Freitag, 31. August 2018

- Anmahnung einer schriftlichen Antwort zu unserer Anfrage wg. Wochenendhaus

Obwohl wir auf unsere Fraktionsanfrage wegen des Wochenendhauses (siehe letzten Beitrag!) eindeutig und aus guten Gründen eine schriftliche Antwort verlangt hatten, haben wir von der Verwaltung sieben Wochen lang nichts gehört. Das hatte ganz sicher nicht nur mit den Sommerferien zu tun. Die Widersprüche und Fragen zu diesem Thema häufen sich nämlich.

Zusätzlich gibt es neue Fragen, die in unserer ersten Fraktionsanfrage noch gar nicht enthalten waren. Beispielsweise sind wir darüber informiert worden, dass auf dem Gelände vor kürzerer Zeit auch noch ein neuer 40 m tiefer Tiefenbrunnen gebohrt worden sein soll. Wir haben große Zweifel, dass es dafür eine Genehmigung bzw. auch nur eine Anmeldung gegeben hat.

Wir haben daher bei der Verwaltung dringend die schriftliche Beantwortung unserer ersten Fraktionsanfrage angemahnt. Und wir haben in diese Anmahnung auch noch weitere neue Fragen eingebracht.

Den kompletten Wortlaut unseres jüngsten Schreibens an die Verwaltung und ein Foto mit dem Schacht, unter dem höchstwahrscheinlich der Tiefenbrunnen sitzt, veröffentlichen wir im Folgenden:



Stadt Lage
Der Bürgermeister
Postfach 1970

32778 Lage

20.8..2018

Ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste
Unsere Fraktionsanfrage vom 3.7.2018


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 3. Juli 2018, also vor nunmehr fast sieben Wochen, hatten wir eine Fraktionsanfrage zum Thema „ungenehmigter Umbau eines Wochenendhauses in Lage-Hörste“ an die Verwaltung gerichtet. Um eine bessere Grundlage für das weitere Vorgehen zu erhalten, hatten wir ausdrücklich um schriftliche Antwort gebeten.

In der Ratssitzung am 12. Juli 2018 hat der Beigeordnete Herr Paulussen zwar mündlich kurz Stellung zu unserer Anfrage genommen, aber diese Aussagen waren uns für die Planung unserer weiteren Vorgehensweise zu unbestimmt und widersprüchlich. Daher hatten wir auch in der Ratssitzung noch einmal ausdrücklich um schriftliche Beantwortung gebeten. Das ist so auch im Protokoll vermerkt.

Dennoch ist bis heute keine schriftliche Antwort bei uns eingegangen. Wir sind der Meinung, dass eine Beantwortung trotz der Ferienzeit in sieben Wochen problemlos möglich gewesen wäre. Wir möchten daher hiermit eine schriftliche Antwort noch einmal ausdrücklich anmahnen. Wir benötigen sie auf jeden Fall vor unserer nächsten Fraktionssitzung am 5. September 2018, da wir dort über das weitere Vorgehen beraten wollen.

1) Besonders wichtig und bisher unbeantwortet ist die Frage, ob der Umbau, wie bisher von Verwaltungsmitarbeitern und auch von Herrn Paulussen und Frau Büker immer bestätigt, als „Renovierung“ eingestuft worden war und damit kein Bauantrag eingefordert wurde oder aber (wie von Herrn Paulussen zu unserer Überraschung in der Ratssitzung vom 12.7.2018 öffentlich bekundet), ob von Beginn an ein Bauantrag vorgelegen hat, und zwar, wie Herr Paulussen bemerkte, in einem „vereinfachten Verfahren“. Auch in einem „vereinfachten Verfahren“ hätten sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht werden müssen und es hätte ein Genehmigungsverfahren stattfinden müssen, das mit einer Genehmigung oder Nicht-Genehmigung geendet hätte. Da sich jetzt herausgestellt hat, dass Unterlagen fehlen, wüssten wir gern, wann das von Herrn Paulussen bestätigte Bauantragsverfahren begonnen hat, von welchen Unterlagen man jetzt plötzlich entdeckt hat, dass sie fehlen, und wann - trotz der offenbar fehlenden Unterlagen - eine Baugenehmigung ausgesprochen worden ist (da ja mit stillschweigender Tolerierung der Stadt Lage immer weiter gebaut worden ist).

Dazu wüssten wir gern, warum dann sowohl zwei Mitarbeiter aus der Bauverwaltung selbst nach einer Besichtigung am 28.6.18 als auch Herr Paulussen und Frau Büker noch am 3.7.2018 ausdrücklich davon gesprochen haben, es handele sich um „Renovierungsarbeiten“, für die kein Bauantragsverfahren notwendig sei. Alles sei „im grünen Bereich“. Dieser Widerspruch ist für uns nicht auflösbar.


2) Zusätzlich zu den bereits gestellten Fragen haben sich zwischenzeitlich noch neue Fragestellungen ergeben, zu denen wir auf diesem Wege auch gern noch Antworten hätten.

Uns sind Informationen und Fotos dazu übermittelt worden, dass auf dem Gelände des alten Wochenendhauses (Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet, angrenzendes Naturschutzgebiet, Wassereinzugsgebiet, …) vor nicht allzu langer Zeit ein neuer 40 m tiefer Tiefenbrunnen gebohrt worden sei. Dazu könne es doch kaum eine Genehmigung gegeben haben, da so etwas auf dem dortigen Gelände den Umständen nach im Grunde gar nicht genehmigungsfähig sei.

Wir haben die Angaben überprüft, und soweit wir das beurteilen können, stimmen sie. Es ist die noch nicht zugewachsene Spur von einem Kettenfahrzeug zu erkennen, das den Aussagen der Zeugen nach den Brunnen vor nicht sehr langer Zeit gebohrt hat. Und außerdem ist an der angegebenen Stelle tatsächlich eine neue Beton-Abdeckplatte, die einen Schacht abdeckt. Wir legen zur Anschauung eines der Fotos bei, die uns übermittelt worden sind.

Unsere Frage ist, ob die Stadt Lage etwas von diesem neuen Tiefenbrunnen weiß, ob es eine Genehmigung gegeben hat (wann und von wem) bzw. falls es keine Genehmigung gegeben hat (wovon man den Bedingungen nach ausgehen muss), was die Stadt zu tun gedenkt, um die Rechtssicherheit und eine Gleichbehandlung wieder herzustellen.

3) Sind unsere Informationen richtig, dass die Bielefelder Architekten, die (laut Auskunft von Frau Amelung) telefonisch „Renovierungsarbeiten“ für das Wochenendhaus bei der Stadt Lage angemeldet haben, aus dem gleichen Bielefelder Büro sind (Enderweit & Partner), das vor einiger Zeit die Pläne für die Vermarktung des Neubaugebietes „Obere Bült“ vorgelegt und damit engere Kontakte zur Stadtverwaltung Lage gehabt hat?

Da wir, wie bekannt ist, großen Wert auf eine umfassende Information der Öffentlichkeit legen, wird diese Rückfrage zu unserer Fraktionsanfrage auch an die örtliche Presse übermittelt.


Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
Fraktionsvorsitzender

 
Anlage: 1 Foto


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