanen Niedrigzinsphase auffällig hervor. Liegen die erwirtschafteten kalkulatorischen Zinsen weit über den momentanen Fremdkapitalzinsen, führt dies im Falle des Eigenbetriebes zu einem handelsrechtlich überproportionalen Gewinn. Streng genommen ist dies eine gebührenrechtliche Kostenüberdeckung, da die gebührenfähigen Beträge (hier für die Verzinsung des Anlage- und Eigenkapitals) nicht auf das erforderliche Maß beschränkt wurden. Führt ein überhöhter kalkulatorischer Zinssatz zu einer unzulässigen Aufwandsüberdeckung, sind die Abgabesätze objektiv nicht richtig und die ermittelte Benutzungsgebühr fehlerhaft.
Der kalkulatorische Zinssatz für den Anteil des in der Einrichtung des Eigenbetriebes gebundenen Fremdkapitals nach dem durchschnittlichen Fremdkapitalzins und der Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals sollen nach der durchschnittlichen Rendite längerfristiger Geldanlagen gebildet werden. Bei entsprechender Gewichtung der Zinssätze für das eingesetzte Eigen- und Fremdkapital wird sich ein kalkulatorischer Zinssatz ergeben, der sowohl die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen deckt als auch eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals gewährleistet.
Ein kalkulatorischer Zinssatz, der momentan erheblich über dem tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz innerhalb der Kalkulationsperiode liegt, erscheint uns seit geraumer Zeit problematisch. Für das Jahr 2010 sollte deshalb gebührenrechtlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe, aber auch im Interesse der Stadt berücksichtigt werden, dass die gebührenfähigen Kosten auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Kalkulatorische Zinssätze, die über dem durchschnittlich tatsächlichen Fremdkapitalzinssatz liegen, sind unseres Erachtens nicht mehr „angemessen“ im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG. Ein Zinssatz in der Bandbreite von 4,5 bis höchstens 5% sollte deshalb aus vorgenannten Gründen aus unserer Sicht derzeit als angemessen, aber auch als tragbar für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe einerseits, für die Stadt Lage andererseits anzusehen sein.
Ziel sollte es sein, den kalkulatorischen Zins von 5,5% auf 4,5 – 5% abzusenken und das bei der Neukalkulation der Gebührensatzung Abwasser für das Jahr 2010 zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
(Frakt.-Vors.)

Dienstag, 29. Dezember 2009

Gutes neues Jahr!

Die BBL wünscht allen ihren Mitgliedern und Freunden einen "guten Rutsch" und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010! :-)

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Antrag der BBL-Fraktion zu möglichem Schadensersatz der verantwortlich Handelnden im HGL-Komplex

Antrag der BBL-Fraktion vom 17.12.2009

Wie bekannt, ist die Zivilkammer I. des Landgerichtes in Detmold der Auffassung, dass den Handelnden  im so genannten „HGL-Komplex" zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist.

Das Landgericht geht deshalb — was die BBL-Fraktion mit eben dieser Begründung auch schon seit Jahren fordert — von einer Schadensersatzverpflichtung der damals handelnden Personen aus. Die BBL-Fraktion hat deshalb in den vergangenen Jahren bereits darauf hingewiesen, dass überprüft werden muss, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche insbesondere auch aus § 84 LBG gegen die handelnden Bediensteten geltend gemacht werden können. Die BBL-Fraktion hat auch früher schon darauf hingewiesen, dass es gilt, die Verjährungsfristen zu beachten und die Durchsetzung etwaiger Ansprüche so hinreichend zu sichern, dass es nicht zur Verjährung kommt.

Die Frage des Verjährungsbeginns (möglicherweise schon 2002, möglicherweise aber auch erst 2005 oder im günstigsten Fall erst jetzt infolge des derzeitigen Rechtsstreites gegen die Versicherung) ist sicherlich problematisch und nur anhand genauer Kenntnis der Umstände zu überprüfen.

Es muss in jedem Fall dafür gesorgt werden, dass, sollte Verjährung nicht bereits eingetreten sein, diese nicht mit Ende des Jahres 2009 eintritt.

Bei der Prüfung weiterer Schadensersatzansprüche sollte auch überprüft werden, ob und inwieweit ggf. eine Haftung der Aufsichtsbehörden, insbesondere des Kreises Lippe, gegeben ist. Auf die entsprechenden Anfragen der BBL zur Haftung der Handelnden ist seinerzeit mehrfach aus Schreiben des Kreises Lippe als Aufsichtsbehörde zitiert worden, die eine Haftung der Handelnden letztlich verneint hat. Es ist zu überprüfen,  inwieweit hier Ansprüche gegenüber dem Kreis Lippe geltend gemacht werden können. Auch dabei ist eine etwa zum Jahresende eintretende Verjährung zu berücksichtigen.

Wir fordern deshalb die Verwaltung auf, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlich sind, um Schadensersatzansprüche — gleich gegen wen —, soweit sie nicht bereits verjährt sind, nicht zum Ende diesen Jahres verjähren zu lassen.

Die Fraktion der BBL beantragt gleichzeitig, die Verwaltung entsprechend seitens der politischen Gremien (Hauptausschuss bzw. Rat) zu beauftragen.

Sollte die Überprüfung ergeben, dass bereits Verjährung eingetreten ist, beantragen wir ferner, die Verwaltung mit der Überprüfung zu beauftragen, wann und ggf. aufgrund welcher Umstände (z. B. die o.g. möglicherweise fehlerhafte Ansicht der Kommunalaufsicht) die Verjährung eingetreten ist und welche Haftungstatbestände sich daraus ergeben.

Wir beantragen ferner, den Fraktionen, zumindest den Fraktionsvorsitzenden, den wesentlichen Teil des Schriftwechsels zur Frage von Schadenersatzansprüchen im HGL-Zusammenhang  vollständig, d. h. auch z. B. den seinerzeitigen Schriftwechsel mit den Stellungnahmen der Kommunalaufsicht und des Städte- und Gemeindebundes, in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Lage, den 17.12.2009

Heinz Walter

Frakt.-Vors.

Freitag, 4. Dezember 2009

304.000,- Euro neues Geld für Lage

unsere Initiative: Weihnachtsgeschenk von 304.000,- € für Lage

Heutige Entscheidung des Landgerichts Detmold für diesen Vergleichsvorschlag

Nach den vielen negativen Nachrichten über die katastrophale finanzielle Situation der Stadt Lage gibt es jetzt etwas wirklich Positives und Erfreuliches zu berichten - etwas, worauf die BBL besonders stolz sein kann, da sie – zusammen mit der FWG - durch Forderungen und Anträge maßgeblich dazu beigetragen hat: Mit großer Wahrscheinlichkeit fließen satte 304.000,- € zusätzlich in den städtischen Haushalt! Und das ist in der augenblicklichen Lage, wo um jede 1000,- € gerungen werden muss, tatsächlich ein schöner Batzen Geld!

Wie ist es dazu gekommen?

Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die einige Jahre zurück liegende Affäre um das damalige sog. „Homöopathische Gesundheitszentrum Lippe (HGL)“, das im Luftkurort Hörste geplant war und wo es trotz der Jahre langen eindringlichen Warnungen der damaligen Bürgerinitiative durch das leichtfertige Handeln der Verantwortlichen am Ende zu einem Verlust von über 3 Mio. Euro für den städtischen Haushalt (und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt) kam.

Für uns war und ist unbegreiflich, dass dafür bisher niemand wirklich zur Verantwortung gezogen wurde. Die BBL hat – zusammen mit der FWG - daher bereits vor Jahren initiiert und beantragt, dass der Versuch gemacht werden solle, finanziell einen Teil des verlorenen Geldes in den städtischen Haushalt zurück zu bekommen, wenn denn die damals Verantwortlichen strafrechtlich schon nicht mehr belangt werden könnten. Die Stadt solle über Schadenersatzforderungen an die kommunale Eigenschadenversicherung versuchen, wenigstens einen kleinen Verlustausgleich zu erreichen.

Die Begeisterung des Bürgermeisters und der anderen Parteien hielt sich in Grenzen. Offenbar gab es das Bedürfnis, über die HGL - Affäre möglichst schnell und möglichst komplett den Mantel des Schweigens zu decken - unangenehme Themen sollten in Lage wohl keine Rolle mehr spielen. Zum anderen ging es sicher auch darum, der ungeliebten BBL und der FWG nicht den Triumph zukommen zu lassen, für zusätzliches Geld im Haushalt gesorgt zu haben. So denkt man halt in Lage … Wir haben jedoch nicht locker gelassen, und am Ende fand man keinen wirklichen Grund mehr, unseren Antrag abzulehnen.

Da die zuständigen Versicherungen (natürlich) zuerst einmal Zahlungen verweigerten, ging es vor Gericht. Dort fiel heute die Entscheidung: Vom Gericht wurde ein Vergleichsvorschlag gemacht - und damit ist der Erfolg unseres Antrags schon gesichert. Es geht sage und schreibe um 304.000,- € zusätzliches Geld für die Stadt Lage!

Das Landgericht hat außerdem die Meinung vertreten, dass die drei verantwortlichen hohen Beamten, die heute nicht mehr im Amt sind, mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätten! Das hieße dann: Sie haben einfach billigend in Kauf genommen, dass das Steuergeld weg ist, wenn es (wie jeder vernünftige Mensch eigentlich ahnen konnte) mit dem „Luftschloss HGL“ nicht klappen sollte. Eigentlich unfassbar angesichts der Tatsache, dass sie mit dem Geld anderer Leute gewirtschaftet haben. Warum hat der neue Bürgermeister nicht von sich aus von Anfang an auf konsequente Aufklärung und Verfolgung gesetzt, bevor mögliche Verjährungsfristen einsetzten?

Wir aber haben immer gesagt, dass wir die Verantwortlichkeit der ehemaligen hohen Verwaltungsbeamten genau so sehen wie das Gericht. Doch daran und an der möglichen weiteren Verfolgung dieses Gedankens bestand bei vielen der heute Verantwortlichen offenbar kein wirkliches Interesse. Aber uns gibt der heutige Erfolg Recht! Und darauf sind wir auch ein wenig stolz - vor allem, wenn wir daran denken, wie vielen Bürgerinnen und Bürgern wir damit helfen können, indem die Einschnitte in den kommenden städtischen Sparhaushalten entsprechend geringer ausfallen müssen als ohne diese zusätzlichen 304.000,- Euro.

Ohne die BBL und die FWG hätte es diesen Erfolg nicht gegeben, da sind wir sicher!