In unserem letzten Beitrag zum Thema „ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste“ hatten wir angekündigt, auch den Text unserer Fraktionsanfrage an die Verwaltung zu veröffentlichen. Hier ist er:
Fraktionsanfrage der BBL
3.7.2018
Ungenehmigter Umbau
eines Wochenendhauses in Lage-Hörste
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den letzten Tagen gingen uns Hinweise zu, dass an einem
Wochenendhaus unterhalb des Verdi-Heimes in Lage-Hörste erhebliche
Umbaumaßnahmen durchgeführt würden. U. a. würden neue Außenmauern gezogen, die
Fensteröffnungen verändert und in erheblichem Maße andere Bauarbeiten
durchgeführt. Da kein Bauschild aushinge, könnten diese Arbeiten auch nicht
genehmigt sein.
Eine Rückfrage bei der Bauverwaltung der Stadt Lage hat
ergeben, dass der Stadt grundsätzlich bekannt ist, dass dort Veränderungen
stattfinden. Wie es aus der Bauverwaltung hieß, sind für das Gebäude von einem
Bielefelder Architekten „Renovierungsarbeiten“ angekündigt worden. Diesen
„Renovierungen“ habe die Stadt auch zugestimmt – offenbar aber, ohne sich die
einzelnen Maßnahmen auflisten und bestätigen zu lassen. Da die Aktion unter
„Renovierungsarbeiten“ lief, ist auch kein Bauantrag eingefordert worden. Daher
gibt es auch keine Baugenehmigung. Bevor wir uns eingeschaltet haben, ist
offenbar der Umfang der Arbeiten von der Stadt nicht kontrolliert worden,
obwohl es sich um sensibles Gelände im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet
direkt neben einem Naturschutzgebiet handelt.
Was jetzt dort geleistet wird, sind, wie auch die
anliegenden Fotos belegen, unzweifelhaft keine „Renovierungsarbeiten“ mehr,
sondern es ist ein Umbau des alten Gebäudes. Das Haus liegt, wie schon gesagt,
im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein solcher Umfang des Umbaus
mit erheblichen äußeren Veränderungen hätte eines Bauantrags und einer
Baugenehmigung bedurft. Von den Mitarbeitern des städtischen Bauamtes werden
die Arbeiten nach einer Besichtigung aber dennoch weiterhin als zulässige
„Renovierungsmaßnahmen“ eingestuft, für die kein Bauantrag notwendig sei. Die
Arbeiten laufen ständig weiter. Damit werden Fakten geschaffen, die später nur
schwer revidierbar sind.
Wir möchten wissen:
Welche konkreten Begründungen gibt es von der
Stadtverwaltung dafür, diese Bauarbeiten einfach als „Renovierungen“
einzustufen, obwohl den geschaffenen Fakten nach ziemlich eindeutig ein Umbau
vorliegt? Welche Begründungen gibt es also dafür, keinen Bauantrag
einzufordern, bei dem man über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung
entscheiden könnte? Welche Begründungen gibt es dafür, die Baustelle nicht
vorläufig erst einmal komplett stillzulegen, damit keine unrevidierbaren Fakten
geschaffen werden? Geht die Verwaltung bei einer eventuellen Stilllegung von
möglichen Schadenersatzansprüchen der Eigentümerin aus, weil die bisherigen
Arbeiten quasi mit einem stillen Einverständnis der Stadtverwaltung abgelaufen
sind?
Wir bitten um eine möglichst schnelle schriftliche
Beantwortung, da die Arbeiten ständig weiterlaufen und wir ggf. sehr schnell
über die Einschaltung anderer Institutionen entscheiden müssten. Wir würden uns
daher freuen, wenn Sie uns die Antwort innerhalb der nächsten ein bis zwei
Wochen übermitteln könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Fraktionsvorsitzender
Anlage:
2 Fotos
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