In unserem letzten Beitrag hatten
wir angekündigt, noch einige (teilweise wirklich krasse) Beispiele für
Fehlinformationen und offene Fragen zum Thema „dritter Kunstrasenplatz“ zu
liefern. Die BBL war und ist bekanntlich der Ansicht, eine Entscheidung über
den Bau des dritten Kunstrasenplatzes hätte noch gar nicht fallen dürfen, weil
ganz wichtige Probleme ungelöst und weil ganz viele Fragen offen sind. Es geht
hier schließlich nicht um Lappalien, sondern um eine Gesamtinvestitionen von
über 1 Million €. Erste Beispiele für Fehlinformationen (auf deren Basis der Beschluss zustande gekommen ist!) haben wir
Ihnen im letzten Beitrag bereits geliefert. Heute folgen noch einige weitere.
Ein Beschluss war auf dieser „Informationsbasis“ eigentlich gar nicht möglich, aber das hat die anderen Fraktionen
nicht weiter interessiert.
Nach unserem momentanen
Kenntnisstand scheint die Ausgangslage so gewesen zu sein, dass (aus welchen
Gründen auch immer) der dritte Kunstrasenplatz – intern längst vorbereitet - auf
jeden Fall nach Kachtenhausen sollte und dass die Verwaltung die Entscheidung dafür
entweder selbst aktiv in die Wege geleitet hat oder aber mindestens mit
entsprechenden Mitteln passend „vorbereiten“ sollte.
Zu diesem Vorgehen gehörte wohl
auch die Planung, den drei eigentlich von Beginn an chancenlosen „unterlegenen“
Mitbewerbern mindestens verbal so viel Zuckerbrot zu servieren, dass sie die
Peitsche (nämlich die längst beschlossene Vergabe an Kachtenhausen) gar nicht
so sehr bemerkten und sich der Protest damit im Rahmen hielt.
Ein probates Mittel dafür war,
den anderen drei Mitbewerbern auf jeden Fall das Gefühl zu vermitteln, es sei
aber gesichert, dass sie wenigstens ein Kleinspielfeld aus Kunstrasen bekämen
(wobei alle Vereine automatisch von einem Kleinspielfeld von mindestens 70 × 50
m ausgingen, da das auch noch in der Diskussion befindliche „Kleinstspielfeld“
von 55 × 35 m wirklich niemandem etwas nützt und eigentlich herausgeschmissenes
Geld bedeutet). Es kam also in der bevorstehenden Diskussion darauf an, für die
anderen drei Vereine möglichst lange die Illusion aufrecht zu erhalten, sie
bekämen ein Kleinspielfeld von 70 × 50 m.
Wie das gemacht wurde, wollen wir
Ihnen im Folgenden schildern. Unsere Bemerkungen, Bezüge und Zitate beziehen
sich im Wesentlichen auf die Sportausschusssitzung vom 9.4.2018 bzw. das
Protokoll dazu, die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.4.2018 und die
Beantwortung von Fragen der im Rat vertretenen Fraktionen durch die Verwaltung vom
20.4.2018.
Im Protokoll zur Sportausschusssitzung
am 9.4.2018 heißt es, ganz im Sinne der gerade von uns beschriebenen Strategie:
„Herr Landrock macht deutlich, dass alle
vier Vereine berechtigte Argumente für ihren Standort vorgetragen hätten, es
allerdings nur einen Standort geben könne. Der Prüfauftrag des Sportausschusses
sei gewesen, weitere Trainingsplätze mit einer Größe, die zumindest
D-Jugendspiele erlaube, zu sondieren. Es solle keine Verlierer und keine
Benachteiligungen geben, vielmehr wolle die Verwaltung hier eine Perspektive
für die Errichtung von Trainingsplätzen für den Zeitraum von 2019-2022 geben.“
Das war jetzt eigentlich der vorgegebene
Handlungsrahmen, und der bedeutete doch wohl in der Gesamtwertung des eben
Zitierten: Jeder der vier Bewerber bekommt einen so großen Teil vom Kuchen,
dass man nicht von Benachteiligung sprechen kann: einer einen großen
Kunstrasenplatz, die anderen mindestens je ein Kleinspielfeld mit Kunstrasen,
und zwar, wenn man wirklich nicht von merkbarer Benachteiligung sprechen wollte
(„alle vier Vereine berechtigte Argumente“),
in D-Jugend-Größe.
Bereits zu diesem Zeitpunkt aber
war bekannt bzw. musste bekannt sein (wie sich noch in der gleichen Sitzung
in der gezeigten Präsentation über die verschiedenen Möglichkeiten bewies), dass es bei den
Bewerbern Ortsteile geben würde, die (vorausgesetzt, man blieb bei dem
Hauptplatz für Kachtenhausen) gar nichts
bekommen würden, auch kein Kleinspielfeld als „Trostpflaster“, nicht einmal das
kleinste von 55 x 35 m. Auch bei keinem der später in Umlauf befindlichen
Vorschläge wurde dieser – von der Verwaltung selbst formulierte –
Handlungsrahmen eingehalten. Auch das hat die anderen Fraktionen nicht
interessiert.
Das betrifft beispielsweise den
Ortsteil Hörste. Erst in der Ratssitzung
am 8.5.2018 rückte der Bürgermeister im Klartext damit heraus, dass es für Hörste
im Moment leider kein Grundstück für ein Kleinspielfeld gebe – davon war
bis zu diesem Zeitpunkt nirgendwo
die Rede! Im Gegenteil: Stattdessen ist auch Hörste mit dem Versprechen auf ein
Kleinspielfeld, mindestens mit direkten Andeutungen darauf, bis zuletzt geködert
worden, obwohl von Beginn an nichts möglich war – und das Großspielfeld nach
der aus dem Handlungsrahmen abgeleiteten inneren Logik („keine Verlierer und keine Benachteiligungen“) damit eigentlich
hätte nach Hörste gehen müssen.
In den anderen Ortsteilen war es
nicht viel besser, aber am Beispiel Hörste, dem krassesten Beispiel, werden wir
im Folgenden verdeutlichen, mit welchen Fehlinformationen und teilweise auch Schludrigkeiten
hier gearbeitet wurde, nur, um auch in Hörste möglichst lange Illusionen
aufrecht erhalten zu können.
Hier also das Beispiel Hörste: „Ein
Kleinspielfeld … sei planbar“
Im Sportausschuss am 9.4.2018 präsentierte
die Verwaltung die Möglichkeiten für Kleinspielfelder, so auch für Hörste. In
ein Luftbild vom Raum um die Grundschule Hörste herum wurde – eigentlich schon
im Widerspruch zu den oben erläuterten und von Herrn Landrock selbst
formulierten Vorgaben - einfach ein Kleinspielfeld von 55 × 35 m „gestempelt“.
Dazu heißt es im Protokolltext: „Ein
Kleinspielfeld mit 55 × 35 m bis E-Jugend sei planbar. Für das angrenzende
ehemalige HGL Gelände sei eine Bebauungsplanänderung nicht ins Auge gefasst.“
„Planbar“ ist natürlich alles, aber wäre es auch realisierbar? Offenbar sollte die Formulierung jedenfalls
vermitteln, ein Kleinspielfeld in Hörste sei an dieser Stelle realisierbar.
Persönlich ‚ins Auge gefasst‘ hatte diese Planfläche jedenfalls offenbar
niemand. Sonst hätte man nämlich auf den ersten Blick erkennen können, dass
dort selbstverständlich nicht einmal ein
Kleinspielfeld von 55 × 35 m realisierbar war (von dem großen gar nicht zu reden). Bereits das kleine Feld ragt
auf der einen Seite bis in den Spielplatz der Kindertagesstätte hinein (!), auf
der anderen Seite in den im Bau befindlichen Dorfgemeinschaftsplatz (von dem in
diesem Bereich der Verwaltung offenbar noch niemand etwas wusste – in der
Präsentation wird das Gelände nämlich noch als „Sportanlage“ = Vorstellung „alte
Tennishalle“ dargestellt, während ein anderer Bereich der gleichen Verwaltung dort
soeben eine Aufforstung des Geländes mit sieben großen Laubbäumen für einen
Dorfgemeinschaftsplatz vorgenommen hat!).
D.h.: Ein Kleinspielfeld an dieser Stelle war mit keiner noch so
geschickten Platzierung realisierbar. Dennoch hieß es in der Präsentation, für
Hörste sei ein Kleinspielfeld in diesem Bereich „planbar“. Damit gingen die
Ausschussmitglieder nach Hause.
Schon wenige Tage später galt nichts mehr von dem, was noch am
9.4.2018 von der Verwaltung veröffentlicht wurde. Zum Teil galt jetzt genau das
Gegenteil. Aber auch dabei blieb vieles ungeklärt. Dennoch hat man einen
Beschlussvorschlag vorgelegt, der immer noch suggeriert, alles sei so machbar
wie vorgestellt. Und darüber sollte die Politik möglichst schnell entscheiden.
Nach dem ersten Protest (u. a.
durch das Organisationsteam für den Dorfgemeinschaftsplatz) heißt es nämlich schon
am 20.4.18 in der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion unter Punkt 5: „Das Gelände der ehemaligen Tennishalle wird
zurzeit in einen Dorfgemeinschaftsplatz umgewandelt und steht für ein
Kleinspielfeld nicht zur Verfügung“!! Und jetzt plötzlich: „Als Alternativstandort käme das ehemalige
HGL-Gelände in Frage, … Hierfür wäre allerdings eine Bebauungsplanänderung
erforderlich“ - genau die
Bebauungsplanänderung, die noch am 9.4.2018, also elf Tage vorher, „nicht ins Auge gefasst“ war.
Hier hätte man nun gern genauer
gewusst, wo in dem „ehemaligen HGL-Gelände“ denn dieses
Kleinspielfeld möglich sein soll. Der gesamte große „Kern“ des Geländes kommt nämlich
nicht in Frage, weil dort laut Flächennutzungsplan „Sondergebiet Kur“ ist und
das nicht verändert werden soll und darf. Hier
also wäre ein Luftbild mit einem darin verankerten Kleinspielfeld hilfreich
gewesen – genau hier aber fehlt es.
Wahrscheinlich hätte sich auch hier sonst früh gezeigt, dass die Pläne für ein
Kleinspielfeld auf dem ehemaligen HGL-Gelände eher Wunschdenken und
Beruhigungspille sind, aber keine realistische Alternative.
Eine Bebauungsplanänderung (oder
Flächennutzungsplanänderung) müsste aus dem bisherigen Ackerland im
Außenbereich eine Kleinspielfläche mit Umkleidekabinen, Sanitärräumen und
Flutlichtmasten schaffen (die vorhandene Infrastruktur von Kindergarten,
Grundschule und Turnhalle kann nämlich keinesfalls einfach so übernommen
werden). Schon beim Bau des Dorfgemeinschaftsplatzes wurde von der Unteren
Landschaftsbehörde (Kreis Lippe) darauf hingewiesen, dass es auf dem Platz z.
B. auf keinen Fall zu fest installierten Beleuchtungseinrichtungen kommen
dürfe.
Daraus kann man ersehen, wie hoch
der Schwierigkeitsgrad wäre und dass eine Bebauungsplanänderung in die gedachte
Richtung mit sehr, sehr hohen Hürden versehen sein dürfte. Dennoch heißt es von
der Verwaltung auch hier unter Punkt 7 (wie schon zum Kleinspielfeld in Hagen):
„Die Chancen für eine Befreiung von der
Festsetzung des Flächennutzungsplans werden von der Verwaltung als gut
eingeschätzt. Ein entsprechendes Antragsverfahren, das eine gewisse Zeit in
Anspruch nimmt, ist jedoch unerlässlich. Erst dann lässt sich eine genaue
Aussage treffen.“
Das heißt erstens: Eigentlich
weiß man bisher nichts, und es wird dauern, bis man etwas weiß („eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt“). Dennoch
werden „die Chancen“
sicherheitshalber erst einmal „als gut
eingeschätzt“. Und zweitens: Auch wenn es ständig anders suggeriert wird:
Am Ende gibt es für den Ortsteil Hörste offenbar kaum eine realistische Möglichkeit,
ein benötigtes Kleinspielfeld zu errichten, jedenfalls nicht in dem
veranschlagten Zeitraum bis 1920/21. Das wurde, zwar spät, aber immerhin noch
vor dem Beschluss, durch den Bürgermeister bestätigt, hat aber keine andere
Fraktion mehr interessiert. Obwohl diese Situation in keinen der Vorschläge einbezogen
war, wurde abgestimmt – und beschlossen, und zwar so, wie es seit offenbar seit
Monaten intern vorbereitet war.
Es gab nur eine Fraktion, die
komplett dagegen gestimmt hat: die BBL-Fraktion. Wir würden es heute genau
wieder so machen.
Ihre
BBL
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