Dienstag, 14. August 2018

- Text der Fraktionsanfrage der BBL zum Thema "ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses"



In unserem letzten Beitrag zum Thema „ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste“ hatten wir angekündigt, auch den Text unserer Fraktionsanfrage an die Verwaltung zu veröffentlichen. Hier ist er:

Fraktionsanfrage der BBL

3.7.2018


Ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in den letzten Tagen gingen uns Hinweise zu, dass an einem Wochenendhaus unterhalb des Verdi-Heimes in Lage-Hörste erhebliche Umbaumaßnahmen durchgeführt würden. U. a. würden neue Außenmauern gezogen, die Fensteröffnungen verändert und in erheblichem Maße andere Bauarbeiten durchgeführt. Da kein Bauschild aushinge, könnten diese Arbeiten auch nicht genehmigt sein.

Eine Rückfrage bei der Bauverwaltung der Stadt Lage hat ergeben, dass der Stadt grundsätzlich bekannt ist, dass dort Veränderungen stattfinden. Wie es aus der Bauverwaltung hieß, sind für das Gebäude von einem Bielefelder Architekten „Renovierungsarbeiten“ angekündigt worden. Diesen „Renovierungen“ habe die Stadt auch zugestimmt – offenbar aber, ohne sich die einzelnen Maßnahmen auflisten und bestätigen zu lassen. Da die Aktion unter „Renovierungsarbeiten“ lief, ist auch kein Bauantrag eingefordert worden. Daher gibt es auch keine Baugenehmigung. Bevor wir uns eingeschaltet haben, ist offenbar der Umfang der Arbeiten von der Stadt nicht kontrolliert worden, obwohl es sich um sensibles Gelände im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet direkt neben einem Naturschutzgebiet handelt.

Was jetzt dort geleistet wird, sind, wie auch die anliegenden Fotos belegen, unzweifelhaft keine „Renovierungsarbeiten“ mehr, sondern es ist ein Umbau des alten Gebäudes. Das Haus liegt, wie schon gesagt, im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein solcher Umfang des Umbaus mit erheblichen äußeren Veränderungen hätte eines Bauantrags und einer Baugenehmigung bedurft. Von den Mitarbeitern des städtischen Bauamtes werden die Arbeiten nach einer Besichtigung aber dennoch weiterhin als zulässige „Renovierungsmaßnahmen“ eingestuft, für die kein Bauantrag notwendig sei. Die Arbeiten laufen ständig weiter. Damit werden Fakten geschaffen, die später nur schwer revidierbar sind.

Wir möchten wissen:

Welche konkreten Begründungen gibt es von der Stadtverwaltung dafür, diese Bauarbeiten einfach als „Renovierungen“ einzustufen, obwohl den geschaffenen Fakten nach ziemlich eindeutig ein Umbau vorliegt? Welche Begründungen gibt es also dafür, keinen Bauantrag einzufordern, bei dem man über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung entscheiden könnte? Welche Begründungen gibt es dafür, die Baustelle nicht vorläufig erst einmal komplett stillzulegen, damit keine unrevidierbaren Fakten geschaffen werden? Geht die Verwaltung bei einer eventuellen Stilllegung von möglichen Schadenersatzansprüchen der Eigentümerin aus, weil die bisherigen Arbeiten quasi mit einem stillen Einverständnis der Stadtverwaltung abgelaufen sind?

Wir bitten um eine möglichst schnelle schriftliche Beantwortung, da die Arbeiten ständig weiterlaufen und wir ggf. sehr schnell über die Einschaltung anderer Institutionen entscheiden müssten. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns die Antwort innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen übermitteln könnten.



Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Fraktionsvorsitzender

 

Anlage: 2 Fotos

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