Dienstag, 30. Dezember 2008

Absage Sitzungsteilnahme BBL Haupt- und Finanzausschuss

_BBL __Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. __10, 32791 Lage_
*per Mail und per Fax*

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

32778 Lage

10.12. 2008

*- zusätzliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12. 2008*

*- Einladung mit TA vom 5.12. 2008; versehen mit Datum v. 1.12. 2008(!);
eingegangen am 5.12. 2008*

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

1) In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4.12.2008
wurde durch einen Fehler der Verwaltung eine Summe von 125.000 € nicht
im Haushaltsplan ausgewiesen. Die in der Sitzung erfolgte
Beschlussempfehlung an den Rat hinsichtlich des Haushalts 2009 war damit
rechtsfehlerhaft und hinfällig.

2) Eine ursprünglich vor der Ratssitzung am 11.12.2008 eingeplante
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit einem ausschließlich
nicht-öffentlichen Teil, zu der rechtzeitig eine Einladung ergangen war,
wurde in der Sitzung am 4.12.2008 definitiv komplett abgesagt. Es wurde
nicht etwa nur der nicht-öffentliche Teil von der Tagesordnung
abgesetzt, sondern die gesamte Sitzung wurde abgesetzt. Damit kann eine
nachträglich jetzt noch einmal anberaumte Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses für den 11.12. 2008 nicht darauf gegründet werden,
dass der eigentliche Sitzungstermin bereits auf der früheren Einladung
beruhe und dass jetzt nur die Tagesordnung geändert worden sei, indem
statt eines nicht-öffentlichen Teils eben ein öffentlicher Teil
stattfinde. Es ist uns unerklärlich und aus sachlicher Sicht nicht
nachvollziehbar, wenn unter diesen Umständen die am 5.12. 2008
eingegangene Einladung für die neue Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11.12.2008 nachträglich einfach mit dem Datum vom
1.12.2008 versehen wird.

3) Für die jetzt neu angesetzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 11.12. 2008 wurden die bindend vorgeschriebenen Ladungsfristen nicht
eingehalten. Eine besondere Dringlichkeit, die für eine Zulassung der
Unterschreitung der Ladungsfristen notwendig wäre, wurde nicht
nachgewiesen und auch gar nicht erst geltend gemacht. Alle Beschlüsse,
die in dieser Sitzung und zu diesem Punkt in der anschließenden
Ratssitzung gefasst würden, müssten daher vom Bürgermeister beanstandet
werden.

4) Das betrifft im wesentlichen Beschlüsse zur Haushaltssatzung der
Stadt Lage für das Haushaltsjahr 2009. Unter diesen Umständen könnte
auch keine für die anschließende Ratssitzung geplante Verabschiedung der
Haushaltssatzung am 11.12. 2008 im Rat stattfinden.

5) Eine rechtlich korrekte Verabschiedung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009 könnte unter diesen Umständen nur stattfinden, wenn
unter Einhaltung der vorgeschriebenen Ladungsfristen zuerst zu einer
neuen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und danach zu einer neuen
Sitzung des Rates der Stadt Lage eingeladen würde.

Ob es auch möglich wäre, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
mehrheitlich oder vollständig zu einer ausdrücklichen nachträglichen
Billigung der unterschrittenen Ladungsfristen zu bewegen und damit die
in einer solchen Sitzung gefassten Beschlüsse rechtssicher zu machen,
ist für uns in der kurzen Zeit rechtlich nicht wirklich zu klären. Wir
haben Zweifel an dieser Verfahrensweise und würden jede Verantwortung
dafür ablehnen, wenn die erfolgten Beschlüsse im Nachhinein doch einer
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden und beanstandet werden
müssten.

6) Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die möglicherweise entstehenden
rechtlichen Probleme hin. An einer dennoch am 11.12.2008 durchgeführten
Haupt- und Finanzausschusssitzung würde die BBL aus Protest gegen die
zum wiederholten Male aufgetretenen Fehler der Verwaltung, die die
Ratsmitglieder ausbaden müssen, und gegen die rechtlich zweifelhafte
Verfahrensweise nicht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Frakt.-Vorsitzender

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