Ende letzten Jahres kam es in den politischen Gremien zu einer Diskussion über eine mögliche Befangenheit von Ratsmitgliedern. Ausgangspunkt war, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Hofste - vor allem in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung - möglicherweise befangen sein könnte, wenn es um Entscheidungen zur Stadtentwicklung für die Stadt Lage geht (beispielsweise um Gewerbegebiete oder die Ansiedlung von Gewerbetreibenden etc.). Herr Hofste ist nämlich hauptberuflich Wirtschaftsförderer bei der Nachbarstadt Bad Salzuflen.
Die Frage nach einer möglichen Befangenheit war und ist da eigentlich naheliegend. Herr Hofste allerdings fühlte sich sofort beleidigt - damit sei ja unterstellt, er sei korrupt!? Wir fragen uns allerdings, was Korruption mit möglicher Befangenheit zu tun hat. Das sind zwei ganz verschiedene Paar Stiefel.
Der Bürgermeister hat zur Klärung zu diesem Themenkomplex beim Städte- und Gemeindebund angefragt und eine Stellungnahme eingeholt. Diese schriftliche Stellungnahme ist jetzt eingegangen. Wir bilden sie unten ab, damit Sie sie selbst nachlesen können. Der zweite Themenkomplex war die Frage nach der Verhinderung oder Nichtverhinderung einer christlichen Gemeinschaftsschule. Auf beide Themen geht der Städte- und Gemeindebund ein (und bestätigt - nebenbei bemerkt - auch unsere Positionen, worüber wir Sie in den letzten Monaten in unseren Berichten auf unserer Seite ja auch bereits informiert hatten).
In dem Schreiben des Städte- und Gemeindebundes wird (zusammengefasst) gesagt, dass „auf Grundlage aller Informationen vor Ort“ im Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Befangenheit vorliegt. Es wird jedoch in dem geschilderten Fall ausdrücklich nicht nur nicht ausgeschlossen, dass eine Befangenheit vorliegen könnte, sondern man müsse wohl in diesem Fall eher von einer Befangenheit des Ratsmitglieds ausgehen. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD bestand und besteht also keinerlei Anlass, über eine Diskussion über seine mögliche Befangenheit beleidigt zu sein.
Aber lesen Sie das Schreiben selbst (Bilder wie immer durch Anklicken vergrößerbar).
Ihre
BBL
Die Frage nach einer möglichen Befangenheit war und ist da eigentlich naheliegend. Herr Hofste allerdings fühlte sich sofort beleidigt - damit sei ja unterstellt, er sei korrupt!? Wir fragen uns allerdings, was Korruption mit möglicher Befangenheit zu tun hat. Das sind zwei ganz verschiedene Paar Stiefel.
Der Bürgermeister hat zur Klärung zu diesem Themenkomplex beim Städte- und Gemeindebund angefragt und eine Stellungnahme eingeholt. Diese schriftliche Stellungnahme ist jetzt eingegangen. Wir bilden sie unten ab, damit Sie sie selbst nachlesen können. Der zweite Themenkomplex war die Frage nach der Verhinderung oder Nichtverhinderung einer christlichen Gemeinschaftsschule. Auf beide Themen geht der Städte- und Gemeindebund ein (und bestätigt - nebenbei bemerkt - auch unsere Positionen, worüber wir Sie in den letzten Monaten in unseren Berichten auf unserer Seite ja auch bereits informiert hatten).
In dem Schreiben des Städte- und Gemeindebundes wird (zusammengefasst) gesagt, dass „auf Grundlage aller Informationen vor Ort“ im Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Befangenheit vorliegt. Es wird jedoch in dem geschilderten Fall ausdrücklich nicht nur nicht ausgeschlossen, dass eine Befangenheit vorliegen könnte, sondern man müsse wohl in diesem Fall eher von einer Befangenheit des Ratsmitglieds ausgehen. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD bestand und besteht also keinerlei Anlass, über eine Diskussion über seine mögliche Befangenheit beleidigt zu sein.
Aber lesen Sie das Schreiben selbst (Bilder wie immer durch Anklicken vergrößerbar).
Ihre
BBL
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