vielleicht haben Sie es in den letzten Tagen in der Zeitung gelesen: In Lage sollen Spielhallen geschlossen werden, und zwar auf besondere Initiative von SPD und Grünen hin– so stand es beispielsweise in der LZ vom 15.12.2015:
(...)
Spielhallen haben keinen besonders guten Ruf. Und auch die BBL ist selbstverständlich nicht für eine Förderung der Spielsucht. Insofern hörte sich diese Meldung zuerst einmal recht positiv an. Bei näherem Hinsehen stellt sich allerdings heraus, dass da einiges ganz anders gelaufen ist und dass von dem ersten Eindruck einer positiven Aktion von SPD und Grünen nicht mehr viel übrig bleibt.
Wir versuchen Ihnen die Ausgangslage und den Ablauf in den wichtigsten Stationen zu beschreiben - heute in einem ersten Teil:
- In Lage gibt es fünf Spielhallen, die alle etwa nach dem gleichen Prinzip betrieben werden und nach den gleichen Maßstäben genehmigt worden sind. Die Zahl der Automaten und die Öffnungszeiten etc. sind gesetzlich festgelegt und beschränkt.
- Jeder Automat mehr und jede Stunde Öffnungszeit länger bringt natürlich mehr Umsätze. Also versuchen Spielhallenbetreiber mit einem „Trick“ ihre Umsatzmöglichkeiten zu erhöhen: Sie teilen die Räume in verschiedene sog. „Bistros“ auf, in denen man z. B. auch Kaffee trinken kann, und können so in jedem Raum Automaten aufstellen und die Öffnungszeiten verlängern, was sonst nicht möglich wäre. So war es in Lage und so ist es nicht in allen, aber in vielen anderen Städten in NRW.
- Ob dieser „Trick“ legal, noch gerade so legal oder eindeutig illegal ist, können wir juristisch nicht beurteilen. Besonders positiv ist es sicher nicht, mit solchen „Tricks“ zu arbeiten. Aber besonders ungewöhnlich ist es auch nicht, dass versucht wird, die möglichen Lücken in einem Gesetz für Zusatzgeschäfte auszunutzen. Das passiert in allen möglichen Branchen, auch wenn es nicht lobenswert ist. Und es war eben so, dass diese Vorgehensweise genehmigt wurde, nicht nur in Lage, sondern in mehreren Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen.
- Im Übrigen glauben wir sowieso nicht, dass am Ende die Anzahl der Spielautomaten in einer Spielhalle maßgeblich für die Verursachung von Spielsucht ist.
- Es hat sich auch Jahre lang nie jemand daran gestört, auch nicht von der SPD und den Grünen in Lage. Die Spielhallen liefen bis vor mehreren Monaten problemlos. Es gab mal Hinweise, dass vor einigen zu viel Müll läge etc. (also die üblichen Beschwerden), aber grundsätzlich wurde gegen den Betrieb dieser Spielhallen von niemandem (auch von keiner Ratspartei) Einspruch erhoben.
- Im Gegenteil: Die Partei der Grünen beantragte noch am 18.11.2014, die Vergnügungssteuer (die wesentlich aus Spielhallen und dem Betrieb von Spielautomaten gespeist wird) für 2015 deutlich zu erhöhen, um damit andere Haushaltsposten zu finanzieren. Allein eine Erhöhung von 16 % auf 19 %, so hatten sie errechnet, würde jährliche Mehreinnahmen von etwa 100.000,- € bringen. Hier lag also die Überlegung zugrunde, dass andere Haushaltsposten, für die sonst kein Geld dagewesen wäre, umso besser zu finanzieren seien, je mehr Geld durch Vergnügungssteuer (also durch Spielautomaten) herein komme. Von moralischen Bedenken und Sorge um Spielsüchtige war hier nichts zu spüren.
Wir versuchen Ihnen die Ausgangslage und den Ablauf in den wichtigsten Stationen zu beschreiben - heute in einem ersten Teil:
- In Lage gibt es fünf Spielhallen, die alle etwa nach dem gleichen Prinzip betrieben werden und nach den gleichen Maßstäben genehmigt worden sind. Die Zahl der Automaten und die Öffnungszeiten etc. sind gesetzlich festgelegt und beschränkt.
- Jeder Automat mehr und jede Stunde Öffnungszeit länger bringt natürlich mehr Umsätze. Also versuchen Spielhallenbetreiber mit einem „Trick“ ihre Umsatzmöglichkeiten zu erhöhen: Sie teilen die Räume in verschiedene sog. „Bistros“ auf, in denen man z. B. auch Kaffee trinken kann, und können so in jedem Raum Automaten aufstellen und die Öffnungszeiten verlängern, was sonst nicht möglich wäre. So war es in Lage und so ist es nicht in allen, aber in vielen anderen Städten in NRW.
- Ob dieser „Trick“ legal, noch gerade so legal oder eindeutig illegal ist, können wir juristisch nicht beurteilen. Besonders positiv ist es sicher nicht, mit solchen „Tricks“ zu arbeiten. Aber besonders ungewöhnlich ist es auch nicht, dass versucht wird, die möglichen Lücken in einem Gesetz für Zusatzgeschäfte auszunutzen. Das passiert in allen möglichen Branchen, auch wenn es nicht lobenswert ist. Und es war eben so, dass diese Vorgehensweise genehmigt wurde, nicht nur in Lage, sondern in mehreren Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen.
- Im Übrigen glauben wir sowieso nicht, dass am Ende die Anzahl der Spielautomaten in einer Spielhalle maßgeblich für die Verursachung von Spielsucht ist.
- Es hat sich auch Jahre lang nie jemand daran gestört, auch nicht von der SPD und den Grünen in Lage. Die Spielhallen liefen bis vor mehreren Monaten problemlos. Es gab mal Hinweise, dass vor einigen zu viel Müll läge etc. (also die üblichen Beschwerden), aber grundsätzlich wurde gegen den Betrieb dieser Spielhallen von niemandem (auch von keiner Ratspartei) Einspruch erhoben.
- Im Gegenteil: Die Partei der Grünen beantragte noch am 18.11.2014, die Vergnügungssteuer (die wesentlich aus Spielhallen und dem Betrieb von Spielautomaten gespeist wird) für 2015 deutlich zu erhöhen, um damit andere Haushaltsposten zu finanzieren. Allein eine Erhöhung von 16 % auf 19 %, so hatten sie errechnet, würde jährliche Mehreinnahmen von etwa 100.000,- € bringen. Hier lag also die Überlegung zugrunde, dass andere Haushaltsposten, für die sonst kein Geld dagewesen wäre, umso besser zu finanzieren seien, je mehr Geld durch Vergnügungssteuer (also durch Spielautomaten) herein komme. Von moralischen Bedenken und Sorge um Spielsüchtige war hier nichts zu spüren.
- Eine der oben erwähnten 5 Spielhallen, nämlich die an der Schötmarschen Straße, war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eröffnet. Sie wurde nach einem Umbau im Dezember 2014 eröffnet. Auch sie wurde in der oben beschriebenen Weise genehmigt und betrieben.
Aber jetzt nähern wir uns langsam den aktuellen Ereignissen.
- Über eine Beteiligung als Gesellschafter war nämlich hier ein Ratsmitglied der BBL, das vor allem der SPD und den Grünen nicht besonders bequem ist, indirekt Miteigentümer des Grundstücks. Mit der Betreibergesellschaft hat das Ratsmitglied weder direkt noch indirekt irgendetwas zu tun. Das wäre auch sehr schnell zu überprüfen gewesen, wenn man gewollt hätte.
- Dann hätte man auch schnell herausfinden können, dass es für diese Spielhalle keinesfalls eine Art von „Sonderbehandlung“ gegeben hatte, sondern – fast das Gegenteil davon – gerade eine Gleichbehandlung mit den anderen Spielhallen und ihrer Genehmigung.
- Aber nachgeprüft wurde da nicht lange, denn jetzt kam Bewegung in die SPD und die Grünen. Offenbar witterte man hier eine unkorrekte Genehmigungspraxis oder andere große Skandale. Das war doch mal eine Gelegenheit! Es war sogar die Rede von „Stimmenkauf“ (auch wenn man später alles entschärfen und zurücknehmen musste).
- Jedenfalls kamen bei SPD und Grünen, wie es hieß, ganz plötzlich 'große Sorgen' auf – nämlich die 'Sorgen um die Spielsüchtigen in Lage' und um die 'Einhaltung von Recht und Gesetz'. Jahre lang vorher waren diese Sorgen nie vorhanden gewesen, wie wir oben bereits erwähnt haben …
- Wenn es wirklich um diese beiden Punkte gegangen wäre, hätte es nur eine Konsequenz geben können: Die beiden Parteien hätten - unter komplettem Verzicht auf alle Steuereinnahmen - sofort eine Schließung aller Spielhallen in Lage fordern müssen, da sie alle nach dem gleichen Muster genehmigt und betrieben worden waren. Außerdem hätten sie, wenn sie wirklich ernsthafte Sorgen gehabt hätten, Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und vor allem ihrer Folgen fordern müssen.
- Aber es ging offenbar um ganz andere Dinge: Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Hofste, und der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Rosenow, traten nämlich mit sorgenvoller Miene vor die Presse (z. B. LZ vom 20.2.2015) und äußerten, dass man die Spielhalle in der Schötmarschen Straße sofort schließen müsse, weil sie unrechtmäßig genehmigt worden sei - wohlgemerkt: nur diese, die anderen waren nicht interessant!
- Aber es ging offenbar um ganz andere Dinge: Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Hofste, und der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Rosenow, traten nämlich mit sorgenvoller Miene vor die Presse (z. B. LZ vom 20.2.2015) und äußerten, dass man die Spielhalle in der Schötmarschen Straße sofort schließen müsse, weil sie unrechtmäßig genehmigt worden sei - wohlgemerkt: nur diese, die anderen waren nicht interessant!
Ab jetzt aber wurden die beiden Parteien von der durch sie selbst ausgelösten Welle eingeholt – wir glauben nicht, dass sie sich das so vorgestellt hatten.
Damit es nicht zu lang wird, berichten wir Ihnen über den weiteren Verlauf in einem 2. Teil.
Also: Fortsetzung folgt!
Ihre
BBL
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