Freitag, 25. Mai 2018

- Ratsbeschluss zu Kunstrasenplätzen 2



In unserem letzten Beitrag hatten wir angekündigt, noch einige (teilweise wirklich krasse) Beispiele für Fehlinformationen und offene Fragen zum Thema „dritter Kunstrasenplatz“ zu liefern. Die BBL war und ist bekanntlich der Ansicht, eine Entscheidung über den Bau des dritten Kunstrasenplatzes hätte noch gar nicht fallen dürfen, weil ganz wichtige Probleme ungelöst und weil ganz viele Fragen offen sind. Es geht hier schließlich nicht um Lappalien, sondern um eine Gesamtinvestitionen von über 1 Million €. Erste Beispiele für Fehlinformationen (auf deren Basis der Beschluss zustande gekommen ist!) haben wir Ihnen im letzten Beitrag bereits geliefert. Heute folgen noch einige weitere. Ein Beschluss war auf dieser „Informationsbasis“ eigentlich gar nicht möglich, aber das hat die anderen Fraktionen nicht weiter interessiert.
Nach unserem momentanen Kenntnisstand scheint die Ausgangslage so gewesen zu sein, dass (aus welchen Gründen auch immer) der dritte Kunstrasenplatz – intern längst vorbereitet - auf jeden Fall nach Kachtenhausen sollte und dass die Verwaltung die Entscheidung dafür entweder selbst aktiv in die Wege geleitet hat oder aber mindestens mit entsprechenden Mitteln passend „vorbereiten“ sollte.
Zu diesem Vorgehen gehörte wohl auch die Planung, den drei eigentlich von Beginn an chancenlosen „unterlegenen“ Mitbewerbern mindestens verbal so viel Zuckerbrot zu servieren, dass sie die Peitsche (nämlich die längst beschlossene Vergabe an Kachtenhausen) gar nicht so sehr bemerkten und sich der Protest damit im Rahmen hielt.
Ein probates Mittel dafür war, den anderen drei Mitbewerbern auf jeden Fall das Gefühl zu vermitteln, es sei aber gesichert, dass sie wenigstens ein Kleinspielfeld aus Kunstrasen bekämen (wobei alle Vereine automatisch von einem Kleinspielfeld von mindestens 70 × 50 m ausgingen, da das auch noch in der Diskussion befindliche „Kleinstspielfeld“ von 55 × 35 m wirklich niemandem etwas nützt und eigentlich herausgeschmissenes Geld bedeutet). Es kam also in der bevorstehenden Diskussion darauf an, für die anderen drei Vereine möglichst lange die Illusion aufrecht zu erhalten, sie bekämen ein Kleinspielfeld von 70 × 50 m.
Wie das gemacht wurde, wollen wir Ihnen im Folgenden schildern. Unsere Bemerkungen, Bezüge und Zitate beziehen sich im Wesentlichen auf die Sportausschusssitzung vom 9.4.2018 bzw. das Protokoll dazu, die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.4.2018 und die Beantwortung von Fragen der im Rat vertretenen Fraktionen durch die Verwaltung vom 20.4.2018.
Im Protokoll zur Sportausschusssitzung am 9.4.2018 heißt es, ganz im Sinne der gerade von uns beschriebenen Strategie: „Herr Landrock macht deutlich, dass alle vier Vereine berechtigte Argumente für ihren Standort vorgetragen hätten, es allerdings nur einen Standort geben könne. Der Prüfauftrag des Sportausschusses sei gewesen, weitere Trainingsplätze mit einer Größe, die zumindest D-Jugendspiele erlaube, zu sondieren. Es solle keine Verlierer und keine Benachteiligungen geben, vielmehr wolle die Verwaltung hier eine Perspektive für die Errichtung von Trainingsplätzen für den Zeitraum von 2019-2022 geben.
Das war jetzt eigentlich der vorgegebene Handlungsrahmen, und der bedeutete doch wohl in der Gesamtwertung des eben Zitierten: Jeder der vier Bewerber bekommt einen so großen Teil vom Kuchen, dass man nicht von Benachteiligung sprechen kann: einer einen großen Kunstrasenplatz, die anderen mindestens je ein Kleinspielfeld mit Kunstrasen, und zwar, wenn man wirklich nicht von merkbarer Benachteiligung sprechen wollte („alle vier Vereine berechtigte Argumente“), in D-Jugend-Größe.
Bereits zu diesem Zeitpunkt aber war bekannt bzw. musste bekannt sein (wie sich noch in der gleichen Sitzung in der gezeigten Präsentation über die verschiedenen Möglichkeiten bewies), dass es bei den Bewerbern Ortsteile geben würde, die (vorausgesetzt, man blieb bei dem Hauptplatz für Kachtenhausen) gar nichts bekommen würden, auch kein Kleinspielfeld als „Trostpflaster“, nicht einmal das kleinste von 55 x 35 m. Auch bei keinem der später in Umlauf befindlichen Vorschläge wurde dieser – von der Verwaltung selbst formulierte – Handlungsrahmen eingehalten. Auch das hat die anderen Fraktionen nicht interessiert.
Das betrifft beispielsweise den Ortsteil Hörste. Erst in der Ratssitzung am 8.5.2018 rückte der Bürgermeister im Klartext damit heraus, dass es für Hörste im Moment leider kein Grundstück für ein Kleinspielfeld gebe – davon war bis zu diesem Zeitpunkt nirgendwo die Rede! Im Gegenteil: Stattdessen ist auch Hörste mit dem Versprechen auf ein Kleinspielfeld, mindestens mit direkten Andeutungen darauf, bis zuletzt geködert worden, obwohl von Beginn an nichts möglich war – und das Großspielfeld nach der aus dem Handlungsrahmen abgeleiteten inneren Logik („keine Verlierer und keine Benachteiligungen“) damit eigentlich hätte nach Hörste gehen müssen.
In den anderen Ortsteilen war es nicht viel besser, aber am Beispiel Hörste, dem krassesten Beispiel, werden wir im Folgenden verdeutlichen, mit welchen Fehlinformationen und teilweise auch Schludrigkeiten hier gearbeitet wurde, nur, um auch in Hörste möglichst lange Illusionen aufrecht erhalten zu können.

Hier also das Beispiel Hörste: „Ein Kleinspielfeld … sei planbar

Im Sportausschuss am 9.4.2018 präsentierte die Verwaltung die Möglichkeiten für Kleinspielfelder, so auch für Hörste. In ein Luftbild vom Raum um die Grundschule Hörste herum wurde – eigentlich schon im Widerspruch zu den oben erläuterten und von Herrn Landrock selbst formulierten Vorgaben - einfach ein Kleinspielfeld von 55 × 35 m „gestempelt“. Dazu heißt es im Protokolltext: „Ein Kleinspielfeld mit 55 × 35 m bis E-Jugend sei planbar. Für das angrenzende ehemalige HGL Gelände sei eine Bebauungsplanänderung nicht ins Auge gefasst.
Planbar“ ist natürlich alles, aber wäre es auch realisierbar? Offenbar sollte die Formulierung jedenfalls vermitteln, ein Kleinspielfeld in Hörste sei an dieser Stelle realisierbar. Persönlich ‚ins Auge gefasst‘ hatte diese Planfläche jedenfalls offenbar niemand. Sonst hätte man nämlich auf den ersten Blick erkennen können, dass dort selbstverständlich nicht einmal ein Kleinspielfeld von 55 × 35 m realisierbar war (von dem großen gar nicht zu reden). Bereits das kleine Feld ragt auf der einen Seite bis in den Spielplatz der Kindertagesstätte hinein (!), auf der anderen Seite in den im Bau befindlichen Dorfgemeinschaftsplatz (von dem in diesem Bereich der Verwaltung offenbar noch niemand etwas wusste – in der Präsentation wird das Gelände nämlich noch als „Sportanlage“ = Vorstellung „alte Tennishalle“ dargestellt, während ein anderer Bereich der gleichen Verwaltung dort soeben eine Aufforstung des Geländes mit sieben großen Laubbäumen für einen Dorfgemeinschaftsplatz vorgenommen hat!). 

D.h.: Ein Kleinspielfeld an dieser Stelle war mit keiner noch so geschickten Platzierung realisierbar. Dennoch hieß es in der Präsentation, für Hörste sei ein Kleinspielfeld in diesem Bereich „planbar“. Damit gingen die Ausschussmitglieder nach Hause.

Schon wenige Tage später galt nichts mehr von dem, was noch am 9.4.2018 von der Verwaltung veröffentlicht wurde. Zum Teil galt jetzt genau das Gegenteil. Aber auch dabei blieb vieles ungeklärt. Dennoch hat man einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der immer noch suggeriert, alles sei so machbar wie vorgestellt. Und darüber sollte die Politik möglichst schnell entscheiden.
Nach dem ersten Protest (u. a. durch das Organisationsteam für den Dorfgemeinschaftsplatz) heißt es nämlich schon am 20.4.18 in der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion unter Punkt 5: „Das Gelände der ehemaligen Tennishalle wird zurzeit in einen Dorfgemeinschaftsplatz umgewandelt und steht für ein Kleinspielfeld nicht zur Verfügung“!! Und jetzt plötzlich: „Als Alternativstandort käme das ehemalige HGL-Gelände in Frage, … Hierfür wäre allerdings eine Bebauungsplanänderung erforderlich“ - genau die Bebauungsplanänderung, die noch am 9.4.2018, also elf Tage vorher, „nicht ins Auge gefasst“ war.
Hier hätte man nun gern genauer gewusst, wo in dem „ehemaligen HGL-Gelände“ denn dieses Kleinspielfeld möglich sein soll. Der gesamte große „Kern“ des Geländes kommt nämlich nicht in Frage, weil dort laut Flächennutzungsplan „Sondergebiet Kur“ ist und das nicht verändert werden soll und darf. Hier also wäre ein Luftbild mit einem darin verankerten Kleinspielfeld hilfreich gewesen – genau hier aber fehlt es. Wahrscheinlich hätte sich auch hier sonst früh gezeigt, dass die Pläne für ein Kleinspielfeld auf dem ehemaligen HGL-Gelände eher Wunschdenken und Beruhigungspille sind, aber keine realistische Alternative.
Eine Bebauungsplanänderung (oder Flächennutzungsplanänderung) müsste aus dem bisherigen Ackerland im Außenbereich eine Kleinspielfläche mit Umkleidekabinen, Sanitärräumen und Flutlichtmasten schaffen (die vorhandene Infrastruktur von Kindergarten, Grundschule und Turnhalle kann nämlich keinesfalls einfach so übernommen werden). Schon beim Bau des Dorfgemeinschaftsplatzes wurde von der Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Lippe) darauf hingewiesen, dass es auf dem Platz z. B. auf keinen Fall zu fest installierten Beleuchtungseinrichtungen kommen dürfe.
Daraus kann man ersehen, wie hoch der Schwierigkeitsgrad wäre und dass eine Bebauungsplanänderung in die gedachte Richtung mit sehr, sehr hohen Hürden versehen sein dürfte. Dennoch heißt es von der Verwaltung auch hier unter Punkt 7 (wie schon zum Kleinspielfeld in Hagen): „Die Chancen für eine Befreiung von der Festsetzung des Flächennutzungsplans werden von der Verwaltung als gut eingeschätzt. Ein entsprechendes Antragsverfahren, das eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist jedoch unerlässlich. Erst dann lässt sich eine genaue Aussage treffen.
Das heißt erstens: Eigentlich weiß man bisher nichts, und es wird dauern, bis man etwas weiß („eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt“). Dennoch werden „die Chancen“ sicherheitshalber erst einmal „als gut eingeschätzt“. Und zweitens: Auch wenn es ständig anders suggeriert wird: Am Ende gibt es für den Ortsteil Hörste offenbar kaum eine realistische Möglichkeit, ein benötigtes Kleinspielfeld zu errichten, jedenfalls nicht in dem veranschlagten Zeitraum bis 1920/21. Das wurde, zwar spät, aber immerhin noch vor dem Beschluss, durch den Bürgermeister bestätigt, hat aber keine andere Fraktion mehr interessiert. Obwohl diese Situation in keinen der Vorschläge einbezogen war, wurde abgestimmt – und beschlossen, und zwar so, wie es seit offenbar seit Monaten intern vorbereitet war.

Es gab nur eine Fraktion, die komplett dagegen gestimmt hat: die BBL-Fraktion. Wir würden es heute genau wieder so machen.

Ihre
BBL

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